Landgericht Dessau-Roßlau - Haftstrafen nach Brandanschlag auf Kulturwerk Bitterfeld

Erstveröffentlicht: 
18.04.2016

Rund ein Jahr nach dem Brandanschlag auf das "Alternative Kulturwerk" in Bitterfeld-Wolfen sind die vier Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt worden. Wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte, verurteilte das Landgericht Dessau-Roßlau drei Männer unter anderem wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung jeweils zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten. Gegen einen weiteren Angeklagten verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

 

Das Landgericht sei im Wesentlichen dem Anklagevorwurf gefolgt, erläuterte die Sprecherin. Demnach hatten die Männer zwischen 25 und 30 Jahren im April 2015 Brandsätze auf ein vom "Alternativen Kulturwerk" (AKW) genutztes Gelände geschleudert. Ein Wohnwagen brannte aus, es wurde niemand verletzt. Die Männer hätten aber gewusst, dass sich auf dem Gelände regelmäßig Menschen aufhalten, stellte das Gericht fest. 

 

Polizei vereitelt zweiten Anschlag


Etwa einen Monat später wollte laut Gericht einer der Männer mit einem weiteren Angeklagten einen zweiten Brandanschlag verüben. Sie wurden aber zuvor von der Polizei festgenommen. In ihrem Auto hatten die Beamten bei einer Kontrolle nahe dem AKW griffbereite Molotowcocktails und einen Baseballschläger entdeckt. 

 

Immer wieder Ausschreitungen in Bitterfeld-Wolfen


Für die Opferberatungsstellen im Süden Sachsen-Anhalts stellte der Anschlag den Höhepunkt von über Monate währenden Attacken dar. Neonazis und Mitglieder rechter Gruppierungen waren Beratern zufolge mehrfach aggressiv und gezielt gegen alternative und linke Menschen in Bitterfeld-Wolfen sowie das AKW vorgegangen. Zudem wurden von Unbekannten Anschläge auf Abgeordnetenbüros von Linken und Grünen verübt.