Ex-Republikaner Roman Reusch AfD-Vorstand wird Leitender Oberstaatsanwalt

Erstveröffentlicht: 
18.04.2016

Mit seinen Thesen zur Ausländerkriminalität löste er einst einen Eklat aus, die Senatorin versetzte ihn. Jetzt wird Roman Reusch Leiter der Abteilung "Auslieferung ausländischer Straftäter".

von Frank Bachner

 

Staatsanwalt Roman Reusch hatte früher umstrittene Thesen zur Ausländerkriminalität vertreten und war hoher Funktionär der rechtsradikalen Republikaner, deshalb war er hoch umstritten. Jetzt ist er zum Leitenden Oberstaatsanwalt befördert worden und hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Abteilung „Auslieferung ausländischer Straftäter, Internationale Rechtshilfe“ als Leiter übernommen. Bislang hatte er die Abteilung kommissarisch geführt.     

 

Reusch, der im Vorstand des Landesverbands Brandenburg der AfD sitzt, hatte mehrere Jahre lang die Intensivtäter-Abteilung der Staatsanwaltschaft geleitet und war im Januar 2008 von der damaligen Justizsenatorin Gisela von der Aue in die Generalstaatsanwaltschaft versetzt worden. 

 

Forderung: Straftäter mit U-Haft erziehen


Hintergrund waren mehrere umstrittene Äußerungen des Juristen. Reusch hatte zum Beispiel in einem Streitgespräch im „Spiegel“ erklärt, dass jugendliche Strafftäter auch allein zu Erziehungszwecken in Untersuchungshaft gesteckt werden sollten. Das ist aber nach dem Gesetz unzulässig.

 

Bei einer Tagung der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung hatte er im Dezember 2007 in einem Vortrag erklärt: „Es muss erreicht werden, dass besonders auffällige ausländische Kriminelle außer Landes oder ,sonst aus dem Verkehr‘ gezogen werden können, damit sie – insbesondere nachwachsenden Kindern und Jugendlichen – kein Beispiel mehr geben und andere zur Nachahmung animieren können.“ Dann wurde er richtiggehend martialisch: „Die Ereignisse in Holland, Frankreich und nicht zuletzt in London haben gezeigt, dass das Unterlassen einer sei es auch erzwungenen Integration sogar geeignet ist, den Weg zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen zu bereiten.“

 

Schon zuvor hatte er in einem Interview für die „Präzisierung des Jugendstrafrechts“ plädiert, damit Jugendstrafen leichter verhängt werden könnten. Diese Äußerungen im Kontext mit seinen politischen Aktivitäten bei den Republikanern sorgten für erhebliche Unruhe. 

 

Die Senatorin: Das Gesetz "überdehnt"


Das war denn in der Summe der damaligen Justizsenatorin von der Aue (SPD) zu viel. Sie erklärte, Reusch habe mit einigen seiner Äußerungen zum Umgang mit Straftätern das Gesetz „überdehnt“. Im Abgeordnetenhaus sagte sie, der Staatsanwalt habe das „beamtenrechtliche Mäßigungsverbot“ verletzt. Es gebe „deutliche Differenzen“ zu seinen öffentlich vertretenen Thesen zur Verschärfung von Gesetzen.

 

Von der Aue erklärte zugleich, dass die Versetzung Reuschs zur Generalstaatsanwaltschaft nicht sie betrieben habe, sondern die zuständigen Behördenleiter der Staatsanwaltschaft. Und sie sei „einvernehmlich“ erfolgt.

 

 

Die Abteilung, die Reusch jetzt leitet, ist zum Beispiel zuständig für die Frage, ob ausländische Straftäter, die in Deutschland eine Haftstrafe an ihr Heimatland ausgeliefert werden können und die Haftstrafe deshalb beendet werden kann. Für Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerber oder auch die Entscheidung, ob sie das Land verlassen müssen bleiben dürfen, ist die Abteilung nicht zuständig. Das ist Aufgabe der Ausländerbehörde.