Pegida-Chef Bachmann ab Dienstag wegen Volksverhetzung vor Gericht

Erstveröffentlicht: 
17.04.2016

Der Vorwurf wiegt schwer. Wegen Volksverhetzung muss sich Pegida-Chef Lutz Bachmann in Dresden vor Gericht verantworten. Grund sind herabwürdigende Facebook-Kommentare gegen Ausländer. Der 43-jährige Rechtspopulist gibt sich siegessicher.

 

Dresden. „Viehzeug“, „Gelumpe“, „Dreckspack“. Wegen dieser menschenverachtenden Titulierung von Ausländern steht Lutz Bachmann, Mitgründer und Kopf des fremden- und islamfeindlichen Pegida-Bündnisses, ab kommenden Dienstag in Dresden vor Gericht. Die sechseitige Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Volksverhetzung. Im Falle einer Verurteilung drohen dem 43-Jährigen eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis. Dem Gesetz zufolge macht sich strafbar, wer in einer Art zu Hass „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ anstachelt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Oder wer eine Schrift öffentlich macht, die die Menschenwürde dieser Gruppe „dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet“ wird.

 

Die angeklagten Äußerungen sollen aus Facebook-Kommentaren Bachmanns vom September 2014 stammen. Aus einer Zeit also, als es die „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) noch nicht gab und von Lutz Bachmann in den Medien noch keine Rede war. Als die Postings und noch dazu ein „Hitler-Selfie“ mit Scheitel und Oberlippenbärtchen im Januar 2015 bekanntwurden, gingen mit Bachmann schon bis zu 25.000 Menschen montags in Dresden gegen die angebliche Islamisierung auf die Straße. Die Aufnahme der Ermittlungen wegen Volksverhetzung wenig später führten dann zu einem kurzfristigen Rückzug Bachmanns aus dem sogenannten Orga-Team, seine Rückkehr kurz darauf zur Spaltung der Pegida. Seither hat sich das Bündnis deutlich nach rechts bewegt und radikalisiert. Zuletzt liefen noch etwa 3000 selbst ernannte „Patrioten“ montagabends in Dresden mit.

 

Der Weg Bachmanns vor seinen Richter Hans Hlavka ging um einige Ecken: Ursprünglich wurde er vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Dresden angeklagt. „Wegen der besonderen Bedeutung des Falls, nicht wegen des zu erwartenden Strafrahmens“, sagt Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. Das Schöffengericht wollte den Fall dann an das Landgericht abgeben, das oberhalb des Amtsgerichts angesiedelt ist. Dort sah man sich jedoch nicht zuständig und wies das Verfahren dem Strafrichter am Amtsgericht zu. Dieser nur mit einem Richter besetze Spruchköper unterhalb des Schöffengerichts behandele in der Regel Strafsachen, bei denen mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren zu rechnen ist, erklärt Haase.

 

Angesetzt sind drei Verhandlungstage. Das Interesse ist riesig - bei Medien und Bachmann-Anhängern. Die rief der Angeklagte bei der letzten Pegida-Kundgebung noch einmal auf, ihren Protest gegen das von ihm als politisch motiviert empfundene Verfahren friedlich kund zu tun. Auch eine Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude ist geplant.

 

Es ist nicht das erste Mal, dass der gelernte Koch vor einem Richter steht. Sein Vorstrafenregister reicht von Delikten wie Diebstahl, Einbruch und Körperverletzung bis Drogenhandel. Einer Haftstrafe entzog er sich Ende der 90er-Jahre durch eine Flucht nach Südafrika, von wo aus er jedoch nach zwei Jahren nach Deutschland abgeschoben wurde. Über ein Jahr saß der Mann - der null Toleranz gegenüber straffälligen Ausländern predigt - dann im Gefängnis. Dass ihm das wieder blüht, schließt Bachmann aus. Bei Facebook kommentierte er jüngst einen Bericht über einen Freispruch des britischen Rechtspopulisten und Pegida-UK-Gründers Tommy Robinson mit den Worten: „Glückwunsch Tommy! Dienstag 19.04.16 bin ich dann an der Reihe und nichts anderes als ein Freispruch ist auch da Pflicht!“

 

Von Martin Fischer