Sachsens Polizei hat 594 Hooligans gelistet

Erstveröffentlicht: 
06.04.2016

Die sächsische Polizei hat derzeit 594 Hooligans in einer internen Datenbank registriert. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann hervor. Demnach sind in der Polizeidirektion Dresden 328 entsprechende Datensätze erfasst, in Zwickau 164 und in Leipzig 102. Der innenpolitische Sprecher der Grünen wollte wissen, warum man neben der vom Bundeskriminalamt (BKA) geführten bundesweiten Datei "Gewalttäter Sport" noch eine weitere sächsische Liste braucht.

 

Datenschutzbeauftragter will Datensammlung prüfen

 

Das Innenministerium hatte erst auf die Anfrage des Oppositionspolitikers die Datensammlung eingeräumt. Lippmann erklärte, die Liste der angeblich gewaltbereiten Fußballfans müsse sofort gelöscht werden. "Sie hat nach meinem Dafürhalten keinerlei rechtliche Grundlage", betonte der Parlamentarier. Zwar verweise der Innenminister darauf, dass die Datei mit einem zur Ermittlung dienenden Fallanalysesystem erstellt und das Verfahren mit dem Datenschutzbeauftragten 2008 abgestimmt worden sei. Lippman erklärte jedoch dazu: "Ich habe allerdings erhebliche Zweifel, dass der Datenschutzbeauftragte im Jahr 2008 tatsächlich über das Ausmaß der Datensammlung unterrichtet wurde." Immerhin enthalte die sächsische Liste reichlich 100 Personen mehr als die vergleichbare Liste des BKA.

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte bestätigte zunächst, dass er 2008 über die Einführung des Ermittlungsunterstützende Fallanalysesystem Sachsen informiert worden sei. Ein Sprecher sagte MDR SACHSEN, das Innenministerium habe jedoch nicht darlegen müssen, für welche Einzelfelder welche Datensätze erhoben werden. Es könnten deshalb derzeit keine Aussagen gemacht werden, ob Datenschutz verletzt wurde. Man habe allerdings bereits Mitte März, mit Bekanntwerden der Anfrage des Grünen-Abgeordneten, ein Prüfverfahren eingeleitet und das Innenministerium um detaillierte Angaben gebeten. "Wir halten den Sachverhalt für untersuchenswert", so der Sprecher. Es sei nicht unüblich, dass der Datenschutzbeauftragte erst nach Anfragen von Abgeordneten bestimmte Sachverhalte erfahre und daraufhin aktiv werde.

 

Gibt es Listen für andere Gruppen?


Der Grünen-Politiker äußerte unterdessen die Sorge, "dass es noch weitere bislang unbekannte Dateien etwa zu den Phänomenbereichen 'Links' oder 'Rechts' gibt". Er forderte in einer weiteren Anfrage Aufklärung. Der Innenminister müsse umfassend über solchen Dateien Auskunft geben, damit Betroffene überhaupt von ihrem Auskunfts- und gegebenenfalls Löschungsrechten erfahren und Gebrauch machen könnten.