Amtsgericht Pirna verurteilt Mann mit Nazi-Tätowierungen zu Freiheitsstrafe

Erstveröffentlicht: 
06.04.2016

Weil er Tättowierungen verfassungsfeindlicher Symbole im Freibad zeigte, wurde ein 31 Jahre alter Mann aus Dresden zu einer Haftstrafe verurteilt. Es war nicht sein erstes Vergehen dieser Art.

 

Pirna. Das Amtsgericht Pirna hat einen 31-Jährigen Mann für das zur Schau stellen seiner Nazi-Tätowierungen zu einer Haftstrafe verurteilt. Peter M., ledig, Maler und Lackierer aus Dresden, war angeklagt wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Seinen Körper (Brust, Rücken, rechter Arm) zieren zahlreiche verbotene Zeichen wie Hakenkreuze und SS-Runen.

 

Mit drei Kumpels saß M. am 2. August 2015 mit freiem Oberkörper etwas abseits des Trubels im Geibeltbad in Pirna. Dennoch fielen der Schwimmmeisterin und anderen Badbesuchern schnell die rechtsextremen Tätowierungen (teilweise 20 Zentimeter groß) auf. Obwohl ihn offenbar bereits das Badpersonal aufgefordert hatte, sich wieder zu bekleiden, traf ihn die alarmierte Polizei kurze Zeit später am Imbiss des Freibades mit freiem Oberkörper an.

 

Der 31-Jährige verteidigte sich: „Ich hatte zunächst ein T-Shirt an, dass war durchgeschwitzt und trocknete gerade, deswegen war ich dann Oberkörperfrei. Meine drei Kumpels begleiteten mich zum Imbiss, damit meine Tattoos nicht auffallen, als menschliches Schutzschild sozusagen. Doch blöd gelaufen. Ist nicht okay gewesen… Außerdem habe ich bereits einige Tätowierungen (seit einem Jahr) am Arm und Handrücken durch überstechen neuer Tatoos weg machen lassen“, so der Angeklagte.

 

Der Staatsanwalt forderte sechs Monate Haft ohne Bewährung. Der Verteidiger hielt eine Geldstraße für angemessen. Richterin Rosen verurteilte den mehrfach und einschlägig vorbestraften Mann, der zwei Bewährungen laufen hat, zu vier Monaten Haft ohne Bewährung sowie Übernahme der Gerichtskosten.

 

„Mir fehlen so bisschen die Worte, das war kein Versehen mit entblößtem Oberkörper im Bad rumlaufen und nach der Aufforderung durch das Badpersonal … anschließend von der Polizei am Imbiss aufgegriffen.“ Denn es war nicht das erste Mal, dass der Angeklagte M. wegen seinen auffälligen Tätowierungen vor Gericht stand. Drei Monate vor dem Vorfall, im Mai 2015, war er deswegen bereits auf Bewährung verurteilt worden.

LVZ