Er muss ins Gefängnis, weil er oben ohne badete

Rechtsanwalt Hübner (l.) mit dem Angeklagten Peter M. (31).
Erstveröffentlicht: 
05.04.2016

Pirna - Weil er oben ohne im Geibeltbad sonnenbadete, kassierte Peter M. (31) am Dienstag vom Amtsgericht Pirna vier Monate Haft. Nicht ohne Grund: Der Oberkörper des Malers ist übersät mit Nazi-Symbolen und Hakenkreuzen.

 

Zum wiederholten Mal stand Peter M. am Dienstag wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht. Immer wieder hatte er wegen seine riesigen Runen, Hakenkreuze und Symbole der NSDAP auf dem Oberkörper Ärger mit dem Gesetz.

Im August 2015 stand er gar unter doppelter Bewährung. Trotzdem: „Es war warm, ich bin mit Freunden ins Geibeltbad. Das Shirt war nass, ich zog es aus. Das war ein Versehen“, so Peter M., den damals sofort die Bademeisterin anwies, sich was überzuziehen.

„Aber als wir ins Bad kamen, stand er mit seinen Leuten am Imbiss. Der Oberkörper war frei“, so ein Polizist. Peter M. behauptete: „Die Kumpels sollten mich abschirmen.“

Die Richterin verdonnerte den Wiederholungstäter zu vier Monaten Haft: „Mir fehlen die Worte! Das war doch kein Versehen! Ich wüsste nicht, wie ich eine neue Bewährung begründen soll.“

Und für Peter M. könnte es noch dicker kommen: Sollten die früheren Bewährungen nun widerrufen werden, müsste er weitere 18 Monate Haft aus alten Urteilen absitzen.