Linke Parolen geschmiert – Geldstrafe kassiert

Erstveröffentlicht: 
30.03.2016

Graffiti genannte Schmierereien sind allerorten ein Ärgernis und meistens keine Kunst, sondern nur Gekritzel. Oft transportiert der Schriftzug politische Botschaften linker oder rechter Natur. Weil das Bemalen von Wänden als Sachbeschädigung strafbar ist, beschäftigen sich die Gerichte recht häufig damit.

 

Döbeln.  Eher der linken Szene dürfte eine Sprühfink zuzurechnen sein, der in der Nacht vom 26. auf den 27. September vergangenen Jahres drei Gebäude in Döbeln mit roter Farbe verunstaltet haben soll: Autoliv mit Hammer und Sichel sowie eine Baufirma mit „Rassistenboxen“ und einen Getränkehandel mit „No Nazis“ – auf deutsch: Keine Nazis. Dabei sei ein Sachschaden von rund 2300 Euro entstanden.

 

Am Mittwoch wollte Strafrichter René Stitterich im Amtsgericht gegen einen 27-jährigen Döbelner verhandeln, dem die Staatsanwaltschaft Chemnitz diese Straftaten zur Last legte. Wer nicht kam, war der Angeklagte. Dafür aber ein Schwergewicht unter Döbelns Rechtsextremisten samt seiner Entourage. Laut DAZ-Informationen war der Neonazi als Zeuge geladen und der Gerichtstermin hatte somit das Potenzial, zu einer Rechts-Links-Veranstaltung zu werden.

 

Zeugen hörte Richter Stitterich nicht. Und trotzdem brachte er den Prozess ohne Zeugen und ohne Angeklagten zu einem vorläufigen Abschluss. Im Strafbefehlsverfahren verurteilte er den 27-Jährigen auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu zehn Euro – also insgesamt 1000 Euro. Der Richter bildete eine Gesamtstrafe, in die er eine frühere Verurteilung des Döbelners zu einer Geldstrafe einbezog. Bereits im Januar hatte der Mann einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung kassiert. Gegen die aktuelle Entscheidung des Gerichtes kann der 27-Jährige nun innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Dann setzt das Gericht erneut eine öffentliche Hauptverhandlung an.

 

Das Amtsgericht Döbeln war vor Ostern übrigens selbst von einer Sachbeschädigung betroffen. An einer Mauer, die das Gerichts-Grundstück umgibt und die einen schmiedeeisernen Zaun trägt, hatten offenbar rechte Schmierfinken den Aufruf zu einer Demo aufgetragen. Das Gericht hat das Graffitti umgehend entfernen lassen.

 

Allerdings findet sich auf der Facebook-Seite der NPD-Jugendorganisation „Jungen Nationaldemokraten Mittelsachsen“ ein Bild des Schriftzuges mit der Bemerkung „Zusendung aus Döbeln“. Die Polizei ermittelt nun wegen Sachbeschädigung, wie eine Sprecherin der Polizeidirektion Chemnitz auf Nachfrage der DAZ sagt.

 

Von Dirk Wurzel