Landeskriminalamt Baden-Württemberg: Staatsschutz will vorsorglich abhören

Erstveröffentlicht: 
21.02.2016

Hat die Polizei in Baden-Württemberg genug Befugnisse, um die Bürger vor Terrorismus zu schützen? Der Chef des Staatsschutzes sieht Nachbesserungsbedarf - und ein Vorbild in Rheinland-Pfalz.

 

Das Landeskriminalamt (LKA) sollte Telefonate und Internetverbindungen schon im Vorfeld schwerer Straftaten überwachen dürfen, findet dessen Leiter der Staatsschutzabteilung, Hans Matheis. Um der gestiegenen Terrorgefahr begegnen und Straftaten verhindern zu können, brauche es eine neue Regelung im baden-württembergischen Polizeigesetz, findet Matheis.

 

Eine solch vorsorgliche Abhöraktion könnte für die Ermittler eine Lücke schließen: "Sie setzt an der Stelle ein, wo es noch nicht für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens reicht". Trotzdem dürfte die Polizei nach Matheis Dafürhalten nicht einfach drauflos überwachen - die Anordnung durch einen Richter sei unabdingbar.

 

Andere tun es schon


Die Möglichkeit der präventiven Telekommunikationsüberwachung steht in vielen baden-württembergischen Nachbarländern schon im Polizeigesetz. Unter anderem in Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern. In Baden-Württemberg gibt es derzeit rund 130 polizeibekannte Islamisten. Einige von ihnen waren in Syrien oder dem Irak, um dort zu kämpfen.

 

Kritiker: Präventive Überwachung verletzt Grundrechte

 

Datenschützer sehen die vorsorgliche Überwachung von Personen, gegen die noch kein Ermittlungsverfahren läuft, kritisch. Sie sehen zum Beispiel das Grundrecht auf Zeugnisverweigerung verletzt - und befürchten, dass Ermittler ihre Befugnisse leichtfertig missbrauchen könnten.