[Leipzig] Die AfD mag Unirektorin Schücking nicht

Erstveröffentlicht: 
10.02.2016

Unirektorin Beate Schücking hatte in den vergangenen Wochen allerhand Grund zur Freude. Die gescheiterte Rektorwahl durfte sie, die Nicht-Nominierte, als Erfolg werten. Zudem feierte sie im Januar ihren 60. Geburtstag. Letzteres könnte jedoch bald ein Nachspiel haben: Aus dem Umfeld der AfD wurde wegen des Verdachts der Untreue Anzeige gegen sie erstattet. Schücking soll auf Kosten der Steuerzahler gefeiert haben, so der Vorwurf. Es ist nicht das erste Mal, dass die AfD die hiesige Universität und ihr Personal ins Visier nehmen.

 

CDU-Politiker Geert Mackenroth, aktuell Ausländerbeauftragter des Freistaates Sachsen und zuvor hochschulpolitischer Sprecher seiner Fraktion, hatte vor kurzem einen bösen Verdacht: Die Leipziger Unirektorin Beate Schücking könnte aus Steuermitteln ihre Geburtstagsparty finanziert haben. Am 14. Januar war sie 60 Jahre alt geworden. Einen Tag später veranstaltete das Gleichstellungsbüro der Universität ein Symposium zum Thema „Wissen schafft Wandel“. Im Anschluss daran bat die Rektorin anlässlich ihres runden Geburtstages zum Sektempfang.

 

Als diese Pläne bekannt wurden, stellte Mackenroth eine Kleine Anfrage an Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange (SPD). Unter anderem sollte damit geklärt werden, wer an jenem Tag für welche Kosten aufkam. Die Antwort der Ministerin: Das Symposium sei aus Mitteln des sogenannten Professorinnenprogramms finanziert worden. „Die Kosten für den Empfang wurden zum Teil aus Körperschaftsvermögen der Universität und zum Teil aus privaten Mitteln der Rektorin bestritten.“ Schücking habe 200 Euro für den Sekt sowie die Reise- und Unterbringungskosten für zwei auswärtige Referentinnen bezahlt.

 

Die Landtagsfraktion der sächsischen AfD teilte daraufhin mit: „Bei der Finanzierung dieser Geburtstagsfeier wurden überwiegend öffentliche Gelder für private Zwecke verwandt.“ Man habe wegen des Verdachts der Untreue Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Leipzig gestellt. Diese bestätigte den Vorgang nun. Hinter der Anzeige steckt Michael Muster, der Mann der hochschulpolitischen AfD-Sprecherin Kirsten Muster.

 

Uni-Pressesprecher Carsten Heckmann betont, dass „entgegen anderslautender Behauptungen keine Steuergelder zweckentfremdet“ worden seien. Bei dem Körperschaftsvermögen handle es sich um eigenes Vermögen der Universität, das etwa durch Einnahmen aus Grundstücken und Immobilien erzielt werde. Eine Referentin des Wissenschaftsministeriums teilte der LVZ mit, dass dieses „keinen Anlass für Konsequenzen“ sehe. Die Staatsanwaltschaft Leipzig muss nun prüfen, ob tatsächlich ein Anfangsverdacht besteht und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll.

 

In der Vergangenheit hatte sich die AfD bereits mehrfach kritisch über die Universität geäußert. Im Januar zweifelte Geschäftsführer Uwe Wurlitzer die Expertise des „Kompetenzzentrums für Rechtsextremismus- und Demokratieforschung“ an. Dieses hatte seiner Ansicht nach den „real existenten, linken Terror“ verharmlost. Wurlitzer kündigte daraufhin an, „auf parlamentarischem Weg Informationen über das sogenannte Kompetenzzentrum“ zu erfragen.

 

Ebenfalls Wurlitzer war es, der im vergangenen August dem Hochschulrat zu dessen Entscheidung gratulierte, Beate Schücking nicht erneut fürs Rektorenamt kandidieren zu lassen. Diese habe „ständig Schlagzeilen mit Gender-Ideologie produziert“ und „die Uni Leipzig deutschland-, wenn nicht sogar weltweit lächerlich gemacht, als sie wahrscheinlich aus ideologischen Gründen das sogenannte generische Femininum einführte“. Nach Darstellung Wurlitzers dürften seitdem männliche Professoren nur noch als „Professorin“ angesprochen oder -geschrieben werden.

 

Beide Behauptungen sind jedoch nachweislich falsch. Tatsächlich haben die Änderungen nur Auswirkungen auf die Grundordnung der Universität, die seitdem sämtliche Personen in weiblicher Form bezeichnet. Die Initiative dazu ging von einem Physikprofessor aus. Schücking selbst hatte auf die Änderung gar keinen Einfluss – die Wahl lag beim Erweiterten Senat, in dem die Rektorin kein Stimmrecht besitzt.