Seit gestern, 2. Februar, kann das Landgericht Berlin jederzeit ein Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft für die Sekretäre der FAU Berlin festsetzen. Hintergrund ist, dass die Arbeitnehmervereinigung, in der sich u.a. Beschäftigte des Babylon Mitte organisiert haben, sich nach Auffassung der Bosse des Kinos Babylon Mitte entgegen einer bestehenden Unterlassung „Gewerkschaft“ genannt haben soll.
Im Falle eines negativen Ergebnisses ist ebenso unklar, wie die Strafe genau ausfallen wird. Das Ordnungsgeld kann bis zu 250.000 Euro betragen. Ist das Ordnungsgeld für die FAU Berlin nicht zahlbar, ist ersatzweise Haft zu leisten, im schlimmsten Falle bis zu sechs Monaten.
Menschen sind also akut von Haft bedroht, nur weil sie es angeblich gewagt haben sollen, das Wort „Gewerkschaft“ in den Mund zu nehmen. Es zeigt, wie irrsinnig bereits das letzte Urteil war, dass solch einen Strafantrag jederzeit möglich macht. Dahinter steckt offensichtlich der Versuch, die FAU Berlin mundtot und handlungsunfähig zu machen.
Haltet die Augen nach neuesten Informationen offen. Es könnte gegebenenfalls jederzeit Solidarität in diesem Fall nötig sein.
Weitere Informationen: http://www.fau.org/verbot
Anstehende Termine:
Am So, 14. Feb, 18 Uhr, Berlin:
Kundgebung
gegen das De-facto-Gewerkschaftsverbot vorm Kino Babylon mit Konzert
von Teds 'n Grog, warmen Getränken und Speisen (U2 Rosa-Luxemburg-
Platz)
Am Di, 16. Feb, 10.30 Uhr, Berlin:
Nächster Prozesstermin im Kampf für Gewerkschaftsfreiheit:
Berufungsverhandlung der FAU Berlin, der es untersagt wurde zum Boykott
gegen das Kino Babylon Mitte aufzurufen. Im Saal 233 des
Landesarbeitsgerichts, Magdeburger Platz 1, U1 Kurfürstenstrasse / U2,
3, 4 Nollendorfplatz
Am Sa, 20.Feb, 18 Uhr, Berlin:
Demo „Gewerkschaftsfreiheit verteidigen!“
während der großen Berlinale-Abschlussgala: Vom Berlinale-Palast am
Potsdamer Platz zum Kino Babylon Mitte am Rosa-Luxemburg-Platz.