Wie groß soll der Bundestag sein?

Erstveröffentlicht: 
30.12.2015
Parlamentspräsident Lammert will eine Reform des Wahlrechts – aber die dürfte nur schwer durchsetzbar sein
Von Basil Wegener

 

Berlin. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) pocht auf ein neues Wahlrecht möglichst noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl 2017. „Ich halte eine Änderung des Wahlrechts für dringend erforderlich“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Es sei derzeit extrem undurchsichtig.

 

„Dass der Bundestag sehenden Auges auf einen Wahltermin zusteuert, bei dem er den Wählern die Frage nicht beantworten kann, wie viele Mandate überhaupt verteilt werden, halte ich für inakzeptabel“, sagte Lammert. „598 steht im Wahlgesetz, 631 wurden in den aktuellen Bundestag gewählt, je nach Wahlergebnis könnten es auch wesentlich mehr werden.“

 

Der Bundestag kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate vergrößern. Überhangmandaten entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen.

 

„Ich sehe in keiner Fraktionsführung einen energischen Willen, dieses Thema anzupacken“, beklagte der Bundestagspräsident. „Auf der anderen Seite bestreitet kaum jemand ernsthaft, dass es hier Handlungsbedarf gibt.“

 

Die Grünen können Lammerts Kritik nachvollziehen, halten aber eine Wahlrechtsänderung noch vor der nächsten Bundestagswahl für unrealistisch. „Das hätte man Anfang der Wahlperiode anpacken müssen. Doch da waren weder Union noch SPD handlungsfähig und -willig“, erklärte die Parlamentarische Geschäftsführerin Britta Haßelmann. „Eine Option beim Wahlrecht, zum Beispiel die Verringerung der Zahl der Direktwahlkreise, von manchen als sauberste und einfachste Lösung betrachtet, geht jetzt gar nicht mehr“, meinte sie. Derzeit arbeiteten die Fraktionen zumindest an der Umsetzung einer Anpassung der bestehenden Wahlkreise an die Bevölkerungsentwicklung.

 

Lammert macht sich bereits seit Längerem für ein transparenteres Wahlrecht stark. Er räumte allerdings ein, es sei einfacher, eine Reform einzufordern, als dafür die notwendigen Mehrheiten zu organisieren – „vor allem wenn man Änderungen des Wahlrechts möglichst einvernehmlich vornehmen will und nicht mit Koalitionsmehrheit“.