Stadträte dürfen Veranstaltungen nicht verbieten

Erstveröffentlicht: 
10.12.2015

Die Politiker wollten unliebsame Gäste fernhalten. Pirnas Verein Akubiz haben sie ausgesperrt. Nun kassieren sie eine Rüge.

 

Hohnstein/Pirna. Die Hohnsteiner Stadträte wollen die Hoheit darüber haben, wer im Gemeindegebiet Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen abhält, sofern der Organisator nicht aus Hohnstein kommt. Einen entsprechenden Antrag hatte die Fraktion Unabhängige Wählervereinigung/Die Linke im September mehrheitlich durch den Stadtrat gebracht und damit selbst überregional für erhebliche Diskussionen gesorgt. Der Beschluss besagt, dass es sich der Stadtrat vorbehält, Veranstaltungen zu genehmigen oder auch nicht, wenn sie in Sport- und Freizeitanlagen sowie auf Wegen und Plätzen stattfinden, die im kommunalen Eigentum sind. Auslöser war ein Vorfall auf dem Ulbersdorfer Sportplatz im Juli beim antirassistischen Fußballturnier, organisiert vom Alternativen Kultur- und Bildungszentrum (Akubiz). Der Pirnaer Verein wurde mit einem gesonderten Beschluss des Rates im September für künftige Veranstaltungen gesperrt. Um mehr Einfluss auch auf andere Veranstalter zu haben, wurde der zweite Beschluss gefasst.

 

Das Landratsamt ließ die beiden Beschlüsse von der Kommunalaufsicht prüfen. Der erste Beschluss, das Ausschließen von Akubiz, wurde als rechtmäßig anerkannt. Im Einzelfall könnte der Stadtrat eine solche Entscheidung treffen. Doch die Rechtsaufsicht hat dennoch so ihre Zweifel. Denn mit diesem Beschluss könnte es durchaus sein, dass der Stadtrat gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Das vermag das Landratsamt nicht abschließend zu klären. Akubiz hätte die Chance, vor Gericht zu gehen und zu erwirken, dass der Verein entsprechend dem Gleichbehandlungsgrundsatz kommunale Anlagen nutzen kann. Mit dem zweiten, allgemeinen Beschluss sind die Stadträte in den Fettnapf getappt.

 

Mit der Festlegung hätten sie gar ihre Kompetenzen überschritten. Im Klartext heißt das, der Antragsteller und die Stadtverwaltung haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Sie hätten wissen müssen, dass sie den Beschluss so nicht fassen dürfen. Nun werden sie dafür gerügt. „Der Beschluss überschreitet die Leitlinienkompetenz des Stadtrates und greift in unzulässiger Weise in die Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters und bei weiterer Auslegung sogar in die des Landratsamtes ein“, heißt es in der Begründung von Thomas Obst, Leiter der Kommunalaufsicht. Er kommt zu dem Schluss, dass die Entscheidung rechtswidrig ist. Obst hat Bürgermeister Daniel Brade (SPD) aufgefordert, den Fehler zu beheben und den Stadträten bis zur übernächsten regelmäßigen Sitzung die Aufhebung des Beschlusses vorzulegen. Das hat der Bürgermeister getan.

 

Vor allem in den Reihen der CDU gibt es nach wie vor Kritik. Michaela Neuenhaus stellte den Bürgermeister gar zur Rede und wollte wissen, wie sich die Stadtverwaltung mit dem Beschluss auseinandergesetzt habe oder ob man darauf gewartet habe, dass er ausgesetzt werde. Eine ausreichende Antwort darauf gab es von Bürgermeister Brade nicht. Letztlich wurde mehrheitlich beschlossen, dem Aufhebungsantrag nicht stattzugeben. Damit beschäftigt der Hohnsteiner Stadtrat das Landratsamt erneut. Das könnte jetzt den Beschluss der Stadträte außer Kraft setzen. Eine Entscheidung dazu steht noch aus.