Nach 43 Tagen wurde Tobias P. am 29. Dezember aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft legte umgehend Beschwerde ein. Eine schriftliche Begründung hat Oberstaatsanwalt Schwarz in der vergangenen Woche nachgereicht. Darin hält die Staatsanwaltschaft am dringenden Tatverdacht fest und fordert den Haftbefehl gegen Tobias wieder in Vollzug zu setzen.
Dabei weist
die Begründung einige Widersprüche auf. Einerseits wird eingeräumt,
dass die "weiteren Ermittlungen, insbesondere die kriminaltechnischen
Untersuchungen, keine weiteren, die Tat bestätigenden Beweise zum
Ergebnis hatten", an anderer Stelle wird wiederum der Anschein erweckt,
der vermeintliche Tatverdacht habe sich im Zuge der Ermittlungen doch
noch erhärtet.
So führt Oberstaatsanwalt Schwarz an anderer Stelle aus, erhärtend ausgewirkt habe sich, dass bei Tobias eine Flasche mit Feuerzeugbenzin festgestellt wurde, jedoch kein Benzinfeuerzeug. Davon abgesehen, dass das kompromittierende Moment dieser Feststellung gen Null geht, wird die Nichtigkeit dieser vermeintlichen Beweislage erst in vollem Ausmaß ersichtlich, wenn man von den mittlerweile vorliegenden Ergebnissen der Kriminaltechnischen Untersuchung Kenntnis nimmt:
Nach Abschluss der Brandschuttuntersuchungen deutet nichts darauf hin, dass Feuerzeugbenzin zum Inbrandsetzen benutzt wurde. Weitere Untersuchungen ergaben, dass sich zum Zeitpunkt von Tobias' Festnahme weder an seinen Händen, noch an seiner Kleidung Rückstände von Brandbeschleunigern befunden haben, was gegen einen zeitnahen Kontakt mit derartigen Substanzen spricht. Auch ein Abgleich mit DNA-Spuren, die am Tatort gefunden wurden, ergab keine Übereinstimmung.
Dass die Staatsanwaltschaft diese Ermittlungsergebnisse im Zuge ihrer Beschwerdebegründung außen vor lässt, verwundert nicht, schließlich trugen diese Feststellungen im wesentlich dazu bei, dass der Haftbefehl gegen Tobias P. Ende Dezember vom Amtsgericht Tiergarten aufgehoben wurde. Da über die Beschwerde nun allerdings vor einer neuen Instanz entschieden werden soll, versucht die Staatsanwaltschaft diese für sie unerfreulichen Ergebnisse unter den Tisch fallen zu lassen. Wie vergleichbare Fälle der jüngsten Vergangenheit gezeigt haben, hat sie damit nicht eben selten Erfolg, weshalb wir im schlimmsten Falle mit einer erneuten Inhaftierung von Tobias rechnen müssen!
Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist keinesfalls neu. Wieder einmal zeichnet sich darin der unbedingte Wille zum Exempel ab. Sie versucht, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Einerseits stehen die Ermittlungsbehörden wegen der anhaltenden Serie von Autobrandstiftungen nach wie vor unter immensem Erfolgsdruck, weshalb Täter her müssen. Andererseits wird dieser Tage ein unmissverständliches Signal an die radikale Linke gesendet: Indem mit voller, abschreckender Härte, bis hin zur Inhaftierung, demonstriert wird, dass die so genannte Rechtsstaatlichkeit für sie nur auf dem Papier existiert. Eine Kampfansage, die wir nicht unbeantwortet lassen werden!
So führt Oberstaatsanwalt Schwarz an anderer Stelle aus, erhärtend ausgewirkt habe sich, dass bei Tobias eine Flasche mit Feuerzeugbenzin festgestellt wurde, jedoch kein Benzinfeuerzeug. Davon abgesehen, dass das kompromittierende Moment dieser Feststellung gen Null geht, wird die Nichtigkeit dieser vermeintlichen Beweislage erst in vollem Ausmaß ersichtlich, wenn man von den mittlerweile vorliegenden Ergebnissen der Kriminaltechnischen Untersuchung Kenntnis nimmt:
Nach Abschluss der Brandschuttuntersuchungen deutet nichts darauf hin, dass Feuerzeugbenzin zum Inbrandsetzen benutzt wurde. Weitere Untersuchungen ergaben, dass sich zum Zeitpunkt von Tobias' Festnahme weder an seinen Händen, noch an seiner Kleidung Rückstände von Brandbeschleunigern befunden haben, was gegen einen zeitnahen Kontakt mit derartigen Substanzen spricht. Auch ein Abgleich mit DNA-Spuren, die am Tatort gefunden wurden, ergab keine Übereinstimmung.
Dass die Staatsanwaltschaft diese Ermittlungsergebnisse im Zuge ihrer Beschwerdebegründung außen vor lässt, verwundert nicht, schließlich trugen diese Feststellungen im wesentlich dazu bei, dass der Haftbefehl gegen Tobias P. Ende Dezember vom Amtsgericht Tiergarten aufgehoben wurde. Da über die Beschwerde nun allerdings vor einer neuen Instanz entschieden werden soll, versucht die Staatsanwaltschaft diese für sie unerfreulichen Ergebnisse unter den Tisch fallen zu lassen. Wie vergleichbare Fälle der jüngsten Vergangenheit gezeigt haben, hat sie damit nicht eben selten Erfolg, weshalb wir im schlimmsten Falle mit einer erneuten Inhaftierung von Tobias rechnen müssen!
Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist keinesfalls neu. Wieder einmal zeichnet sich darin der unbedingte Wille zum Exempel ab. Sie versucht, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Einerseits stehen die Ermittlungsbehörden wegen der anhaltenden Serie von Autobrandstiftungen nach wie vor unter immensem Erfolgsdruck, weshalb Täter her müssen. Andererseits wird dieser Tage ein unmissverständliches Signal an die radikale Linke gesendet: Indem mit voller, abschreckender Härte, bis hin zur Inhaftierung, demonstriert wird, dass die so genannte Rechtsstaatlichkeit für sie nur auf dem Papier existiert. Eine Kampfansage, die wir nicht unbeantwortet lassen werden!