Stadt zahlt Prämien für Flüchtlingswohnungen

Erstveröffentlicht: 
13.11.2015
Förderprämien bis zu 5000 Euro VON EVELYN TER VEHN Die Stadt sucht dringend Wohnungen für die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen. Mit einem Förderprogramm des Freistaats schafft sie jetzt neue Anreize für private Eigentümer und Vermieter. Diese erhalten einmalig bis zu 5000 Euro, wenn sie der Kommune das Belegungsrecht auf fünf Jahre zusichern.

 

„Die Regelung tritt in Kraft, wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wird“, erklärte gestern Karsten Gerkens, Leiter des Amtes für Stadtsanierung und Wohnungsbauförderung. 631 000 Euro stehennoch für dieses Jahr zur Verfügung. Das wäre genügend Geld für die Vermittlung von 150 bis 200 Wohnungen, rechnet die Kommune. Interessenten können sich bis zum 1. Dezember beim Sozialamt unter soziale.wohnhilfen@leipzig.de melden.

 

Die einmalige Förderprämie für die Vermieter ist gestaffelt: Wer Räume bis zu 60 Quadratmetern für Asylbewerber zur Verfügung stellt, bekommt einmalig 3000 Euro, bis zu 85 Quadratmetern 4000 Euro, und bei noch größeren Wohnungen 5000 Euro. Die Wohnungen müssen den Standard für die Unterbringung und die Kriterien für die Kostenübernahme von Wohnraum für Hartz IV-Empfänger erfüllen. Daran orientiert sich auch die Miete, erklärte Stefan Adams, Abteilungsleiter für Soziale Wohnhilfen im Sozialamt.

 

So stehen zum Beispiel einer einzelnen Person bis zu 45 Quadratmeter Wohnraum zu, für die eine Kaltmiete von 269,57 Euro plus Heiz- und Warmwasserkosten von 58,43 Euro übernommen wird. Eine vierköpfige Familie darf auf bis zu 85 Quadratmetern wohnen, für die die Kommune 518,63 Euro Kaltmiete und 110,36 Euro Heiz- und Wasserkosten zahlt.

 

Ziel sei es, mehr Flüchtlinge in Wohnungen unterzubringen. Leipzig hat sich seit Jahren mit einem vom Stadtrat verabschiedeten Konzept dazu bekannt. „Wir sind uns bewusst, dass eine Konkurrenzsituation in Leipzig im Bereich des niedrigpreisigen Wohnraums besteht“, sagte Gerkens. Im Einzelfall könne auch nicht verhindert werden, dass durch die Förderung eine Wohnung nicht an Studenten oder andere sozial schwache Bewerber vergeben werde. „Aber auf die Gründe, nach denen ein Vermieter seinen Wohnraum vergibt, haben wir sonst auch keinen Einfluss“, so Gerkens. -lyn