BKA: Polizistenmorde sind "keine rechten Taten"

Juni 2000: Polizisten an dem Ort, an dem sich kurz zuvor Michael Berger erschossen hatte.
Erstveröffentlicht: 
29.07.2015

DORTMUND Nach den Morden des NSU hat das Bundeskriminalamt alte Mordfälle auf einen rechtsextremen Hintergrund überprüft. Die Taten des Rechtsradikalen Michael Berger, der erst drei Polizisten und dann sich selbst erschoss, wertet das BKA aber noch immer nicht als rechts. Dafür erntet das Amt Kritik – und auch für seine Arbeitsweise.

Nach den Morden der rechtsterroristischen Vereinigung NSU zwischen 2000 und 2007 hatte das Bundeskriminalamt (BKA) insgesamt 745 alte Mordfälle neu überprüft, die zwischen 1990 und 2011 begangen wurden. Auch der Fall Michael Berger, der vor rund 15 Jahren in Dortmund und Selm drei Polizisten und anschließend sich selbst erschossen hatte, war unter den überprüften Fällen.
Laut der Süddeutschen Zeitung, der die Ergebnisse vorliegen, wird die Tat Bergers vom BKA weiterhin als nicht rechtsextrem eingestuft – obwohl Berger seit seiner Jugend rechtsextrem war und sehr gute Kontakte in die rechtsextreme Szene hatte.

Für die SPD-Landtagsabgeordnete Nadja Lüders ist die Einordnung der Taten Bergers „ein Fehler“. Und weiter: „Für mich ist das ein rechtsradikaler Mörder, dessen Taten – mit den Erkenntnissen von heute – in der Liste der rechten Taten einzuordnen ist.“


Nur auf eigene Quellen gestützt


An der Untersuchung des BKA gibt es auch insofern Kritik, als dass die Kriminalisten sich lediglich auf eigene Quellen stützten und Erkenntnisse von Opferverbänden oder zivilgesellschaftlichen Organisationen negiert hatten.

So ist im Fall Berger klar, dass die Taten eher dadurch begünstigt wurden, dass der Täter damals von Polizisten wegen eines Verkehrsvergehens angehalten werden sollte. Doch ohne seine rechtsradikale Gesinnung hätte Berger wohl nicht unter dem Druck gestanden, unter dem er stand: Recherchen unserer Zeitung belegten, dass zu dem Zeitpunkt, an dem Berger Amok lief, ein ihm mutmaßlich bestens vertrauter V-Mann in Ostdeutschland aufgeflogen war und Berger annehmen konnte, er würde deswegen von der Polizei gesucht werden.

Die Taten Bergers im Jahr 2000 sollen auch noch Thema im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landes NRW werden.

 

Tobias Großekemper (tgk)