Vorladungen im Verfahren zur NPD-Brandstiftertour 2012

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Das Operative Abwehrzentrum (OAZ) verschickte jüngst Vorladungen an Beschuldigte, um diese zum Verfahren wegen schwerem Landfriedensbruch und Körperverletzung vom 1.11.2012 zu vernehmen.

 

Gegen “Asylmissbrauch und Islamisierung” lud die sächsische NPD in Dresden am 01.11.2012 zu zwei Kundgebungen ein. Auf dem Weg von der ersten Kundgebung in Cotta zum Asylbewerber*innenheim in der Johannstadt kam es zu einem Blockadeversuch. Die Fahrer*innen der NPD versuchten zunächst die Antifaschist*innen anzufahren, wobei zwei ihrer Fahrzeuge beschädigt wurden. Danach machten die bewaffneten Faschist*innen Jagd auf die sich zurückziehenden Antifaschist*innen. Eine linke Aktivistin musste später im Krankenhaus behandelt werden.

 

Nach diesen Vorkommnissen trat die sächsische Polizei auf den Plan. Die in der ihr eigenen Logik die Jagd auf die Antifaschist*innen fortsetzte und 15 für mehrere Stunden inhaftierte. Verfahren wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und schwerem Landfriedensbruch wurden eröffnet. Dabei stützen sich die Cops vorrangig auf die Aussagen der Faschist*innen der NPD. Bekannt wurde wenig später auch, dass die Polizei für den Vormittag des 1.11. eine Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) vornahm. Den darauf folgenden Montag wurden mehrere Jugendliche die dem „linken Spektrum“ zugeordnet wurden, von zu Hause aus oder von der Arbeit zu Verhören geschleppt. Besonders brisant ist die Aussage einer Staatsanwältin, die meinte in der Straßenbahn drei Personen zufällig über irgendeine Aktion am “Tatort” reden gehört zu haben.

 

Wie die Soligruppe 1.11. treffend befand, spitzte sich die Situation in Sachsen bereits 2013 mit den Ereignissen in Schneeberg und Leipzig zu – zum damaligen Zeitpunkt ahnte noch niemand welche Ausmaße der Widerstand gegen „Islamisierung“ und „Asylmissbrauch“ nur ein Jahr später annehmen würde. Als Wegbereiterin dieser Ereignisse war und ist die NPD und ihre Aktivist*innen die richtige Adresse für antifaschistische Interventionen. Nachdem sich Staatsanwaltschaft und Polizei in Dresden augenscheinlich im Verfahren nach § 129 StGB gegen eine „Antifasportgruppe“ verrannten, setzen sie den Gummiparagrafen andernorts erneut ein. Die erfolgreichen Interventionen gegen den Wahlkampf der NPD in Leipzig haben das Interesse der Repressionsbehörden geweckt.

 

Nachdem nun fast drei Jahre nichts passierte, wurden die Ermittlungen an das OAZ übergeben, welches nun mehrere Vorladungen an Beschuldigte verschickte. In diesem Verfahren tauchen gut vierzig Personen in den Ermittlungsakten auf!

 

Daher möchten wir euch nochmals daraufhin weisen: Solltet ihr Post im Zusammenhang mit dem Geschehnissen des 1.11.2012 erhalten, meldet euch bei der Ortsgruppe Dresden der Roten Hilfe,

verweigert jegliche Zusammenarbeit mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Passt auf euch auf!

 

Wir wollen die Forderungen der Soligruppe erneuern und sagen: Schluss mit den Verfahren gegen Antifaschist*innen im Kontext der NPD-Brandstiftertour!

 

Schluss mit den Verfahren nach § 129 StGB gegen Antifas in Leipzig und überall!

 

Weg mit allen Lagern, Heimen und Abschiebeknästen!

 

Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern legitim und notwendig!

Naziangriffen entgegentreten!

 

Refugees welcome!

 

 

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