Wie vor wenigen Tagen
berichtet, befinden sich seit dem 03.Juli 2015 zwei
Sicherungsverwahrte in einem unbefristeten Hungerstreik
.
Nun fordert die Justiz die Entmündigung eines Beteiligten.
Neueste
Entwicklung
Herr P. hat am 15.07.2015 seinen Hungerstreik
abgebrochen, da die gesundheitliche Situation für ihn nicht mehr
tragbar war. Er wurde daraufhin in eine andere Station der Anstalt
verlegt.
Bei Herrn H. (1,78 m, 59,5 kg) geht die Justiz neue
Wege; man versucht ihn zu entmündigen (§ 1896 BGB). Am 15.07.2015
wurde ihm ein entsprechendes Schreiben des Amtsgerichts Freiburg, Az:
137 XVII 702/15 der Richterin P. zugestellt.
Die Anwältin von
Herrn H., Frau Gröbmayr (Freiburg) kontaktierte zwischenzeitlich den
Landesjustizminister.
Herr H. fordert weiterhin als
Voraussetzung für die Beendigung des Hungerstreiks ein Gespräch mit
einer Delegation des JM, des LG Freiburg im Kreise von Mitinsassen
und ihm selbst.
Auf keinem seiner Mitverwahrten macht Herr H.
den Eindruck, als bedürfe er einer Betreuung und Entmündigung.
Es
ist skandalös, wie hier auf Protest gegen die Haftbedingungen
reagiert wird.
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA
(SV)
Hermann-Herder-Str.8, D-79104
Freiburg
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