Am 15. Juli wird stattfinden eine Gerichtsverhandlung gegen vier Angeklagte, denen vorgeworfen wird, sich strafbar gemacht zu haben im Rahmen der Blockade der Tönnies-Schlachtfabrik in Rheda-Wiedenbrück am 14. Dezember 2013. Rund dreißig Tierrechtler*innen demonstrierten an jenem Tag gegen die Nutzung und Ausbeutung von Tieren durch die Fleischindustrie, indem sie den Betrieb für mehrere Stunden mit Sitzblockaden und Ankettungen lahmlegten.
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld erhob Anklage gegen vier
Personen, denen sie vorwirft, sie hätten „gemeinschaftlich
Menschen rechtswidrig mit Gewalt zu einer Unterlassung
genötigt“. Ihr Verhalten sei daher strafbar gemäß § 240 des
deutschen Strafgesetzbuches. Diese Anklage wurde vom
Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück zur Hauptverhandlung zugelassen.
Der öffentlich zugängliche Gerichtsprozess
wird stattfinden am Mittwoch, den 15. Juli
um 13 Uhr im Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück
im Sitzungssaal E 4 - 05.
Wer sich den Prozess gerne anschauen möchte oder die
Angeklagten unterstützen möchte oder den Anlass nutzen möchte,
um weiteren Protest zum Ausdruck zu bringen, kann gerne
einfach kommen oder sich zwecks eventueller Absprachen vorher
melden beim Kampagnenbüro gegen Tierfabriken in
Braunschweig (Kampagnenbuero-BS at riseup.net).
Die Angeklagten freuen sich auch über interessierte
Presse-Vertreter*innen und werden vor Ort zur Verfügung stehen
für Interviews. Ab 12:15 Uhr werden Leute aus dem Umfeld der
Angeklagten und ihrer Unterstützis vor Ort sein.
Einen Überblick
über die Presseberichte zur Blockade der Tönnies-Schlachtfabrik
gibt es auf der Internetseite des Vereins die
tierbefreier, welcher sich an der Aktion
beteiligte.