Am 25.05.2013 blockierten über 2000
Menschen einen Aufmarsch von Faschisten in der Karlsruher Innenstadt.
Durch das selbstbestimmte und kämpferische Agieren der
AntifaschistInnen gelang es den Faschisten nicht, den
Bahnhofsvorplatz zu verlassen.
Der geplante Aufmarsch konnte
erfolgreich verhindert werden.
Die Polizei ging an diesem Tag
brutal gegen DemonstrantInnen vor und nahm viele Verletzte durch den
Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray in Kauf. Es ist eine
bekannte Methode der Polizei von ihrem eigenen aggressiven Verhalten
abzulenken indem sie versucht, antifaschistischen Protest zu
kriminalisieren und zu skandalisieren.
In diesem Zusammenhang
wird einer Antifaschistin vorgeworfen, zwei behelmte Polizisten mit
einer Fahnenstange auf den Kopf geschlagen und Widerstand geleistet
zu haben. Da den Repressionsbehörden das erstinstanzliche Urteil
nicht ausreichte, steht jetzt eine Berufungsverhandlung an.
Wir
sagen: Antifaschismus ist und bleibt legitim!
Daher rufen wir
zu einer antifaschistischen Prozessbeobachtung auf:
14.April 2015
| 08:30 Uhr | Landgericht Stuttgart
Für uns gilt: Getroffen
hat es Eine – gemeint sind wir alle!
Zeigt Euch solidarisch
mit der betroffenen Antifaschistin und kommt zum Prozess!
++++mit Vorkontrollen ist zu rechnen++++
weitere Infos auf: aabs.tk und stuttgart.rote-hilfe.de