Antirepressions-News: Infos und Aktionen gegen Polizei, Justiz, Knäste & Zwangspsychiatrie

Stacheldraht und Menschen

Zusammenstellung von Informationen über das Handeln von Repressionsbehörden, offensive Widerstandskultur dagegen und formale Möglichkeiten, sich zu wehren.

 

Freie Fahrt für alle – weg mit Fahrkarten und dem §265a StGB

Am 1. und 2. März (je nach Entfernung) aus möglichst vielen Städten mit Ziel zu den drei Strafprozessen gegen Schwarzfahrer mit Schild. Demo auf Bahnhof, unterwegs gekennzeichnet ohne Ticket, dazu Flyerverteilen, Mini-Demos in Umsteigebahnhöfen, vereinigen mit Aktionsgruppen, die aus anderen Richtungen kommen ... schließlich dann Ankunft im München.

  • Montag, 2.3. ab bis12 Uhr: Aktionsanfahren (ohne Ticket, mit Flyern, Hinweisschild, Musik usw.) zum Hauptbahnhof München
    ca. 12 Uhr im Hauptbahnhof und von dort zum Landgericht: Demo für einen Nulltarif im Nahverkehr
    14 Uhr vor dem Landgericht II in München (Nymphenburger Str.16, Situngsaal B 264 / 2. Stock): Berufungsprozess gegen Dirk J. wegen Schwarzfahren mit Schild (die erste Instanz war fett in den Medien, siehe unten)
    danach: Aktionszugfahrt (also wieder ohne Ticket, mit Flyern usw.) nach Gießen
  • Dienstag, 3.3.: Aktionsanfahrten nach Gießen bzw. dort zum Landgericht, eventuell Demo in Hauptbahnhof
    ab 9.30 Uhr im Amtsgericht Gießen (Gutfleischstr. 1, 35390 Gießen): Saal 204 im Gebäude A): Verhandlung gegen Jörg B. wegen Schwarzfahrens mit Hinweisschild - eine rechtlich komplett frei konstruierte Straftat (gibt es gar nicht) ++ zweite Anklage wegen "Leistungserschleichung" gegen den Aktivisten Jörg B. innerhalb kurzer Zeit mit Anklageschrift (Haftstrafe droht) ++ gleichzeitig die prickelnde Konstellation und ein faszinierendes Theater der Gießener Justiz (die schon mal - gerichtlich festgestellt - mit Methoden aus dem Dritten Reich gegen den auch jetzt wieder Angeklagten vorging) ++ Vorgeschmack: www.fiese-tricks.de.vu
    danach: Rückweg durch die Stadt als Demo zum und durch den Hauptbahnhof, Aktionsfahrten u.a. in die Projektwerkstatt Saasen
  • Donnerstag, 5.3.Aktionsanfahrten nach Gießen bzw. dort zum Landgericht, eventuell Demo in Hauptbahnhof
    ab 8.30 Uhr im Landgericht Gießen (Ostanlage/Ecke Gutfleischstraße, Raum 015): Berufungsverhandlung wegen Schwarzfahrens mit Hinweisschild ++ zweite Instanz im ersten Verfahren - also ein anderer "Fall" als der zwei Tage vorher verhandelte)
    danach: Rückweg durch die Stadt als Demo zum und durch den Hauptbahnhof, Aktionsfahrten u.a. in die Projektwerkstatt Saasen und dorthin, wo Leute hinwollen (zurück in verschiedene Städte usw.)

In diesen Städten wird schon geplant - wer fährt und mobilisiert mit???

  • Braunschweig: Kontakt über Dirk (der Angeklagte in München fährt von dort, 015781694154 und d.jessen@jpberlin.de) ++ erste Fahrt am 1.3.
  • Berlin: Kontakt über Rabi (015782556885 und rabi@riseup.net) ++ erste Fahrt am 1.3.
  • Hildesheim: Kontakt über Helgir@riseup.net
  • Gießen/Mittelhessen: Kontakt über Jörg (den Angeklagten in Gießen, 06401-903283 und Mail) ++ erste Fahrt am 1.3.
  • Kempten: Kontakt 0151 22853006 und bacuh@riseup.net
  • Welche Städte noch? Wer hat Lust und legt los???

Damit das klappt, sollte es wenigstens jeweils 5 Leute werden - dann dürften wir in den Zügen gut zu Rande kommen. Am besten ist, gleich als Demo vor und im ersten Bahnhof zu starten und die Umstiege unterwegs auch so zu gestalten. Überregional und jeweils vor Ort würden wir versuchen, den Presseverteiler anzuwerfen. Da wäre in München, (Mittel-)Hessen und in den Startbahnhöfen der Aktionstouren Hilfe gern gesehen - auch schon im Vorwege. Demos könnten wir teilweise anmelden und öffentlich bekanntmachen.

Den Flyer für die Aktion (und auch danach beliebig einsetzbar) findet Ihr auf www.schwarzstrafen.de.vu, direkter Link: www.projektwerkstatt.de/schwarzstrafen/download/flyer.pdf

Also: Mal so richtig aktiv und billig reisen? Kriegen wir eine Handvoll Leute oder mehr aus zu den verschiedenen Touren zusammen? Hättest Du Zeit und Lust auf fünf interessante Tage oder einen Teil davon???

Interview vorab in der Jungen Welt, 20.2.2015 (S. 2): https://www.jungewelt.de/2015/02-20/038.php

 

12. März in Wiesbaden: Anhörung und Demo zum Maßregelvollzug in Hessen

Vor einigen Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Gesetze zur Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt. Seitdem setzt kein Umdenken ein, sondern hektisches Treiben, um mit neuen Gesetzen wieder legal Menschen medikamentieren oder anders unter Zwang der ärztlichen Willkür auszusetzen. Da die Gesetze Landessache sind, wird vielerorts an solchen Gesetzen gestrickt – auch in Hessen. Dort kommt es am Donnerstag, den 12.3.2015 ab 14 Uhr zu einer Anhörung. Davor und währenddessen wollen wir in der Nähe protestieren – gegen Zwangsbehandlung und gegen die Zwangspsychiatrisierung überhaupt. Kommt nach Wiesbaden und demonstriert mit:

ab 13 Uhr auf dem Marktplatz voraussichtlich zwischen Marktkirche und Rathaus

Für die Anfahrt aus Hessen könnt Ihr Gruppentickets (RMV oder das Hessenticket) nutzen. Wenn es finanziell knapp ist, meldet Euch bitte (wir haben etwas Geld, um die Anfahren zu bezuschussen).

  • 12.3. ab 13 Uhr in Wiesbaden: Demonstration gegen Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie ++ Info und Mitwirkung über die Projektwerkstatt: 06401-903283 und per Mail
  • Start als Kundgebung auf dem Marktplatz zwischen Rathaus und Marktkirche ++ danach Umzug durch die Mauergasse in die Neugasse und Friedrichstraße zur Kirchgasse, die entlang zur Langgasse und dann durch die Obere Webergasse zu "An den Quellen" (dort Abschluss, bei sonnigem Wetter besteht Gelegenheit zu einem gemütlichen Ausklang im nahen Park).
  • Der Anlass: 14 Uhr in Wiesbaden (Sitzungsraum 501 A, Eingang: Pforte Kavalierhaus rechts neben dem Landtag/Schloss): Öffentliche Anhörung zum Maßregelvollzugsgesetz vor dem Sozial- und Integrationspolitischer Ausschuss des Landtags

 

AKTIVITÄTEN GEGEN STRAFE, KNÄSTE UND ZWANGSPSYCHIATRIE Gesucht: Originalakten, Beipackzettel usw. für geplante Psychiatriedokumentation

Die Idee besteht weiter, die Dokumentensammlungen füllen sich aber nur langsam: In Buchform, im Internet und als Dokumentarfilm sollen besondere Skandale und der Schrecken des Alltags hinter Mauern und Stacheldraht der Zwangspsychiatrien nachgezeichnet werden. Die Besonderheit: Alles soll an Unterlagen der „anderen Seite“ belegt werden – also keine Erlebnisberichte der Betroffenen oder ihres Umfeldes, sondern Schriften der Kliniken, Gutachter_innen, Pharmafirmen usw. Genau das suchen wir also – und rufen dazu auf, uns solche Akten und Unterlagen zugänglich zu machen für die Veröffentlichungen. Am meisten hilft natürlich, wenn Ihr das Material schon so aufbereitet, dass es gut verwendbar ist. Also …

  • Nicht komplette Patient_innenakten, sondern die ausgewählten Fälle mit einer Beschreibung, wo welche brisanten Stellen sind.
  • Zusammenstellungen zu Geflechten, Filz und Seilschaften in und hinter den Kliniken, Gutachter_innen usw. mit Belegen und Beschreibungen.
  • Infos zu Medikamenten, von Beipackzetteln über Firmendokumente bis zu Abhandlungen aus Psychiater_innenkreisen.
  • Und sicher noch einiges mehr …

Wir hoffen auf Eure Unterstützung. Bitte alles Material an die Projektwerkstatt, Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen, kobra@projektwerkstatt.de. Für telefonische Rückklärungen bitte 06401-903283 anrufen.

 

Schwerpunktausgabe zu Zwangspsychiatrie von „grünes blatt“ erschienen

Das „grüne blatt“ ist eine Vierteljahreszeitschrift für emanzipatorischen Umweltschutz, Herrschaftskritik und direkte Aktion. Die aktuelle Ausgabe enthält als Schwerpunkt „Zwangspsychiatrie“. Alle Texte finden sich auch auf der Internetseite www.gruenes-blatt.de.

 

Kleine Korrekturen an den „12 Sofortforderungen gegen Zwangspsychiatrie“

Es hat ja einige Kritiken gegeben und vieles davon ist auch berechtigt. Allerdings bleibt für praktische Widerstandsformen auch sinnvoll, mehr als ein „Alles muss weg“ benennen zu können. Jedenfalls wollen viele daran festhalten, so dass es wohl keine gemeinsame Forderungsliste wird. Das ist nicht schlimm – Widerstand ist halt bunt.

Aus den eingegangen Kritik an konkreten Formulierungen haben wir jetzt eine Neufassung gemacht. Die Präambeln bleiben bestehen, an einigen Sätzen ist was verändert worden. Die aktuelle Fassung ist als Datei angehängt. Rückmeldungen sind weiterhin erwünscht.

 

Buch „Fiese Tricks von Polizei und Justiz“ von Wikipedia zensiert

Was nicht volle Pulle kommerziell ist oder von hauptamtlichen Funktionär_innen geführt wird, zählt in dieser (kapitalistischen) Welt bekanntlich nichts. Ein beeindruckendes Beispiel lieferte (mal wieder) die Wikipedia-Polizei ab. In dem Laden gibt es eine Menge Zensoren, während Normalbürger_innen kaum noch direkt mitwirken können. Einer (hier unbekannten) Person wurde ein Literatureintrag wegzensiert. Es war unser SeitenHieb-Verlags-Buch „Tatort Gutfleischstraße. Die Fiesen Tricks von Polizei und Justiz“. Ganz offen begründete der Wikipedia-Polizist Henning Schlottmann aus München seine Zensur: „Bitte keine Veröffentlichungen im SeitenHieb-Verlag“. Das etwas im SeitenHieb-Verlag erschien, ist also ausreichender Grund für das Entfernen des Eintrags. Mit einer ähnlichen Begründung wurde auch schon „Monsanto auf Deutsch“ aus Wikipedia gefegt. Mehr: www.projektwerkstatt.de/wikipedia.

 

Anti-Psychiatrie-Archiv

Die Antipsychiatrie-Ecke im kabrack!archiv der Projektwerkstatt in Saasen wächst allmählich. Hier soll auch die Sammlung der Unterlagen aus Kliniken und Gerichten untergebracht werden. Noch gibt es keine Person(en), die diese Ecke fest betreut (also immer mal wieder sortiert, neue Unterlagen einheftet usw.). Hat dazu jemand Lust? Außerdem darf das vorhandene Material natürlich genutzt (gelesen, zitiert …) werden. Infos über alle Themenbereiche unter www.projektwerkstatt.de/kabrack. Im Haus gibt es auch genügend Arbeitstische und Übernachtungsmöglichkeiten, falls jemand mal länger darin stöbern oder an den Archiven mitwirken will.

Übrigens gilt das auch für andere Teile des Archivs. Überall können sich Menschen einbringen und z.B. ein Thema übernehmen. So gibt es auch noch niemanden, die_der sich regelmäßig um die Anti-Knast- oder um die Antirepressionsecke kümmert.

 

 

 

NACHRICHTEN AUS POLIZEI UND JUSTIZ Sammlung von Urteilen und Kommentaren zur Frage des Erschleichens beim „Schwarzfahren“

Eine schöne Sammlung hat ein Betroffener mehrere Strafverfahren zusammengestellt. Es geht um die Frage, ob „Schwarzfahren“ auch dann eine Straftat ist, wenn sie nicht erschlichen, also versteckt erfolgt, sondern offen gekennzeichnet. Die Sammlung hilft gegen Staatswillkür, auch wenn sie an Beispielen zeigt, dass die Staatsschergen sich um den Wortlaut von Gesetzen einen feuchten Kehricht scheren, wenn er ihnen nicht passt. Beispiel für ein verwertbares Zitat: „Zum Merkmal der Absicht iS des StGB § 265a. Das Merkmal des Erschleichens wird nicht schon durch die bloße unbefugte unentgeltliche Sichverschaffen erfüllt. Auf die Errichtung eines gewissen Scheins kann dafür nicht völlig verzichtet werden. Wer die Unentgeltlichkeit der Leistung dem Berechtigten oder dessen Beauftragten gegenüber ausdrücklich und offen in Anspruch nimmt, erschleicht nicht.

(Bayerisches Oberstes Landesgericht, Entscheidung vom 21. Februar 1969 - RReg 3a St 16/69). Die ganze Sammlung findet sic hunter www.projektwerkstatt.de/antirepression/

 

Rechtsfreier Raum: Gerichtssaal

Ich habe ein interessantes Verfahren verloren. Beim Dennis-Stephan-Prozess wurde mit das Filmen verboten – trotz Presseausweis. Dagegen habe ich geklagt. Aber das Verwaltungsgericht fällte kein Urteil und konnte dabei auf ein Verfassungsgerichtsurteil verweisen. Das hatte klargestellt, dass richterliche Maßnahmen gegen Menschen in Gerichtssälen keine Rechtsbeschwerde kennen. Die Robenträger_innen könnten tun, was sie wollen. Auf erstaunte Nachfrage wies der Verwaltungsrichter selbst darauf hin, dass das Gerichtsverfassungsgesetz halt aus dem Kaiserreich stamme. Also: Der offiziellste aller rechtsfreien Räume ist das Gericht selbst!

 

Überwachung von Tierrechtler_innen

Über den Jahreswechsel 2013/2014 hörte das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen drei Monate lang die Handys von drei Personen ab, die in der Kampagne gegen Tierfabriken aktiv sind. Die Kampagne richtet sich seit 2010 gegen Schlachthofbauten und -erweiterungen in Niedersachsen und wurde bereits wiederholt mit Verfahren, Prozessen und Überwachung konfrontiert. Die dann mit der Telefonüberwachung erfolgte Eskalation staatlichen Schnüffelns in den Privatsphären von Menschen endete am 9. Februar 2014, zwei Wochen nach der Enttarnung eines Spitzels. Zirka drei Monate später lieferte der Kriminalbeamte Spittler seinen dritten und finalen Ermittlungsbericht, in welchem er die Telekommunikationsüberwachung ziemlich knapp auswertete und zu dem Schluss kam, »dass sich durch die Überwachungsmaßnahmen keinerlei neue Ermittlungsansätze hinsichtlich einer Aufklärung der oben angegebenen Brandanschläge gegeben haben.« Kurz danach folgte die Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft mit postalischer Benachrichtigung der Betroffenen im Spätsommer 2014. Sowohl die Betroffenen als auch einer von zwei Journalist_innen und eine Rechtsanwältin, deren Telefonate mit abgehört wurden, beantragten die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abhörungen, deren Ergebnis noch aussteht.  

Quelle und mehr Informationen: https://linksunten.indymedia.org/de/node/128275

 

Zweierlei Maß in Stuttgart

Wenn Polizeibeamt_innen rechtswidrig handeln und dabei Schwerverletzte entstehen, gibt es (falls überhaupt ein Verfahren in Gang kommt) oft Einstellungen wegen »Geringfügigkeit«. Das gilt selbst dann, wenn die Strafvorwürfe so stark sind, dass schon der erste Rechtszug vor dem Landgericht stattfindet. Das passiert nur bei heftigen Straftaten - Einstellungen kommen folglich selten vor, erst recht wegen »Geringfügigkeit«. In Stuttgart war das nun der Fall, als es um den Wasserwerfereinsatz am »Schwarzen Donnerstag« ging, bei dem Menschen durch den Einsatz zu Schaden kamen. Ein Mensch verlor sogar das Augenlicht. Verurteilt wurde niemand. Wenn jedoch Menschen für einige Stunden aus Protest einen Raum des sogenannten »offenen Rathauses« besetzen, um von dort auf den Vorplatz und ins Internet Kritiken an der Stadtzerstörungspolitik zu richten, scheut die Justiz keine Mühen und Kosten, um in mehreren Verfahren Bestrafungen auszusprechen. So zeigen sie, dass die Justiz eine Sache der herrschenden Klasse ist.

Kommentar der Kletteraktivistin »Eichhörnchen«, die in einem Prozess als Verteidigerin agierte, ist auf http://blog.eichhoernchen.fr/post/S21-Wasserwerferprozess-der-Schmale-Gr... zu finden.

 

Dreierlei Maß: Proteste gegen Islamisierung, Repression gegen Karikaturist_innen, Kumpanei mit Terrorregimen

Aus emanzipatorischer und aus menschenrechtlicher Sicht ist an einem Mordanschlag auf eine Satirezeitung kein Fünkchen Legitimation zu finden. Schnell aber zeigt sich, dass es rundherum nicht Gut und Böse gibt, sondern den Kampf zwischen Apparaten und Strömungen, die um Hegemonie ringen. Erste Seite der Medaille: Über die populistischen Kritiker_innen des Islam namens Pe-/Legida & Co. wurde tausendfach geschrieben. Ihnen geht es weder um Analyse des autoritären Charakters von Religionen noch um emanzipatorische Politik, sondern um die Abwehr einer autoritären Kultur zugunsten ihrer eigenen, ebenfalls herrschaftsförmigen. Die Gewerkschaft der Polizei forderte Akzeptanz für Kundgebungen a la PEGIDA und LEGIDA (Bericht: http://de.indymedia.org/node/3390). Wenn der Staat selbst zu Gegendemonstrationen aufrufe, ob die Polizei auch solche Versammlungen schützen müsse, werde der »systemstabilisierende Zugehörigkeitsgedanke der Organisation Polizei als Teil der Gesellschaft [.] angegriffen«.

Weitgehend verschwiegen wurden etliche Festnahmen wegen Karikaturen oder Bemerkungen zum Pariser Attentat vor allem in Frankreich – die zweite Seite der Medaille. Einige hatten den Betroffenheitskult all derer kritisiert, die ansonsten kaltblütig den Tod von weit mehr Menschen in Kauf nehmen und bewirken, andere einfach blöde Bemerkungen rausgehauen (www.heise.de/tp/artikel/43/43943/1.html). Den Verfolgungsrausch legitimiert beides nicht, sondern der Staat zeigt, dass er im Zweifel den Knüppel zieht. Wie vorher schon: Die GWR meldete in der Februarausgabe 2015, dass in der Vergangenheit 20 Klagen gegen Charlie Hebdo eingingen: 5x durch die Armee, 14x durch die katholische Kirche und 1x durch eine islamische Institution. Die, die jetzt alle Charlie sind, waren tatsächlich seine größten Gegner!

Wie heuchlerisch alles ist, zeigt sich als dritte Seite an der Bevorzugung eines der autokratischsten und islamistischsten Regimes dieser Welt, nämlich Saudi-Arabien. Wer dem westlichen Kapitalismus nützt ist immer willkommen – egal wie die politischen Verhältnisse tatsächlich sind. Eine Kostprobe von Indymedia (http://de.indymedia.org/node/3279): »Für Amnesty International ist er ein politischer Gefangener, aus Sicht des Regimes in Saudi Arabien hat er den Islam beleidigt. Nun wurde Raif Badawi öffentlich ausgepeitscht - es ist nur der erste Teil der Strafe. Noch am Donnerstag hatte Saudi-Arabien das Attentat in Paris »als feigen Terrorakt, der gegen den wahren Islam verstößt«, verurteilt. 24 Stunden später statuierte das ultrakonservative Königreich seine Version des wahren Islam und ließ den Blogger Raif Badawi vor der Al-Jafali-Moschee in Jeddah öffentlich auspeitschen. 50 Hiebe erhielt der 30-Jährige nach dem Freitagsgebet, wie Augenzeugen bestätigten. Der Geschlagene habe mit dem Rücken zu den Zuschauern gestanden und keinen Schmerzensschrei von sich gegeben. Insgesamt ist Badawi zu 1000 Peitschenschlägen verurteilt, die in den nächsten 20 Wochen alle acht Tage vollzogen werden sollen […]«.

 

Selbst(mit)verschuldetes Elend

Im Juli 2014 demonstrierten Polizist_innen gegen ihren eigenen Arbeitgeber, die Regierung, und forderten bessere Arbeitsbedingungen. Solche Demonstrationen zeigen deutlich, welche Verhältnisse staatliche Herrschaft sichern. Mensch steht in Bettel-Abhängigkeit von der institutionalisierten Macht, darf nur die von denen genehmigten Protestkanäle nutzen und muss unter miesen Arbeitsbedingungen gegen diejenigen den Knüppel schwingen, die für die eigenen Interessen kämpfen. Wes‘ Brot ich ess, ... Bericht:

http://krisenfrei.wordpress.com/2014/07/27/3-000-polizisten-demonstriert....

 

 

NACHRICHTEN AUS DER (ZWANGS-)PSYCHIATRIE Was „psychisch krank“ ist, verändert sich je nach Interessenlage

Zur nachträglichen Gesunderklärung hessischer Finanzbeamter erreichte uns eine Erklärung aus dem Werner-Fuß-Zentrum (Berlin): „Obwohl es diese angebliche "psychische Krankheit" gar nicht gibt, haben Psychiater jetzt bei 3 hessischen Steuerfahndern gemerkt, dass sich die Stimmung der herrschenden Landesregierung gedreht hat und entsprechend haben sie opportunistisch nun die 3 davon frei gesprochen, damals vor Jahren ‚psychisch krank‘ gewesen zu sein. Geht doch - selbst so eine Rückwärtsbegutachtung :-) Denn wenn man willkürlich ‚psychisch krank‘ schreiben kann, kann man genauso willkürlich so eine Diagnose auch widerrufen - nur, wenn man das vor großem Publikum tut, merken alle, was für eine Betrugs- und Lügen-Schein’wissenschaft‘ die Psychiatrie ist.“ Berichte über den Fall gab es bei Spiegel Online und in der Frankfurter Allgemeine Zeitung, siehe
www.faz.net/aktuel l/rhein-main/schadenersatz-fuer-steuerfahnder-spd-fuer-reha-13182806.html und
www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/psychiat er-muss-steuerfahndern-in-hessen-schadensersatz-zahlen-a-994523.html. Es sollte in Erinnerung bleiben, dass die größten spontanen Heilungserfolge in der Geschichte der Menschheit eintraten, wenn eine vorher als Krankheit definierte Neigung oder Macke als nicht mehr krank angesehen wurde. Wie vor einigen Jahrzehnten die Homosexualität. Ganz ohne Chemie und Zwang wurden Hunderttausende Menschen plötzlich „gesund“. Nötig war aber öffentlicher Protest. Das gilt auch in Zukunft, um dem Krankerklären unerwünschter oder außer-gewöhnlicher Verhaltensweisen entgegenzuwirken.

 

Neu aufgelegt: Rolf Marschners Buch „Psychisch kranke Menschen im Recht“

„Ein Ratgeber für Betroffene, Angehörige und Mitarbeiter in psychiatrischen Einrichtungen“, steht im Untertitel. Das Autor führt durch alle wichtigen Bereiche der Psychiatrie und beschreibt, was dort erlaubt ist und was nicht. Eher dürftig kommt die Forensik weg, was leider typisch ist für viele Abhandlungen zur Psychiatrie. Die Zahl der Betroffenen dort mag kleiner sein als in anderen Bereichen, aber die Durchgriffshärte ist wesentlich heftiger. Daher wäre eine intensivere Betrachtung wünschenswert. Ebenso fehlen im Buch meist Hinweise auf die tatsächliche Wirksamkeit rechtlicher Regeln in der Gemengelage von Macht, Interessen, Zeitdruck und Willkür. Nur kurz geht es um Beschwerdemöglichkeiten. Jenseits dieser Lücken ist das Buch aber eine gute Einführung in die relevanten Fragen – ohne im Detail in die Tiefe zu gehen. (2015, Balance im Psychiatrieverlag, 255 S., 19,95 €)

 

 

NACHRICHTEN AUS DEM VERSAMMLUNGSRECHT Versammlungsrecht bricht Polizeirecht

Bislang haben sich Stuttgarter Polizei und Strafgerichte um das Versammlungsrecht wenig bis nicht gekümmert. Das könnte jetzt anders werden, denn das Verwaltungsgericht hat klargestellt, dass bei politischen Aktionen sehr wohl darauf zu achten ist. Was eigentlich eine Binsenweisheit ist, können Uniform- und Robenträger_innen jetzt sogar beim Frühstück in der Stuttgarter Zeitung lesen: http://www.stuttgarter-z eitung.de/inhalt.s21-blockadefruehstueck-platzverweise-waren-rechtswidrig.8c2d279b-09a3-4862-b8b7-d4d45ef40cf5.html.

 

Stuttgarter Landrecht?

Sie ist zu Ende, die erste Instanz eines atemberaubenden Strafprozesses. Dabei ging es um wenig: Wenige Stunde hatten einige Handvoll Menschen ein Treffen des Ratschlages zu Stuttgart 21 überzogen, um im (eigentlich „offenen“) Rathaus gegen bürger_innenferne Politik und die Stadtzerstörung zu protestieren. Dann verließen sie nach Aufmarsch von Polizei in Räumungsabsicht das Gebäude. Ein Komglomerat von grünem Bürgermeister bis Polizeichef steuerte damals die staatliche Gegenwehr von höchster Ebene aus. Der zivile Mini-Ungehorsam beschäftigte die Stuttgarter Justiz. Sie teilte die Angeklagten in zwei Gruppen. Eine verteidigte sich klassisch-gewaltfrei (zu den eigenen Tagen stehen und dafür werben), die andere in offensiver Prozessführung (www.prozesstipps.de.vu). Während erstere nach wenigen Stunden verurteilt war, lieferte die offensive Gruppe dem völlig überforderten Gericht und der angriffslustigen Staatsanwältin einen Kampf über sieben Verhandlungstage. Beide staatlichen Robenträger_innen zeigten dabei erhebliche Schwächen in Rechtsfragen. Zum Urteil kam es erst, als beide ganz auf die Einhaltung von Verfahrensregeln verzichten. Ob das zulässig ist oder von höheren Gerichten gedeckt wird, dürfte die nächste Instanz zeigen.

 

Aktuell: Revision in Stuttgart erfolgreich!

Das kam gerade rein: Die Revision im offensiv geführten Prozess gegen einen Teil der Rathausbesetzer_innen war erfolgreich. Damit ist nicht nur das Gericht zur Bühne gemacht worden, sondern jetzt auch das juristische Tauziehen der ersten Runde ein voller Erfolg für die Angeklagten, die zwei Laienverteidiger_innen, den Anwalt und die Unterstützer_innen. Der Prozess muss wiederholt werden – aber ob die Repressionsorgane darauf überhaupt Lust haben, werden wir sehen.

 

NACHRICHTEN ZU RASSISTISCHER REPRESSION Brutaler Abschiebungsversuch in Göttingen

Am 10.4. versuchten Polizeieinheiten in Göttingen, eine Abschiebung gegen den Widerstand etlicher Unterstützer_innen der Abzuschiebenden durchzusetzen. In einem Bericht heißt es: "Die Göttinger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) wurde beauftragt, eine Abschiebung durchzusetzen. Die vom Corpsgeist offensichtlich durchsetzten, hochgradig aggressiven BeamtInnen, taten alles was möglich war, um diese Amtshilfe zu ermöglichen. [...] Auf der Rückseite drangen jedoch schließlich die PolizeibeamtInnen über ein, im Parterre gelegenes, Kinderzimmer in das Haus ein. In diesem Zimmer saß ein Kind auf seinem Bett, welches von dort aus die gesamte Situation beobachten musste. Die im Haus versammelten AntirassistInnen wurden, im Schutz vor der Öffentlichkeit, von den PolizeibeamtInnen systematisch zusammengeschlagen und danach durch das Kinderzimmer nach draußen geprügelt. Diverse Personen zogen sich Platzwunden, blaue Augen sowie diverse andere Verletzungen zu. Mindestens zwei Personen kollabierten. Der Einsatz von Notärzten war erforderlich. [...] Trotz all dem ließen sich die AntirassistInnen und betroffenen Personen in ihrem Protest nicht beirren und so gaben die PolizeibeamtInnen schließlich gegen 8:30 Uhr auf. Die Abschiebung konnte (zumindest für diesen Tag) verhindert werden."

 

NACHRICHTEN ZU GEFÄNGNISSEN UND STRAFE Sicherungsverwahrung bis zum Tod?

Der Vorwurf klingt hart. Aber vergegenwärtigt man sich, dass in der JVA Freiburg binnen eines Jahres zwar zwei Verwahrte verstarben, aber keiner auf Bewährung entlassen worden ist, erscheint vielleicht der etwas reißerisch klingende Vorwurf des „todesstrafenähnlichen Verwahrvollzugs“ nicht mehr ganz so abseitig. Wahr ist, hier wird keine Guillotine, kein Galgen aufgestellt, um Menschen hinzurichten; auch ist der Vollzugsalltag nicht gerade von physischer Härte geprägt. Trotzdem werfen immer wieder Verwahrte den JustizmitarbeiterInnen vor: „Ihr wollt uns alle umbringen“. Und zwar, indem die Betroffenen durchweg pathologisiert werden; da wird die meist etwas dunkle Zelle des Herrn J. zur „Räucherhöhle“ und dient als Beleg für die schwere psychische Störung des Verwahrten. Sein Argument, er könne nach über 10 Jahren SV das Gitter einfach nicht mehr sehen, das zählt dabei nicht. Durch die Wertung fast jeder Lebensäußerung als Symptom für eine (zu behandelnde) psychische Störung, sichert die Justiz die dauerhafte Einsperrung der Betroffenen ab. So dass tatsächlich ein Großteil der Verwahrten sich darauf einstellen muss, hier auch zu sterben. Allenfalls kurz vor dem Tod in ein Gefängniskrankenhaus verlegt zu werden (Quelle).

 

Gibt es „Schuld“ bei Straftaten?

Seit etlichen Jahren verschärft sich die Debatte um die Frage, ob es Schuld im strafrechtlichen Sinne überhaupt geben kann. Schon die Soziologie hatte hier einige Kritik anzumerken mit der Vermutung, dass Taten aus sozialen Kontexten heraus entstehen und begangen werden. Schuld wäre also das soziale Geflecht und nicht die Einzelperson. Die moderne Hirnforschung hat weitere Irritationen bewirkt. Die traditionell rückwärts gewandte, viele Jahrzehnte hinterher hinkende Justiz ist noch weit entfernt, hier wirklich zu reagieren. Doch die Debatte läuft. Eine aktuelle Veröffentlichung entwickelt dazu einen Vorschlag: Die Strafjustiz solle in Zukunft Abweichung von der Norm bestrafen, ohne Schuld festzustellen. Das wäre auf jeden Fall ehrlicher, weil es auch jetzt schon so ist, aber hinter dem Schuldbegriff und der Sühneidee verschleiert wird: Der Staat bestraft die Missachtung seiner Normen, nicht die eigentliche Tat. Wer den Vorschlag nachlesen will, findet das Buch von Tatjana Hörnle unter dem Titel „Kriminalstrafe ohne Schuldvorwurf“ (2013, Nomos in Baden-Baden, 83 S.). Bedauerlich ist der hohe Preis von 24 € für das doch eher kleine Werk.

 

„Laienverteidigung“ vor Gericht

Repression verliert erstaunlich schnell an Wirksamkeit, wenn mensch nicht mehr hilflos im Paragraphenwald steht, sondern sich zusammen mit Freund_innen Wissen aneignet, um den Helfershelfern von Staat und Kapital entgegen zu treten. Eine der Möglichkeit das umzusetzen, ist die Laienverteidigung. Angeklagte beantragen von Unterstützer_innen verteidigt zu werden, um dann gemeinsam vor dem_der Richter_in zu sitzen und den Gerichtsprozess selbstbestimmter zu gestalten. Es ist ein Konzept, das nicht in ferner Theorie existiert, sondern aktiv in vielen politischen oder sozialen Gerichtsprozessen angewandt wird und dazu beiträgt, die repressive Wirkung von Gerichten einzuschränken und oft auch ganz zu brechen.

 

Fälle von Selbst- und Laienverteidigung

Praktisch kommt es zu immer groteskeren Situation, wenn arrogante Robenträger_innen auf Menschen treffen, die sich selbst bzw. gegenseitig verteidigen. Richter_innen wissen, dass sie Menschen einfach niedermachen, ihre Bedürfnisse übergehen und am Fließband im Schnellverfahren aburteilen können und dürfen. Das verleitet viele, es auch zu tun. Lehnt sich jemand dagegen auf, entstehen die absurdesten Situationen. Höhepunkte setzte im Sommer 2014 das Amtsgericht Kerpen - gleich zweimal.

  • Im ersten Fall beschloss das Gericht, dass die schweigende (was Ihr Recht ist!) Angeklagte nur körperlich da sei und deshalb als abwesend zu werten wäre. Mit dieser Begründung wurde ihr Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen und die Verurteilung gültig.
  • Im zweiten verwehrte ein ziemlich machohaft auftretender Richter der Angeklagten fast alle Rechte: Weder Akteneinsicht noch Beweisanträge während der Beweisaufnahme noch eigene Erklärungen waren erlaubt. Das Plädoyer wurde ausgelassen, ein Befangenheitsantrag wegen all dem vom befangenen Richter selbst als unzulässig verworfen und dann sofort das Urteil zu verlesen begonnen. Die Angeklagte monierte, sie hätte kein „letztes Wort“ gehabt. Das stimmte, musste selbst der Richter anerkennen, und erlaubte der Angeklagten, noch etwas zu sagen (nachdem das Urteil schon teilverlesen war, also schon beschlossen war!). Die Angeklagte beantragte eine Pause zur Vorbereitung. Die bekam sie nicht und so gab es dann das komplette Urteil ohne letztes Wort.

Das Ganze zeigt: Nirgendwo gibt es so viel und so dreisten Rechtsbruch wie durch Richter_innen. Das beweist wiederum, dass sich das Gute nicht von oben schaffen lässt. Wer die Macht hat, Recht zu sprechen, wird verleitet, Recht zu brechen. Die heftige Abwehr der Selbstverteidigung zeigt aber auch, dass Angst herrscht vor Menschen, die sich nicht einfach aburteilen lassen. Mehr: www.prozesstipps.de.vu und www.laienverteidigung.de.vu.

 

Steigerung: Verfahren wegen Titelmissbrauch

Nicht erstaunlich also, dass auch Aktivist_innen, die Angeklagte als Laienverteidiger_innen durch Prozesse begleiten, ins Fadenkreuz der Jurist_innen kommen. So kam es auch zu der Verhandlung wegen Missbrauchs von Titeln vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck (Bayern). Der Kontext: M. wurde verhaftet, um am gleichen Tag wegen Dienstleistungserschleichung (S-Bahn fahren ohne Fahrschein) abgeurteilt zu werden. Ein Freund des Betroffenen bekommt Wind von der Sache und marschiert zur Polizei, um als Strafverteidiger des Beschuldigten zu selbigen durchgelassen zu werden. Das klappt zunächst auch. Der Freund wurde zur Zelle durchgelassen und saß im darauf folgenden Gerichtsverfahren als Strafverteidiger neben dem Beschuldigten auf der Anklagebank. Gemeinsam wurde an diesem Tag die Anklage soweit auseinander genommen, dass das Gericht von sich aus eine Einstellung anbot. Doch nun kam es zu einem Strafverfahren gegen den Verteidiger, da er sich in der Polizeiinspektion Germering als Rechtsanwalt (studierter Jurist mit abgeschlossenen Staatsexamina) ausgegeben haben soll. Wie sich herausstellte, kannte der Richter die Möglichkeit, auch als Laie zu verteidigen, gar nicht. Genützt hat das nichts. Bericht des weiteren Verlaufs und der Hintergründe auf www.de.indymedia.org/node/1678.

 

In Arbeit: Klage vor dem EGMR

Das Bundesverfassungsgericht hat alle Beschwerden wegen der Nichtzulassung von Verteidiger_innen nach § 138, Abs. 2 (sog. Laienverteidigung) nicht angenommen. Das ist insofern seltsam, dass ein pensionierter Richter, der einmal abgelehnt wurde, mit seiner Klage vor etlichen Jahren durchkam (2 BvR 951/04 und 2 BvR 1087/04 vom 16.02.2006). Offenbar bevorzugen die Richter_innen ihresgleichen. Ein Angeklagter und sein abgelehnter Laienverteidiger wollen die deutsche Rechtspraxis, willkürlich Verteidiger_innen abzulehnen, jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) überprüfen lassen. Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert nämlich das Recht auf den_die selbstgewählte_n Verteidiger_in – und zwar in Artikel 6, Abs. 3c: „Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:… c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist“. Die Klage wird in Kürze eingereicht und für die Frage wichtig sein, wieweit in Deutschland das Recht besteht, sind auf die Art und Weise zu verteidigen, die mensch selbst für richtig hält. Infoseite im Internet: www.laienverteidigung.de.vu.

 

 

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Ab 1. März ... Aktionen "Freie Fahrt für alle - weg mit den Fahrkarten!" ++ Anlass ist eine Gerichtsprozessserie gegen Schwarzfahrer (trotz Hinweisschild - siehe rechtlichen Hintergrund) ++ 1. März Aktionsanfahrten, 2.-5. März die Prozesse in München und Gießen : So,1.3. von Gießen (Demo ca. 12.30 Uhr am Hauptbahnhof), Braunschweig, Berlin usw.: Aktions-Zugfahrten geben (sozusagen "Demos" im Zug und in Bahnhöfen)

  • Mo, 2.3. ab 14 Uhr vor dem Landgericht II in München (Nymphenburger Str. 16, Sitzungsaal B 264 / 2. Stock): Berufungsprozess gegen Dirk J. wegen Schwarzfahren mit Schild (die erste Instanz war fett in den Medien)
  • Di, 3.3., ab 9.30 Uhr im Amtsgericht Gießen (Gutfleischstr. 1, 35390 Gießen, Saal 204 im Gebäude A): Verhandlung wegen Schwarzfahrens mit Hinweisschild - eine rechtlich komplett frei konstruierte Straftat (gibt es gar nicht) ++ zweite Anklage wegen "Leistungserschleichung" gegen den Aktivisten Jörg Bergstedt innerhalb kurzer Zeit mit Anklageschrift (Haftstrafe droht) ++ gleichzeitig die prickelne Konstellation und ein faszinierendes Theater der Gießener Justiz (die schon mal - gerichtlich festgestellt - mit Methoden aus dem Dritten Reich gegen den auch jetzt wieder Angeklagten vorging) ++ Vorgeschmack: www.fiese-tricks.de.vu (auf Youtube)
  • Do, 5.3. ab 8.30 Uhr im Landgericht Gießen (Ostanlage/Ecke Gutfleischstraße, Raum 015): Berufungsverhandlung wegen Schwarzfahrens mit Hinweisschild ++ zweite Instanz im ersten Verfahren - also ein anderer "Fall" als der zwei Tage vorher verhandelte)
  • Achtung: Das sind drei Prozesse gegen "Schwarzfahrer mit Schild" an vier Tagen ... wer hat Lust, Aktionen mitzumachen? Kontakt ... ++ Unsere Idee: Aktionsanfahrten (Schwarzfahren mit Schild, Flyerverteilen, Mini-Demos in Bahnhöfen) zu den Prozessterminen von überall ... erst nach München, dann gemeinsam von dort nach Gießen und dort zu den beiden Terminen!!! ++ Mehr auf www.schwarzstrafen.de.vu ... de.indymedia ... linksunten.indymedia

 

12.3. ab 13 Uhr in Wiesbaden: Demonstration gegen Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie ++ Info und Mitwirkung über die Projektwerkstatt: 06401-903283 und per Mail

Start als Kundgebung auf dem Marktplatz zwischen Rathaus und Marktkirche ++ danach Umzug durch die Mauergasse in die Neugasse und Friedrichstraße zur Kirchgasse, die entlang zur Langgasse und dann durch die Obere Webergasse zu "An den Quellen" (dort Abschluss, bei sonnigem Wetter besteht Gelegenheit zu einem gemütlichen Ausklang im nahen Park). Der Anlass: 14 Uhr in Wiesbaden (Sitzungsraum 501 A, Eingang: Pforte Kavalierhaus rechts neben dem Landtag/Schloss): Öffentliche Anhörung zum Maßregelvollzugsgesetz vor dem Sozial- und Integrationspolitischer Ausschuss des Landtags

 

21. und 22.3. in Stuttgart (Näheres folgt): Direct-Action-Training

Du findest, in der Welt läuft einiges verkehrt? Und fühlst Dich ohnmächtig, weil Du oft nicht weißt, wie das Bessere gelingen oder durchgesetzt werden kann? Umweltzerstörung, Menschenrechtsverletzungen in Zwangsanstalten, Diskriminierung und Ausbeutung - so vieles passiert täglich, aber kaum etwas hilft dagegen? Dann könnte dieses Direct-Action-Training (wahlweise: Workshop) helfen. Denn ganz so ohnmächtig, wie es scheint, sind wir nicht. Im Gegenteil: Es gibt viele Aktionsformen, die wir kennenlernen und üben können, um uns wirksamer wehren zu können, um lauter und deutlicher unsere Stimme zu erheben oder uns politisch einzumischen: Kommunikationsguerilla, verstecktes Theater, gezielte Blockaden oder Besetzungen, intelligente Störung von Abläufen und vieles mehr schaffen Aufmerksamkeit und bieten Platz für eigene Forderungen und Visionen. Wir werden konkrete Aktionsideen besprechen, den rechtlichen Rahmen durchleuchten und einiges ausprobieren. ++ Schon mal informieren? www.direct-action.de.vu

  • Anschließend soll es eine Veranstaltungstour durch den Süden (von Stuttgart gern über mehrere Stationen in den Münchener Raum/nach Bayern) geben ... wer hat Lust auf einen Abendtermin oder das Wochenende 28./29.3.? Bisher stehen: Mo, 23.3. in Augsburg (noch nicht sicher, Näheres folgt)
  • Mi, 25.3. um 20 Uhr (Einlass ab 19:30 Uhr) in Dorfen (östlich München, Gasthaus Huber, Landersdorf 8): Vortrag und Diskussion "Macht macht Umwelt kaputt" (zum Inhalt siehe 4.5.)
  • Sa/So, 28./29.3. je ganztags in Planung: Direct-Action-Training (besonders für Psychiatrie-Erfahrene und -Kritiker_innen)

 

Fr-So oder Sa/So, 17.-19.4. in Hildesheim (Näheres folgt): Direct-Action-Training

Zu den Direct-Action-Trainings: Wichtiger Baustein aller Kampagnen sollten direkte Aktionen sein, also kreative Protestformen auf der Straße, über Medien, per eigenen Schriften usw. Für viele Menschen, gerade Betroffene, ist das oft neu. Daher soll es in den nächsten Monaten Trainings geben, z.T. auch ganz speziell zu Aktionen gegen Zwangspsychiatrien. Es werden noch Gruppen gesucht, die sich um die Organisation vor Ort kümmern. Die Trainings sollen möglichst in verschiedenen Regionen stattfinden, daher wären Rückmeldungen gut.

 

Di, 21.4. um 19 Uhr in Norden (Gebäude der Kreisvolkshochschule): Ton-Bilder-Schau "Gene, Gelder, Gegenwehr (vom Aufstieg und Fall der Agro-Gentechnik ... und was sich daraus für andere Themen lernen lässt)"

 

Donnerstag, 23.4. um 11.30 im Verwaltungsgericht Appellhofplatz, 50667 Köln, Saal 160: Prozess wegen Platzverweis trotz Presseausweis und eindeutig journalistischer Tätigkeit beim Klimacamp 2013 (Jörg Bergstedt gegen Land NRW)

 

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