Riefling muss in Haft

Erstveröffentlicht: 
18.01.2015

Jena/Söhlde (abu) - Diesmal soll er wirklich hinter Gitter: Das Oberlandesgericht Jena hat jetzt bestätigt, dass der Söhlder Rechtsextremist Dieter Riefling wegen Volksverhetzung eine einjährige Haftstrafe absitzen soll. Der Anlass liegt schon einige Zeit zurück: Beim Rechtsrock-Festival „Rock für Deutschland“ im Jahr 2012 in Gera soll Riefling vor 700 Besuchern die Fernsehmoderatorin Mo Asumang rassistisch beleidigt haben.

 

Anlass war ihr Dokumentarfilm „Die Arier“, in dem sie sich auf die Suche nach dem Ursprung des Begriffs macht, unter anderem im Iran nach Spuren der ersten Arier sucht, aber auch Neonazis und Burschenschaftler interviewt und dabei meist ziemlich dumm aussehen lässt.

Das Amtsgericht Gera hatte neun Monate Haft ausgesprochen und zur Bewährung ausgesetzt. Das war Riefling zu viel und dem Staatsanwalt zu wenig – beide gingen in Berufung. Das Landgericht Gera erkannte wegen Volksverhetzung auf ein Jahr ohne Bewährung – ein Urteil, das das Oberlandesgericht Gera bestätigte, nachdem Riefling Revision eingelegt hatte.

Nun bleibt dem Rechtsextremisten noch der Weg vors Bundesverfassungsgericht, die Strafe muss er in Kürze trotzdem antreten.
Ebenfalls wegen Volksverhetzung hatte das Landgericht Aachen Riefling im vergangenen September zu 13 Monaten auf Bewährung sowie zu einer Geldbuße von 750 Euro verurteilt.

„Riefling ist einer der ganz radikalen und gewaltorientierten Ideologen der Szene“ sagte der Politologe Hajo Funke im vergangenen Jahr der „Tageszeitung“. Nur wenige in Deutschland würden „noch radikaler agitieren und denken“, so der Wissenschaftler, der seit Jahrzehnten zur rechtsextremen Szene forscht.