Verwaltungsgericht: NPD-Studentin exmatrikuliert – Klage wird abgewiesen

Erstveröffentlicht: 
09.02.2015

Eine angehende Verwaltungswirtin ist von der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl exmatrikuliert worden. Der Grund: Sie ist NPD-Mitglied. Dagegen hat die Frau geklagt. Ohne Erfolg.

 

Von Franz Schmider

 

Die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl hat eine Studentin wegen ihrer Mitgliedschaft in der NPD und ihrer Aktivitäten als Stützpunktleiterin der Jungen Nationaldemokraten vom Studium ausgeschlossen. Die Klagen der angehenden Verwaltungswirtin (Neu: Bachelor of public Management) gegen den Sofortvollzug der Exmatrikulation sind inzwischen vom Verwaltungsgericht Freiburg wie auch vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim abgewiesen worden. Damit bleibt die Frau von den derzeit laufenden Prüfungen zum Studienabschluss ausgeschlossen.

Im September 2011 hatte sie zu Beginn des Studiums eine "Belehrung und Erklärung" unterzeichnet, in der sie sich ausdrücklich dazu bekennt, verfassungsfeindlichen Bestrebungen entgegenzutreten. Im März 2012 wechselte die junge Frau aus dem Raum Heilbronn gemäß Studienplan für drei Semester nach Kehl. Zu Beginn des Studiums müssen alle Studierenden einen Diensteid als Beamte ablegen und sich damit zur Verfassung bekennen. Die Frau war seit März 2012 Regierungsinspektoranwärterin auf Widerruf.

Der Rektor der Hochschule, Paul Witt, hatte im Juli 2013 von den politischen Aktivitäten der Studentin erfahren und das Innen- und das Wissenschaftsministerium informiert. Gleichzeitig wurde der Verfassungsschutz um weitere Informationen gebeten. Im August 2014 teilte das Landesamt für Verfassungsschutz mit, die Frau habe bereits bei ihrer Ernennung zur Beamtin "der rechtsextremen Szene" angehört. Dies habe sie verschwiegen, weshalb Witt die angehende Staatsdienerin wegen arglistiger Täuschung sofort vom Studium ausschloss. Dieser Sofortvollzug sei rechtmäßig, so das Verwaltungsgericht. In der Hauptsache steht das Urteil noch aus.