Im Zusammenhang mit den Gegenprotesten zu dem diesjährigen Naziaufmarsch am 08.05.2014 in Demmin (M-V) haben nun einige Genoss_innen Post von der Polizei erhalten. Konkret geht es dabei um die Leute, die mit den Bussen zu dem jährlich wiederkehrenden Naziaufmarsch angereist sind. Es wird ihnen vorgeworfen gegen § 27 des Versammlungsgesetzes (Vermummung) verstoßen zu haben. Aus diesem Anlass haben bereits mehrere Leute bei uns gemeldet, dass die Bullen nun Vorladungen zu dem Vorwurf verschicken. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, euch auf diesem Wege nochmals dem Umgang mit solchen Schreiben zu erklären.
Niemand
ist verpflichtet als Beschuldigte_r oder Zeug_in den Vorladungen der
Polizei nachzukommen. Solltet ihr nun auch eine solche Vorladung
erhalten haben, gilt es Ruhe zu bewahren und sich bei seiner
Ortsgruppe der Roten Hilfe zu melden. Auf gar keinen Fall solltet ihr
dem Schreiben der Polizei folge leisten und zur Vernehmung
erscheinen. Denn auch wenn ihr meint, die Beamten überlisten zu
können, dürft ihr nicht vergessen, dass sie für solche
Verhörsituationen geschult sind. Darüber hinaus ist es ihnen auch
nicht daran gelegen, euch von dem Vorwurf zu entlasten. Grundsätzlich
gilt, wenn niemand spricht, kann auch niemand gefährdet werden –
frei nach dem Motto: Reden ist Silber, Schweigen ist
Gold!
Spätestens bei einer Vorladung durch die
Staatsanwaltschaft solltet ihr euch Hilfe bei einem Anwalt oder einer
Anwältin suchen. Denn anders als bei einer Vorladung durch die
Bullen, seid ihr verpflichtet diese wahrzunehmen. Hierbei gilt, dass
man als Beschuldigte_r ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Dass heißt
ihr braucht keine Aussage zur Sache machen. Solltet ihr eine
Vorladung als Zeug_in durch die Staatsanwaltschaft erhalten haben, ist
es ebenfalls empfehlenswert euch einen Rechtsbeistand zu nehmen. Zwar
habt ihr auch in diesem Fall ein Zeugnisverweigerungsrecht, aber nur
dann, wenn ihr mit den Beschuldigt_innen verwandt oder verschwägert
seid, oder ihr euch selbst einer Straftat belasten würdet.
Weitere
Informationen zur Aussageverweigerung findet Ihr unter:
Rote Hilfe
Am Ende bleibt nochmals ganz klar festzuhalten, dass unser
Protest gegen Naziaufmärsche legitim ist und wir uns auch nicht
kriminalisieren und einschüchtern lassen. Einzig und allein der
Polizeieinsatz am 08.05.2014 war kriminell! Wir werden auch in
Zukunft nicht tatenlos zusehen, wie Nazis versuchen die Geschichte
umzudeuten oder gar für ihre Zwecke zu vereinnahmen. Daher werden
wir auch im kommenden Jahr zu den Gegenprotesten in Demmin
mobilisieren und zahlreich in der Stadt erscheinen!
Achtet auf
Ankündigungen unter: Antifa Rostock
Alerta Antifascista!