NPD scheitert in Weinheim

Erstveröffentlicht: 
17.10.2014
Von Kai Budler
Der für den kommenden Monat geplante Bundesparteitag der NPD findet nicht in der Stadthalle Weinheim in Baden Württemberg statt. Das hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Bundeslandes in Mannheim entschieden

 

Ein Jubiläumsparteitag soll der Bundesparteitag der NPD im November werden, kündigte der Parteivorstand an, denn vor 50 Jahren war in Niedersachsen die NPD als „nationalistische Sammlungsbewegung rechts von der CDU“ gegründet worden. Doch anders als von der Partei geplant, wird die Veranstaltung nicht in der Stadthalle in Weinheim stattfinden.

 

Bereits im Februar 2014 hatte die NPD angefragt, ihr das Gebäude an einem Novemberwochenende für den Parteitag zu überlassen. Nachdem die Stadt den Antrag ablehnte, zog die NPD im Juni mit einem Eilantrag vor das Verwaltungsgericht Karlsruhe und scheiterte dort. Zwar erlaube der in der Satzungsordnung der Stadthalle festgehaltene Widmungszweck einen solchen Parteitag, erklärten die Richter. Die Stadt habe sich in ihrer Verwaltungspraxis jedoch nicht gebunden, weil sie die Halle bislang nicht für vergleichbare Veranstaltungen zur Verfügung gestellt habe.

 

Auch der VGH bestätigte das Ergebnis der erstinstanzlichen Entscheidung. Obwohl der Senat Zweifel an der Begründung des Verwaltungsgerichts äußerte, könne die Stadt Weinheim nicht dazu verpflichtet werden, der NPD die Halle überlassen. An drei der vier von der NPD beantragten Wochenenden sei das Gebäude bereits ausgebucht, die Reservierungen seien schon vor der Anfrage der Partei im Februar vorgenommen worden. An dem ersten Novemberwochenende, das die Partei favorisiert hat, sei die Halle geschlossen und stehe für keinerlei Veranstaltungen zur Verfügung. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar. (Az.: 1 S 1855/14)