Ein Neonazi und die Ohnmacht der Ermittler

Vor Gericht: Der Berliner NPD-Chef Sebastian Schmidtke wurde im November 2013 wegen Volksverhetzung verurteilt. Er legte aber Berufung ein
Erstveröffentlicht: 
22.08.2014

Rechtsextremismus

 

Ermittler versuchten jahrelang, dem Berliner NPD-Chef eine Beteiligung an einer Neonazi-Internetseite nachzuweisen - ohne Erfolg. Das Gericht wurde erst durch Beweise einer Privatinitiative überzeugt.

 

Von Ulrich Kraetzer

 

Sie kamen nachts, und was sie hinterließen, war Angst. In Wahlkreisbüros der SPD und der Partei Die Linke warfen sie Scheiben ein, im Treff einer sozialdemokratischen Jugendorganisation legten sie Feuer, auf ein Flüchtlingsheim bei Schönefeld schmissen sie Steine.

 

Es waren Neonazis, sogenannte Autonome Nationalisten – und an ihrer Gesinnung ließen sie keinen Zweifel: "Rostock ist überall", stand auf der Wand des angegriffenen Flüchtlingsheims – in Anspielung auf die Gewaltexzesse auf ein Heim für Asylbewerber in Rostock-Lichtenhagen 1992. Wo auch immer die Rechtsextremisten in jenen Tagen im Oktober 2012 wüteten, hinterließen sie zudem die Adresse der Internetpräsenz "nw". Das Kürzel "nw" steht für "Nationaler Widerstand".

Die mittlerweile abgeschaltete Seite prägte die gewaltbereite Neonazi-Szene über Jahre wie keine andere – und immer wieder wurde dort auch zu Anschlägen aufgerufen. So veröffentlichten die Macher eine "Feindesliste", auf der Namen und sogar Anschriften missliebiger Journalisten, Politiker und "linker" Aktivisten genannt wurden. Selbst vor Mordaufrufen schreckten die Neonazis nicht zurück. "Die Zeit wird kommen, wo wir zum Angriff übergehen", stand auf der Seite.

"Dann heißt es, Strick um den Hals oder Kugel in den Bauch!" Die Aufrufe zeigten Wirkung. Schon im Juni 2011 verübten Rechtsextreme fünf Brandanschläge in nur einer Nacht: auf Treffpunkte von "Linken" in Prenzlauer Berg, Kreuzberg und Britz. Die Wohnprojekte, das Ladengeschäft und das Jugendzentrum waren kurz zuvor mit voller Anschrift auf nw-berlin.net genannt worden – teilweise mit Fotos und detaillierten Beschreibungen.

Neonazi-Szene: "Einer der führenden Köpfe"

Wer sich mit der Frage befasst, warum eine Seite, auf der unverhohlen zu Gewalt aufgerufen wurde, so lange online bleiben konnte, erfährt viel über die Berliner Neonazi-Szene und die Kontakte rechtsextremer Schläger zur NPD. Am meisten erfährt man aber über die Ohnmacht der Ermittlungsbehörden – und darüber, dass zivilgesellschaftliches Engagement wirkungsvoller sein kann als ein vermeintlich gut ausgestatteter Verwaltungsapparat von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Die Geschichte des "Nationalen Widerstandes" und der vielen verpassten Chancen, die Urheber zur Verantwortung zu ziehen, lässt sich am besten erzählen, wenn man mit Udo Wolf beginnt. Der Kampf gegen den Rechtsextremismus gehört zur politischen Sozialisation des Fraktionsvorsitzenden der Linken – und im Dezember 2012 tat er das, was Vertreter der Sicherheitsbehörden sich nie getraut hatten: Er sagte, dass "einer der führenden Köpfe" von NW-Berlin ein gewisser Sebastian Schmidtke sei. Die Personalie ist brisant. Denn Schmidtke ist der Vorsitzende der Berliner NPD, und er hat eine lange Karriere als Rechtsextremist hinter sich. Im Dezember und in einem weiteren Verfahren im Mai wurde er zu Bewährungsstrafen verurteilt, unter anderem wegen Volksverhetzung. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Dritte Verurteilung innerhalb eines Jahres

Auf Wolfs Vorwurf reagierte der NPD-Kader prompt. Per anwaltlichem Schreiben forderte er Wolf unter Androhung einer Strafe von 20.000 Euro auf, die Behauptung nicht zu wiederholen. In einer eidesstattlichen Versicherung gab Schmidtke zudem zu Protokoll, beim "Nationalen Widerstand Berlin" keinerlei Funktion gehabt zu haben.

Statt die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, zeigte Wolf im Januar dieses Jahres seinerseits den NPD-Vorsitzenden an – wegen der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Denn dass Schmidtke sehr wohl einer der maßgeblichen Köpfe von NW-Berlin war – davon war Wolf überzeugt. Und nicht nur er. Auch die Richterin urteilte im Mai dieses Jahres: Schmidtke habe "an dieser Organisation" mitgewirkt. Seine wissentlich abgegebene eidesstaatliche Versicherung sei falsch gewesen. Eine Straftat. Schmidtke kassierte die dritte Verurteilung innerhalb eines Jahres – auch diesmal wurde die dreimonatige Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Schmidtke Berufung einlegte.

Telefonnummer lieferte entscheidenden Hinweis

Polizei und Staatsanwaltschaft feierten den Richterspruch als Erfolg ihrer Ermittlungen. Tatsächlich aber war das Urteil für sie eine Klatsche. Denn beim Versuch, Schmidtke eine Urheberschaft der Neonazi-Seite nachzuweisen, hatten sie sich jahrelang die Zähne ausgebissen. Die Justizverwaltung teilte Anfang 2012 mit, dass man einen "direkten Zusammenhang" zwischen der Internetseite und Schmidtke nicht belegen könne. Innensenator Frank Henkel (CDU) sagte zur Frage eines Verbotsverfahrens: "Ich wüsste im Augenblick ja nicht einmal, wem ich eine Verbotsverfügung zustellen würde."

Beobachter rieben sich bei solchen Aussagen verwundert die Augen. Einige mutmaßten, die Ermittler seien "auf dem rechten Auge blind". Andere bescheinigten den Spezialisten in Landeskriminalamt (LKA) und Staatsanwaltschaft Inkompetenz. Tatsächlich kamen entscheidende Hinweise, die die Richterin überzeugten, nicht etwa vom LKA, sondern vom Zeugen Udo Wolf – und vor allem von der "Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus" (MBR). Das Projekt wird mit Landesmitteln gefördert und engagiert sich seit 2001 gegen Rassismus und Rechtsextremismus.

"Mit dem besten Gruß, Sebastian"

Die MBR-Mitarbeiter hatten in einem rechtsradikalen Online-Portal beispielsweise ein Interview entdeckt, in dem Schmidtke nw-berlin.net als "unsere Weltnetzpräsenz" bezeichnet hatte. Ein "S. Schmidtke" wurde auf Flugblättern des "Nationalen Widerstands" zudem als Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes genannt. Die MBR fand auch E-Mails mit Aufrufen zu Demonstrationen. Die Absenderadresse einer Mail: demoleitung@nw-berlin.net – und am Ende der Mail der Text: "mit dem besten Gruß, Sebastian." Auch ein von der MBR archiviertes Foto von einer Demonstration am 1. Mai 2010 diente als Hinweis. Der NPD-Kader ist darauf an einem Rednerpult zu sehen, das mit einem Stofftuch abgehängt ist. "Unserem Volk eine Zukunft", steht darauf. Und: "www.nw-berlin.net".

Der entscheidende Hinweis war eine Telefonnummer. Genauer: die Nummer von Sebastian Schmidtke. Die MBR-Mitarbeiter fanden sie – nicht nur einmal, sondern zwischen 2007 und 2010 immer wieder – auf der Internetseite nw-berlin.net und auf der verlinkten Präsenz demo-berlin.net. Sie war bei Aufrufen zu von Schmidtke angemeldeten Demonstrationen als Kontakt angegeben.

Vorwurf: Ermittler hätten Bedrohung nicht erkannt

Schmidtke selbst behauptet, die Telefonnummer sei ohne sein Wissen auf den Webseiten gelandet. An das Interview, in dem er nw-berlin.net als "unsere Weltnetzpräsenz" bezeichnet haben soll, könne er sich nicht erinnern. Er habe auch nicht im Namen von nw-berlin.net zu Demonstrationen aufgerufen. Warum er auf den Flugblättern als Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes genannt wird, wisse er nicht – und das Stofftuch mit dem Banner von nw-berlin.net habe er bei seiner Rede nicht bemerkt.

Kurzum: Mit dem "Nationalen Widerstand" habe er nichts zu tun und auf die Gestaltung der Internetseite habe er zu keiner Zeit Zugriff gehabt. Das Gericht konnte er in erster Instanz allerdings nicht überzeugen. Die Richterin bescheinigte Schmidtke: "Sie waren für den NW-Berlin tätig."

Warum aber gelang es einer zivilgesellschaftlichen Organisation wie der MBR, Hinweise zu sammeln, die ein Gericht von der Verbindung Schmidtkes zu nw-berlin.net überzeugte – während Ermittler und Innensenator versicherten, der Nachweis sei nicht zu führen? Bianca Klose von der MBR ist ratlos. Ihre Mitarbeiter und sie hätten zwar viel Zeit investiert, da die MBR immer wieder um Beratung und Einschätzungen zu NW-Berlin gebeten wurde.

"Wir haben aber nur Quellen genutzt, die für jedermann zugänglich waren", sagt Klose. Die Ermittler hätten die Bedrohung, durch NW-Berlin offenbar nicht erkannt und die Ermittlungen "nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit geführt", vermutet Klose. Oft fehlten auch Szene-Kenntnisse, und Informationen würden nicht richtig eingeordnet. "Wir haben erlebt, dass Beamte, die auf einer Hauswand SS-Runen und verklausuliert formulierte Bedrohungen nicht als rechtsextremistische und handfeste Gefahr registrieren, sondern nur als Sachbeschädigung", sagt Klose.

Untätig war die Behörde nicht

Die Staatsanwaltschaft will sich zu dem von ihr geführten Ermittlungsverfahren nicht äußern. Polizeisprecher Stefan Redlich dagegen stellt sich der Kritik. Er weist sie aber zurück. Die Mitarbeiter seiner Behörde seien weder "auf dem rechten Auge blind", noch hätten sie ihre Arbeit vernachlässigt.

Untätig war die Behörde tatsächlich nicht. Die Beamten führten Hausdurchsuchungen bei Verdächtigen durch, sie beschlagnahmten Schmidtkes Rechner und decodierten verschlüsselte Dateien. Die Ermittler stellten auch ein Rechtshilfeersuchen an die USA, wo der Server steht, über den nw-berlin.net lief. Das Hilfeersuchen zeigte Erfolg: Es konnte ermittelt werden, dass die Seite von einem szenebekannten Dortmunder Neonazi angemeldet wurde. Hinweise auf Sebastian Schmidtke lieferte das Ersuchen nicht.

Warum aber entdeckten die Spezialisten des LKA nicht das Foto, das Schmidtke bei einer Demonstration mit dem Banner von nw-berlin.net zeigt? Warum sahen sie nicht Schmidtkes Telefonnummer, die auf der Internetseite deutlich erkennbar war? Einzelheiten könne er aus ermittlungstaktischen Gründen nicht nennen, da weitere Verfahren liefen, sagt Redlich. Der Polizeisprecher betont aber, dass staatliche Ermittler an die Strafprozessordnung gebunden seien. Anders als zivilgesellschaftliche Akteure dürften sie auf Demos nicht einfach so fotografieren. Ohne Ermittlungsverfahren dürften sie auch keine Screenshots von Internetseiten archivieren.

Mögliche Anklage wegen Volksverhetzung

Formal ist das richtig. Bianca Klose lässt das aber nicht gelten: Schmidtkes Telefonnummer hätten sie zwischen 2007 und 2010 schließlich immer wieder auf der Seite entdeckt. Die erste Anzeige wegen eines auf nw-berlin.net veröffentlichen Bildes gab es aber bereits 2008. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hätten die Ermittlungen also bereits auf Hochtouren laufen müssen, findet MBR-Leiterin Klose. Der Linken-Politiker Udo Wolf ergänzt: "Die Polizei war also nicht nur berechtigt, einen Screenshot mit Schmidtkes Nummer abzuspeichern.

Sie hätten das sogar machen müssen." Auch eine andere Ermittlungsmöglichkeit ließen die Ermittler ungenutzt: eine Anfrage beim Verfassungsschutz. Offiziell mag das niemand bestätigen: Aber dass die Verfassungsschützer die Neonazi-Seite auswerteten und Schmidtkes Telefonnummer entdeckt hatten, ist bei den Sicherheitsbehörden ein offenes Geheimnis. Polizei und Staatsanwaltschaft wollten sich zur Frage, ob sie beim Verfassungsschutz angefragt hatten, nicht äußern. Nach Informationen der Berliner Morgenpost taten sie das jedoch nicht.

Sollte der Richterspruch rechtskräftig werden, muss Schmidtke womöglich mit weiteren Verfahren rechnen. Dann ginge es nicht mehr "nur" um eine falsche eidesstattliche Versicherung. Die Staatsanwaltschaft könnte ihn angesichts der Neonazi-Pamphlete und der Feindeslisten auf nw-berlin.net wegen Volksverhetzung und des Aufrufs zu Gewalttaten anklagen. Mit einer Bewährungsstrafe käme der Berliner NPD-Chef bei einer Verurteilung dann wohl nicht davon.

Die Staatsanwaltschaft hätte es allerdings in diesem Fall schwerer als in dem Verfahren um die eidesstattliche Versicherung. Denn die Ankläger müssten nachweisen, dass Schmidtke die Texte selbst verfasst hat oder sie zumindest kannte und hätte entfernen können. Einfach würde das nicht werden. So sieht es auch der Linken-Politiker Udo Wolf: "Die Ermittler müssten in jedem Fall mehr Sachkunde und wohl auch mehr Engagement zeigen als bisher."