Dortmunder Neonazis provozieren mit "Stadtschutz"

Erstveröffentlicht: 
19.08.2014

DerWesten | Dortmund. Unter dem Namen "Stadtschutz Dortmund" will die Partei "Die Rechte" in Dortmund Propaganda betreiben. In gelben T-Shirts wollen Neonazis in der Stadt patroullieren. Die Polizei reagiert erteilt den Rechten ein "Uniformverbot". Das Auftreten erinnere an "dunkelste Zeiten deutscher Geschichte".

 

Vor dem von der Partei "Die Rechte" für den 23. August angekündigten Aufmarsch in Dortmund, wird der Ton zwischen den Rechtsradikalen und der Polizei schärfer. Die Rechten haben unter der Bezeichnung "Stadtschutz Dortmund" eine selbsternannte Bürgerwehr nach SA-Vorbild ins Leben gerufen und kündigen im Internet und in einem Brief an die Dortmunder Polizei an, an bestimmten Stellen in der Stadt zu patroullieren. Die Polizei hat nun reagiert.


Da die Neonazis in gelben T-Shirts Präsenz zeigen wollen, sieht die Polizei einen Verstoß gegen das im Versammlungsgesetz festgehaltene Uniformverbot. Da die Behörde davon ausgeht, dass die Rechten diese T-Shirts auch bei ihrem Aufmarsch am 23. August tragen wollen, hat die Polizei für diese Veranstaltung die Auflagen erweitert und ein Uniformierungsverbot ausgesprochen.

Rechte zitieren Horst-Wessel-Lied

 

Im Internet werben die Neonazis mit dem Spruch "Die Straße frei den gelben Bataillonen" für T-Shirts mit der Aufforderung, das Verbot des Nationalen Widerstands Dortmund aufzuheben - der Vorgängerorganisation der Partei "Die Rechte".

Diese Shirts trugen Neonazis auch beim versuchten Sturm auf das Dortmunder Rathaus am Abend der Kommunalwahl, als der Kreisvorsitzende der Partei Siegfried Borchardt ein Ratsmandat gewinnen konnte. Er hat sein Mandat inzwischen an Dennis Giemsch, den Kopf der Dortmunder Rechten, weitergereicht.

Die Polizei sieht ein Zitat des verbotenen Horst-Wessel-Lieds, in dem es heißt "Die Straße frei den brauen Bataillnen". Für die Polizei sei dies ein klarer Bezug auf die SA, der "Erinnerungen an das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte" hervorrufe, so eine Sprecherin. Die Polizei habe wegen der Verwendung des Horst-Wessel-Liedes und wegen Verstoßes gegen das in Paragraph 3 des Versammlungsgesetzes festgeschriebene Uniformverbot Ermittlungen eingeleitet.