Versuchsballon gestartet

Erstveröffentlicht: 
01.08.2014

PRESSE Nach der Razzia bei einem Fotografen stellt sich die Frage, ob man Polizisten ablichten darf

Die Hausdurchsuchung beim Fotojournalisten und Betreiber des Internet-Portals "Demofotografie HH" dient möglicherweise dazu, künftig die Veröffentlichung von Pressefotos von Polizisten einzuschränken.

 

Bei der Razzia beim Mitglied des Jugendvorstandes der Gewerkschaft Ver.di waren am Mittwoch voriger Woche Computer-Festplatten, Laptop und eine Kamera beschlagnahmt worden. Zudem wurde er aufgefordert, Polizistenfotos von "Demofotografie HH" zu löschen. "Die beschlagnahmten Beweismittel werden zurzeit ausgewertet", bestätigt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nana Frombach.

 

Dem Journalisten wird offiziell ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz vorgeworfen, wonach jeder ein Recht aufs eigene Bild hat, sofern er keine "Person der Zeitgeschichte" ist.

 

Obwohl die einschlägige Rechtsliteratur davon ausgeht, dass ein Polizist im Einsatz "als Person der relativen Zeitgeschichte im Vollzug staatlicher Gewalt" gilt und kein Recht am eigenen Bild geltend machen kann, geht nun die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen diese herrschende Meinung vor. "Es gibt auch die Rechtsauffassung, dass von Polizisten die Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos nach einem Einsatz eingeholt werden muss, wenn Gesichter zu erkennen sind", sagt Frombach. Im aktuellen Fall sei ein "Anfangsverdacht" eines Verstoßes "bejaht" worden, dem sei der Richter gefolgt. "Wir warten mal den Ausgang ab", so Frombach.

 

Das Staatsschutz-Vorgehen gegen die Pressefreiheit wird nicht widerstandslos hingenommen. "Da unser Kollege nicht anonym agiert hat, ist die Verhältnismäßigkeit dieser Aktion zweifelhaft", kritisiert Ver.di-Landeschef Berthold Bose. "Sollte ein Zusammenhang zu der Arbeit in und für die Gewerkschaft erkennbar werden, behalten wir uns eine rechtliche Begleitung des Verfahrens vor", so Bose.  KVA


Dem Journalisten wird ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz vorgeworfen