[AC] Dokumentation des Aufrufs zur Antirassistischen Demo am 10.05 in Aachen

staatlichen und institutionellen rassismus auseinander nehmen

Wir dokumentieren hiermit den Aufruf der Demonstration am 10.05.2014 in Aachen. Es wurde bereits Mobi-Material in verschiedene Städte geschickt. Wenn ihr welches haben möchtet schreibt eine Mail an den AK-Antifa-Aachen. Wir sehen uns am 10.05! Bringt Freund_innen mit!

 

Für eine Welt ohne Grenzen!
Kein Mensch ist illegal
Bleiberecht überall!
Weltweite Solidarität!

 

 

Aufruf!

Im Sommer 2014 wird in unmittelbarer Nähe zum Aachener Hauptbahnhof die neue Leitstelle der Bundespolizei eröffnet. Von dort aus werden BundespolizistInnen künftig ihren Aufgaben nachgehen. Zu diesen Aufgaben gehört vor allem der sogenannte „grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes“. Das beinhaltet die polizeiliche Überwachung der Grenzen, die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs sowie die Grenzfahndung. In der Praxis heißt das, dass die Bundespolizei für sogenannte Verdachtsunabhängige Kontrollen zuständig ist. Die „Schleierfahndungen“ gelten als Ausgleich für die weggefallenen innereuropäischen Grenzen und beinhalten eine rassistisch diskriminierende Kontrollpraxis. „Racial Profiling“ heißt die Praxis, in der verdachtsunabhängige Personenkontrollen aufgrund körperlicher Merkmale vom Menschen durchgeführt werden. Im Klartext: Kontrollen werden nicht aufgrund des Verhaltens von Menschen oder konreter Verdachtsmomente durchgeführt sondern Menschen, die entlang rassistischer Kategorisierungen nicht als „deutsch“ wahrgenommen werden, werden kontrolliert und durchsucht. Und als nicht „deutsch“ wahrgenommen wird, wer nicht „weiß“ ist — ein Rekurs auf die Ideologie der Blutsgemeinschaft. Diese Praxis entspringt dem rassistischen Stereotyp, MigrantInnen seien krimineller als Menschen ohne Migrationshintergrund und sie leistet ihm gleichsam Vorschub, indem Menschen immer wieder öffentlich als potentiell kriminell markiert werden. Es geht bei Racial Profiling aber nicht nur um selektive rassistische Kontrollen. Es geht auch um körperliche und psychische Misshandlungen bis hin zu Mord: Oury Jalloh, Mareame N‘Deye Sarr, Dominique Koumadio, Christy Schwundeck, Derege W., Mounir A.. Die Zahl der Opfer rassistischer Polizeigewalt steigt, während eine juristische Aufklärung der Gewaltvorfälle und Morde weitgehend ausbleibt. Auch die Wahrnehmung rassistischer Polizeigewalt in der Öffentlichkeit ist weitgehend gering. Nur wenige Fälle werden von Seiten der Medien und Politik aufgegriffen. Und wenn, dann gelten sie als „bedauerliche Einzelfälle“. Meist heißt es: Rassistische Kontrollen, Misshandlungen oder gar Morde seien auf individuelles Fehlverhalten zurückzuführen und eben nicht auf einen weit verbreiteten gesellschaftlichen und institutionellen Rassismus.

Ende 2012 wurde in einem Gerichtsverfahren vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Racial Profiling als rechtswidrig eingestuft. Es verstoße gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. Ungeachtet dessen geht die rassistische Alttagspraxis der Bundespolizei weiter. In Aachen sind es vor allem der Hauptbahnhof und die Grenzübergänge, an denen dies zu beobachten ist. Das Vorgehen der deutschen Bundespolizei ist zweifelsohne Bestandteil einer repressiven Asyl- und Ausländerpolitik und einzuordnen in einen gesamteuropäischen migrationspolitischen Kontext.

 

EU Grenzregime

Eine der Hauptstützen europäischer Grenzpolitik ist die „Grenzschutzorganisation“ FRONTEX (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union). FRONTEX koordiniert die operative Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes ihrer Grenzkonstrukte und unterstützt die EU-Staaten bei der Ausbildung von nationalen GrenzbeamtInnen. FRONTEX übernimmt die logistische Verteilung der Grenzschutzressourcen und des eingesetzten Personals. Deutschland beteiligt sich jährlich mit rund 100 Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei sowie verschiedenster Einsatztechnik an Frontex-koordinierten Einsätzen. Weiterhin erstellt FRONTEX sogenannte „Risikoanalysen“. Hier wird das rassistische Paradigma von Migration als Risiko besonders deutlich. FRONTEX koordiniert zudem, in NRW in enger Kooperation mit beispielsweise AirBerlin, die „koordinierte Rückführung“ von illegalisierten Menschen. Kurz: Frontex organisiert Abschiebungen.

Die Flüchtlingspolitik der EU ist charaktisiert durch den Versuch der Abschottung nach außen und durch im Inneren wirkenden institutionalisierten Rassismus. Das Dublin-II Verfahren, das Abdrängen oder der Beschuss von Flüchtlingsbooten auf See, sowie die Verweigerung von ökonomischer und sozialer Teilhabe etwa durch die erniedrigende Praxis der Lebensmittelgutscheine, die Isolationspolitik in Flüchtlingslagern und die Einschränkung der Mobilität durch Residenzpflicht sind nur wenige Beispiele einer Fülle von rassistischer und gesetzlich fest verankerter Diskriminierungspraxen.

Deutschland, als zentral in Europa liegendes Land, machte sich bereits von Anfang an für die Dublin-II-Verordnung stark, um die Anzahl der Geflüchteten in Deutschland zu minimieren und die Verantwortung auf die Außenstaaten der EU (Griechenland, Italien, Spanien, Portugal) zu verschieben. Gleichzeitig werden vor allem auf deutsche Initiative FRONTEX immer mehr Befugnisse zugestanden und so wird der Versuch, die EU-Außengrenzen zu überwinden immer lebensgefährlicher. Das Unglück vor Lampedusa, welches sich vor wenigen Monaten ereigenet hat, ist nur eines von unzähligen Beispielen der Konsequenzen der EU-Grenzpolitik. Über 300 Personen starben bei dem legitimen Versuch die Grenzen nach Europa zu überqueren.

Während deutsche Politiker_innen sich heuchelnd über die menschenunwürdigen Zustände in den Flüchtlingslagern in Italien und Griechenland echauffieren und sich betroffen von den Toten im Mittelmeer zeigen, reaktualisiert Innenminister Friedrich zugleich das diffamierende Stereotyp der Wirtschaftsasylanten und Bundeskanzlerin Merkel spricht sich wenige Tage nach dem Unglück vor Lampedusa für ein Festhalten am Dublin II — Abkommen aus. Beide beschwören die Relevanz stärkerer Überwachung der EU-Außengrenzen.

Die EU wie auch Deutschland orientieren sich am Leitbild einer ausgebauten Sicherheitsarchitektur als Waffe gegen Migrationsbewegung. Abschottung, Grenzüberwachung und polizeiliche Maßnahmen werden es jedoch nicht verhindern, dass Menschen sich auf den Weg nach Europa machen. Die Festung Europa wird die Autonomie der Migration nicht unterbinden. Die Folgen der Aufrüstung der Außengrenzen sind nicht weniger Migration, sondern mehr Tote. Aber selbst Katastrophen wie vor Lampedusa führen nicht zu einem Umdenken in der EU. Anstatt Migration zu entkriminalisieren, Flüchtlinge zu unterstützen und europäischen Neokolonialismus im Zusammenhang mit Migration zu diskutieren, verbleibt Politik und medialer Diskurs auf der Ebene der Sicherheitspolitik und der Konstruktion von Migration als Risiko.

 

Widerstände

In Hamburg gründete sich ein Zusammenschluss von Geflüchteten unter dem Namen „Lampedusa in Hamburg“. Bezeichnend für den Umgang mit Flüchtlingen sind die Interventionen der Hamburger Verwaltungs- und Sicherheitsebene. Die Polizei wurde dazu angehalten, rassistische Kontrollen, auf Grundlage von racial profiling zur Personalienfeststellung durchzuführen, Protest- und Solidaritätskundgebungen von Migrant_innen und Unterstützer_innen als „gesetzeswiedrig“ kriminalisiert. Doch selbst dieses repressive Vorgehen des Staates gegen die Betroffenen konnte ihren Widerstand nicht brechen.
Der Kampf geht weiter.

Gegen die deutsche Asylpolitik schlossen sich im letzten Jahr Betroffene zusammen und organisierten kollektiv und solidarisch den „Refugee Protestmarch from Würzburg to Berlin“. Diese Gruppe führt bis heute Solidaritätsaktionen für Betroffene durch, besucht Geflüchtete in den Isolationslagern und macht aktive Netzwerkarbeit. Ähnlich wie in Hamburg war auch der Protestmarsch gerahmt von antirassistischen Forderungen der Betroffenen:

1) Die Anerkennung aller Asylsuchenden als politische Geflüchtete
2) Den Stopp aller Abschiebungen
3) Die Abschaffung der Residenzpflicht, welche den Asylsuchenden
verbietet, ihren von den Behörden ausgesuchten Aufenthaltsort zu verlassen
4) Die Abschaffung der Lagerpflicht, welche den Asylsuchenden verbietet,
ihren Aufenthaltsort selbst auszuwählen

 

„Wir sind Menschen, und da wir unser Menschsein nicht ändern können, wollen wir die unmenschlichen Zustände ändern“

Auf ihrem Weg wurde dieser Gruppe massiv mit Repression gegenübergetreten. Mal fehlten die Ausweispapiere, mal wurden die Menschen durch angeblichen Hausfriedensbruch in den besuchten Flüchtlingslagern kriminalisiert und sonst reichte schon eine Verletzung der Residenzpflicht zur Festnahme von Betroffenen.

Auf einer Demonstration formulierte ein Aktivist der Gruppe im Hinblick auf das Spannungsfeld zwischen öffentlicher Betroffenheit aufgrund der Toten bei Lampedusa und der staatlichen Gängelung der Überlebenden:
Anscheinend sind den Menschen hier die Toten lieber als die Lebenden“.
Sicherheitsarchitektur als Waffe gegen Migration. Abschottung, Grenzüberwachung und polizeiliche Maßnahmen werden es jedoch nicht verhindern, dass Menschen sich auf den Weg nach Europa machen. Die Festung Europa wird Autonomie der Migration nicht unterbinden.

 

Für eine Welt ohne Grenzen!
Kein Mensch ist illegal
Bleiberecht überall!
Weltweite Solidarität!