Der Verfassungsschutz als verdeckter Presserat

Nicht zu fassen

Neonazis zu beschützen, zu bewaffnen, Akten zu vernichten, die den Escortservice zwischen  Verfassungschutz und Neonazis dokumentieren (z.B. in Gestalt von zahlreichen V-Leuten)  und gleichzeitig kontinuierlich Linke (in diesem Fall linke, kritische JournalistInnen) zu überwachen, und wiederum Akten zu beseitigen, die dies belegen, ist kein Skandal, sondern hat System:

So hat z.B. der Verfassungsschutz in Niedersachsen über Jahre hinweg JournalistInnen bespitzelt. Er hat “Akten über Journalisten angelegt, (…) gelogen und gelöscht. Seitdem ist die Aufregung groß:

Journalistenverbände und Bürgerrechtler sind empört, und die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen versprechen hoch und heilig eine Gesetzesnovelle zur Reform der Behörde. (…)

Nachdem bereits 2007 dem taz-Redakteur Felix Lee eine Akkreditierung für den G-8-Gipfel in Heiligendamm verwehrt werden sollte, stellte sich heraus: Es waren die Niedersachsen, die Lee zuvor jahrelang beobachtet hatten. Unter anderem dokumentierten sie seine Besuche bei Anti-Castor-Demonstrationen, Teilnahmen an Uni-Seminaren oder Pressetermine beim Taubenzuchtverein. Der Fall ging durch die Medien – Lerneffekte? Offenbar keine.

Viele betroffene Journalisten

Vier Jahre später, 2011, wurde bekannt, dass auch der Göttinger Hörfunkjournalist Kai Budler – Schwerpunkt Rechtsextremismus – im Fokus der sogenannten Verfassungsschützer stand. Budler klagt deswegen noch gegen das Land Niedersachsen. Lerneffekte? Keine.

Denn erst in dieser Woche wurde publik, dass viele weitere Journalisten erfasst wurden. Mindestens sieben sind betroffen – unter ihnen die taz-Autorin Andrea Röpke. Auf ihr Auskunftsersuchen 2012 hin wurde geleugnet, dass sie im Fokus stand. Wie viele weitere betroffen sein könnten, soll jetzt ermittelt werden. Alle 9.000 personenbezogenen Datensätze will die Behördenleitung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen.

Nicht nur Journalisten, auch der politische Gegner stand unter dem vorherigen CDU-Innenminister Schünemann fest im Visier: Die Linkspartei ließ er von seinem Amtsantritt 2003 an überwachen. 2012 wurde dann bekannt, dass auch Grüne unter Beobachtung standen, etwa der Grünen-Landtagskandidat und Landesparteiratsmitglied Jan Wienken oder der damalige Fraktionsmitarbeiter Steffen Mallast.

Unter Extremismusverdacht geriet in der Ära Schünemann außerdem die Anti-Castor-Initiative „WiderSetzen“ (…)

Grüne knicken ein

Entsprechend zerrüttet ist das Verhältnis vieler Grüner in Niedersachsen zum Verfassungsschutz. In ihrem Landtagswahlprogramm vom Frühjahr forderte die Partei noch „die vollständige Auflösung dieser Behörde“. Nach dem Wahlerfolg verständigte sich Rot-Grün dann im Koalitionsvertrag auf eine Verfassungsschutzreform.” (taz vom 20.9.2013)

Dieser Vorgang hat mich zu nachstehendem Schreiben an das Bundesamt für Verfassungschutz/BfV veranlasst:

 

Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV Merianstr.100, 50765 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meine Anfragen aus den Jahren 2007 und 2009 wurde mir von Ihrer Seite aus mitgeteilt, dass zahlreiche Datenbestände aus Überwachungsmaßnahmen und nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (u.a. der Einsatz eines V-Mannes ‚123‘) über meine Person gespeichert sind. Ihre Daten- und Aktenbestände umfassen den Zeitraum 1977 bis 2005 und schließt die penible Auflistung meiner journalistischen Tätigkeit ein.

Wie Sie wissen, wurden in Ihrem Amt Hunderte von Akten, die sich auf den NSU-Komplex beziehen, vernichtet – aus Versehen und aufgrund persönlicher Fehlleistungen Ihrer Beamten. Um auszuschließen, dass dieses eigenwillige Versehen und dienstweglose Behördenversagen auch meine Person betreffen, möchte ich wissen, welche Daten über meine Person in automatisierten und nicht automatisierten Dateien in Ihrer Behörde gespeichert sind, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Löschfristen, die Sie laut Bekunden Ihrer Behörde im Fall des NSU-Komplexes geradezu vorbildlich eingehalten haben wollen.

Sollte eine versehentliche bzw. gesetzlich vorgesehene Löschung meiner Datensätze nicht vorgenommen worden sein, möchte ich Auskunft darüber haben, welche Daten über meine Person, über meine journalistische Tätigkeit in Ihrer Behörde gespeichert sind und welche nachrichtendienstlichen Mittel Sie dazu eingesetzt haben bzw. einsetzen. Wie Sie wissen, ist Ihre Behörde nicht immer nachlässig, was Ihre Arbeit zur Abwehr von Gefahren anbelangt, die diesem Land und seine Verfasstheit drohen könnten.

Zu Ihrem Aufgabengebiet der „Gefahrenabwehr“ (das schließt selbstverständlich Ihre Landesbehörden ein) gehört auch, JournalistInnen zu überwachen, die sich gegen Neonazismus engagieren, wie z.B. die Journalistin Andrea Röpke oder den Berliner Journalisten Ronny Blaschke. Da man davon ausgehen kann, dass all dies nicht willkürlich, sondern mit System passiert, beantrage ich hiermit, Auskunft darüber zu erteilen, ob Sie meine journalistische Tätigkeit ebenfalls „zum Wohl des Landes“ überwachen bzw. welche Daten Sie über meine Person im Zeitraum von 2005 bis heute gesammelt und ausgewertet haben. Damit Datensätze nicht unnötig zwischen verschiedenen Abteilungen und Zuständigkeiten verschoben werden müssen, bitte ich Sie, diese Anfrage auch an das zuständige Landesamt für Verfassungsschutz weiterzuleiten – falls der automatische Austausch und Abgleich plötzlich Probleme bereiten sollte.

In Erwartung einer freudigen Umsetzung Ihrer Slogans: „Wir sind ein Dienstleister der Demokratie“ (BfV-Chef Dr. Hans-Georg Maaßen) und : „Soviel Transparenz wie möglich“ verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Wolf Wetzel 4.10.2013

 

Zur weiteren Vertiefung empfehle ich einen Text der FR anlässlich meiner Klage vor dem Verwaltungsgericht in Berlin gegen stattgefundene Überwachungsmaßnahmen nach GG10: Traumberuf Terrorist.