NSU-Prozess: Rechter Verfassungsschutz-Agent Andreas Temme wird befragt

Erstveröffentlicht: 
01.10.2013

NSU-Prozess: Rechter Verfassungsschutz-Agent Andreas Temme wird befragt

 

Andreas Temme, ehemaliger Oberinspektor des hessischen Verfassungsschutzes, soll vom OLG München befragt werden. Zuvor wurde er kurz nach dem Mord an Halit Yozgat von der Polizei in U-Haft genommen. Er galt als Tatverdächtiger. Doch die Landesregierung veranlasste seine Freilassung.

 

 

Der ehemalige hessische Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme soll nun im Zuge des NSU-Prozesses vor dem OLG München befragt werden. Der aufgrund seiner rechtsradikalen Tendenzen als „Klein Adolf“ bekannte Temme wurde zuvor auch vom NSU-Untersuchungsausschuss angehört.

 

In einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Kassel – vorzufinden im NSU-Abschlussbericht – vom 13. Juli 2006 an das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport heißt es:

 

„Der gegen Herrn Temme bestehende Anfangsverdacht konnte auch durch die weiteren geführten Ermittlungen noch nicht ausgeräumt werden (…) Aus hiesiger Sicht ist in Anbetracht der Bedeutung der Mordserie und des bundesweiten Interesses jedoch eine sorgfältige Abarbeitung der „Spur Temme“ geboten (…)“


Temme steht nicht als Angeklagter vor dem OLG München. Er war 2006 bei der Ermordung des Internet-Cafébesitzers in Kassel, Halit Yozgat, am Tatort und meldete sich anschließend nicht als Zeuge und kam in U-Haft. Doch die hessische Landesregierung verhinderte seine polizeiliche Vernehmung.

 

Der Leitende Kriminaldirektor im Polizeipräsidium Nordhessen, Gerald Hoffmann, sagte dem NSU-Ausschuss, dass es ihm „schleierhaft“ sei, wie Temme von dem Mord an Yozgat nichts mitbekommen habe. Andreas Temme habe nach dem Mord noch im Internetcafe gesurft. „Zudem war die Thekenoberfläche voller Blutspritzer“, zitiert der Focus den Polizeidirektor.