Die bayerischen "Skinhead-Berichte"

antifaschistisches rechercheteam - nordbayern

"Skinhead-Szenen in Bayern" ist der Titel einer regelmäßig erscheinenden, internen, Publikation des Landesamtes für Verfassungsschutz Bayern (LfVs), die in Zusammenarbeit mit lokalen Staatsschutzabteilungen der Kriminalpolizei erstellt wurde. Sie beinhaltet regionale Lagebilder sowie tausende Datensätze von Naziaktivisten aus dem gesamten Freistaat. Die Broschüren, die sich über die Jahre 1997 bis 2003 erstrecken, offenbaren die Unfähigkeit des LfVs auf aktuelle Umstrukturierungen der Neonaziszene zu reagieren. Zudem enthalten sie äußerst fragwürdige Passagen im Bezug auf den Umgang mit Neonazis.

 

Zahlenspielereien und eklatante Fehleinschätzungen


Akribisch werden in den uns vorliegenden Publikationen bis zu 2181 Personen mit Namen, Geburtsort, Geburtsdatum und teilweise mit Wohnort aufgezählt. Bei der Erhebung der Zahlen, wie viele Personen der Verfassungsschutz als rechtsextremistisch bewertet, beginnen die Obskuritäten. 1998 wird beispielsweise die Hammerskin-Sektion Bayern als "Szenen/Personenkreis mit rechtsextremistischer Tendenz" genannt. Somit fallen die Mitglieder der international organisierten, elitären Naziorganisation aus der Statistik und tauchen nicht in der Zahl der in Bayern ansässigen und aktiven Neonazis auf. Ähnlich krude Einschätzungen finden sich auch in der Einschätzung regionaler Szenen wieder.

 

So ist der mittelfränkische Nazikader Matthias Fischer Mitglied der Gruppe „Aryan Hope“ (arische Hoffnung). Diese sieht sich als innerer Kern regionaler Nazizusammenhänge. Sie strebt ein weltweites Netz von Kampfgemeinschaften an. Wie der Großteil der Mitglieder hat auch Fischer „Aryan Hope“ über dem linken Ohr tätowiert. Das LfVs beurteilt "Aryan Hope" 1999 hingegen folgendermaßen: ""Arian Hope" verfolgt keine speziellen politischen Ziele, ebenso keine Parteiorientierung. Die Bezeichnung diene lediglich der Identifikation bestimmter Leute, um deren Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken." (Rechtschreibfehler im Original). Diese Einschätzung wurde vom bayerischen Verfassungsschutz nie revidiert. Im Bericht für das Jahr 2002 ist weiterhin die Rede von einer "eher unpolitischen Skinheadgruppierung".

 

 Der Verfassungsschutz und die Jugendsozialarbeit


 Abenteuerlich wird es in dem Bericht für das Jahr 1999 auch weiterhin. In dem Abschnitt "Verantwortung der Leiter von Jugendzentren" ist folgendes zu lesen:

 

 "Nach unseren Feststellungen mangelt es für tendenziell rechtsextremistische Jugendliche an Betreuungsangeboten, welche sie vom Rechtsextremismus fernhalten.


Die Erfahrungen Z.B. in Zwiesel zeigen, dass der Heranbildung einer tendenziell rechtsextremistischen Nachwuchsszene möglicherweise Nachschub geleistet wird, wenn Jugendliche, die zunächst von ihrem Erscheinungsbild her punktuelle, anfänglich zumeist unreflektiert, äußere rechtsextremistische Handlungsmerkmale der Skinhead-Subkultur offenbaren, im Vergleich zu "normalen" Jugendlichen von der Benutzung von Jugendzentren ausgeschlossen werden.

 Zunächst nur aus Wut über die Benachteiligung und zur Provokation der anderen Jugendgruppe (welcher der Zugang zum Jugendzentrum offensteht) zeigen sie eben die Verhaltensweisen, wie z.B. Schmieren von Hakenkreuzen, welche ihnen als "rechte" Jugendliche generell vorgeworfen werden ("selffullfilling prophecy").


 Ein hohes Maß an Verantwortung obliegt hierbei den Jugendzentrumsleitern(-innen). Gehen sie nicht auf alle Jugendlichen mit dem Ziel sie gleichermaßen zu integrieren zu, werden solche Konflikte auf die Ebene strafrechtlicher Ermittlungen übertragen und von Lokalmedien thematisiert, wächst die Gefahr, dass die als "rechts" ausgegrenzten Jugendlichen, deren tatsächliche Motivlage bis dahin noch nicht tiefergründig erforscht ist, zu diesem Zeitpunkt öffentlich und unsachgemäß als rechtsextremistische Skinhead-Szene definiert werden.


Von seiten der dem Legalitätsprinzip unterliegenden zuständigen KPI (KS)Dienststelle kann diesem Bild nur noch eingeschränkt entgegengewirkt werden, während die Leitung des Jugendzentrums sich unter Umständen in ihrer Haltung bestätigt sieht.


 Unter dem andauernden Eindruck dieser Stigmatisierung werden die Jugendlichen dann in extremere (auch zunehmend politische) Feindbildpositionen gedrängt. Aus gesteigertem Hass gegen ihr konkretes Feindbild heraus reduziert sich ihre Hemmschwelle zur Gewaltanwendung, so dass nach diesem Entwicklungsprozess ihre Einstufung als tendenziell rechtsextremistisch nach den objektiven Kriterien der Fachbehörde durchaus zuließen.

Allerdings schüfen sich die Träger der Jugendzentren damit ihre Nachwuchsszenen ein Stück weit selbst.


 Ähnlich werden über das einer etablierten Skinhead-Szene eigene Maß an Gewalt hinaus unnötig Störungen der öffentlichen Sicherheit gefördert, wenn die Räumlichkeiten eines Jugendzentrums, wie etwa in Vilshofen, ausschließlich linksorientierten/linksextremistischen Jugendlichen für deren Veranstaltungen überlassen werden." (Rechtschreibfehler im Original)

 

Perfider können Behörden, denen eine Expertise in pädagogischen Fragen völlig fehlt, kaum argumentieren. Den örtlichen Jugendzentren, beziehungsweise deren Trägern, wird eine Mitschuld am Entstehen von Naziszenen oder gar an neonazistischen Gewalttaten gegeben, weil diese Neonazis nicht in den von ihnen betreuten Räumlichkeiten dulden. Dieses, vom Verfassungsschutz propagierte Konzept der "akzeptierenden Jugendarbeit", führte in jenem Zeitraum zur Schließung ganzer Jugendzentren, da diese von Neonazis übernommen wurden.

 

Extrem rechte Einstellungen und Rassismus sind gesamtgesellschaftliche Probleme, es scheint jedoch, dass die Dimension dieses Satzes offensichtlich nicht klar ist. Neonazismus ist kein von der Jugendarbeit produziertes und auch kein von der Jugendarbeit zu lösendes Problem. Daher ist es absurd, ein Jugendarbeitskonzept erfinden zu wollen oder nach diesem zu suchen, das diese „Krankheit“ heilen soll. Denn diese Einstellungsmuster sind keine Krankheit, von der Menschen unschuldigerweise befallen worden sind, so wie auch neonazistische Täter keine „verlorenen Schafe“ sind, die zurückgeholt werden müssen. Rechtsradikale Einstellungen, Organisationen und Taten sind Resultat und Ausdruck einer politischen Ideologie, welche Menschen auf Grund von rassistischen Kategorien wie Hautfarbe, Religion, Nationalität, Kultur verschiedene Eigenschaften zuordnet und auf Grundlage dieser Zuordnungen diskriminiert, ausgrenzt, verfolgt und ihnen Lebensberechtigungen abspricht.

 

 Weitere Erklärungsmuster


 "Die im Vergleich zu angrenzenden Landkreisen feststellbare Konzentration von Asylbewerberunterkünften im Landkreis Wunsiedel, nämlich in Wunsiedel und Tröstau, ist mitursächlich für das Auftreten der dortigen Szene.", ist im Bericht für das Jahr 1997 zu lesen. Hier wird den potentiellen Opfern der schwarze Peter zugeschoben. Eine Argumentation die Anfang der 90er Jahre zur faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl führte, wird vom bayerischen Verfassungsschutz noch Jahre später bemüht, um die Existenz einer lokalen Naziszene zu begründen. Die bloße Existenz von Flüchtlingsunterkünften stellt für die, an den Publikationen beteiligten Behörden, also eine Begründung für die Existenz einer Naziszene dar. Ein Blick in angrenzende Landkreise hätte genügt, um diese Behauptung zu widerlegen.

 

 Straftaten ohne Konsequenzen


 Am 15.03.2003 fand in Thüngersheim (Landkreis Würzburg) ein Nazikonzert vor ca. 400 – 500 Zuhörern statt. Organisiert wurde dieses Konzert unter anderem von dem unterfränkischen Hammerskin-Vollmitglied Robert Mohr. In der Publikation für das Jahr 2003 ist folgendes vermerkt: "Vereinzelt kam es zu „Sieg-Heil“-Rufen bzw. zum so genannten „Hitlergruß“. Ansonsten verlief die Veranstaltung störungsfrei, obwohl die Turnhalle (Veranstaltungsort) in einem Wohngebiet lag. Die Polizei führte Abfahrtskontrollen durch."

 

 Bei selbigem Konzert konnte das, bereits 2000 verbotene, Neonazinetzwerk "Blood and Honour" ungestört seinen Geschäften nachgehen. Im Bericht steht hierzu folgendes: "Im Saal selbst waren ca. fünf bis sechs Verkaufsstände aufgebaut, unter anderem einer des „WIKINGER-VERSANDES“ aus Geiselhöring und einer, der von ehemaligen Skinheads der verbotenen Gruppierung „BLOOD & HONOUR“ betrieben wurde. An diesem Stand wurden unter anderem auch verbotene CDs der Bands „STAHLGEWITTER“, „LANDSER“, „WEIßE WÖLFE“ und auch verschiedene „BLOOD & HONOUR“-Sampler und das Fanzine „BLOOD & HONOUR“ angeboten. Einige der Skinheads trugen T-Shirts mit der Aufschrift „BLOOD & HONOUR“.".

 

 Der Undercover-Journalist Thomas Kuban hat in den Jahren 2004/2005 mit versteckter Kamera auf bayerischen Rechtsrock-Konzerten gedreht. Sein Fazit im Jahr 2007: "Bayern ist Deutschlands Konzert-Paradies für Neonazis.". Eine Einschätzung die man aufgrund der beschriebenen Sachverhalte durchaus teilen kann.

 

 Kontinuitäten in der bayerischen Naziszene


 Die Berichte offenbaren jedoch auch starke Kontinuitäten in der bayerischen Naziszene. Heutige Führungskader sind bereits seit Mitte/Ende der 90er Jahre aktiv und dem Verfassungsschutz bekannt. Karl Heinz Statzberger (Markt Schwaben), Matthias "Baffo" Bauerfeind (Karlstadt), Michael "Mike" Edling (Landau), Norman Kempken (Nürnberg), Matthias Fischer (Fürth), Christian Wilke (Nürnberg) und Mario Kraußer (Coburg) sind nur einige der Namen die sich in den Broschüren wiederfinden.

 

 Kontinuität hat auch ein hoher Organisationsgrad in Nordbayern. So schreibt der Verfassungsschutz bereits für das Jahr 1999: "Auch im Jahr 1999 waren im landesweiten Vergleich die Aktivitätsbrennpunkte der tendenziell rechtsextremistischen und rechtsextremistischen bayerischen Skinhead-Szene in den Regierungsbezirken Mittel-, Ober- und Unterfranken zu sehen. Überregionale Szeneveranstaltungen wurden überwiegend hier sowie auch in der nördlichen Oberpfalz durchgeführt." Eine bis heute unveränderte Situation in Bayern.

 

 Bewertung der Publikationen


 Das bayerische LfVs und die bayerischen Staatsschutzdezernate waren bis mindestens 2003 nicht in der Lage den Begriff Skinhead von dem Begriff (Neo)Nazi zu trennen. Linke wurden hingegen durchweg unter der Bezeichnung Punker subsumiert. Regelmäßig taucht die Behauptung eines "verbesserten Erkenntniszugangs" auf, welcher angesichts der haarsträubenden Fehleinschätzungen ad absurdum geführt wird. Die Feststellung des bayerischen Untersuchungsausschusses zu den Morden der NSU, "dass sich in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern kein allgemeiner Schwerpunkt rechtsextremistischer Aktivitäten entwickeln konnte", ist für uns, aufgrund unserer bisherigen Arbeit und  des vorliegenden Materials, ebenfalls nicht nachvollziehbar.

 

Diese inhaltlichen Mängel werden jedoch von einer massiven Datensammelwut der beteiligten Behörden überlagert. Ebenfalls kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass ähnliche Berichte auch über die linke/linksradikale Szene in Bayern kursieren.

 

http://www.autistici.org/recherche-nordbayern