GÜZ-Aktionstag 15.9

GÜZ

OVG erlaubt Demo direkt vorm Güz

Gestern Abend hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in einer Eilentscheidung eine Kundgebung direkt vor der Kommandozentrale des Gefechtsübungszentrums erlaubt. Damit ist die Allgemeinverfügung zum Versammlungsverbot zwar noch nicht ausser Kraft gesetzt, jedoch zeigt dies, dass das Gericht die Verfügung als rechtswidrig einstuft. Das vom Landkreisamt Salzwedel erlassene generelle Versammlungsverbot für den Zeitraum von 10.-17.09. für das Gebiet des GüZ und dessen Randgebiete steht also kurz vor der Aufhebung. Dies ist ein weitere Erfolg – diesmal auf juristischer Ebene - der antimilitaristischen Proteste, die zur Zeit in der Altmark gegen das GüZ stattfinden.

 

Gegen die Allgemeinverfügung hatte eine Privatperson der Arbeitsgemeinschaft „Nie wieder Krieg – Wendland“, die eine Versammlung für Samstag, den 15.09. direkt vor dem Eingang der Kommandozentrale des GüZ angemeldet hatte, vor dem OVG geklagt. In seiner Begründung zur Entscheidung bestätigte das Gericht entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Demonstrant_innen nach dem Versammlungsgesetz den Ort, die Zeit und das Thema frei bestimmen können.

 

Die Versammlungsbehörde führte für angeblich von möglichen Versammlungsteilnehmern geplanten Gewalttätigkeiten in der Begründung der Allgemeinverfügung sogar irgendwelche Platzbegehungen von Militärgeländen in Schweden an, um den angeblich so gewalttätigen Charakter der potentiellen Demonstranten, die an der Samstagsdemo teilnehmen würden, zu belegen. „Dieser Generalverdacht war selbst dem OVG zu albern“, so Karoline Puls.

 

Außerdem reiche es laut OVG völlig aus, bei derart vagen Vermutungen der Versammlungsbehörde zur prognostizierten Gewalttätigkeit der Versammlung, es dem Versammlungsleiter zu überlassen, möglichen Gefahren für die Ordnung und Sicherheit zu begegnen. Zur Äußerung der Versammlungsbehörde, die vomWar starts here" Bündnis geplanten Proteste und Blockaden müßten mit einem Versammlungsverbot unterbunden werden, erklärte das Oberverwaltungsgericht unmissverständlich:Protest ist Meinungskundgabe und durch Art, 8 GG geschützt. Auch Blockaden mit der gezielten und beabsichtigten Behinderungen Dritter fallen nicht von vornherein aus dem Schutzbereich von Art 8 GG heraus,...“

 

Im Übrigen widerspricht es eklatant dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, ein Gebiet von ungefähr 400 km² unter Protestverbot zu stellen. Dem Argument, das GÜZ Gelände gegen Betreten zu sichern, sei nur möglich, indem man Versammlungen komplett verbietet, begegnete das OVG mit dem Verweis auf mildere Eingriffe wie z. B. dem Einsatz bestimmter Auflagen, nur bestimmte Aufzugswege zu benutzen.

 

Die Kundgebung in der Nähe von Hütten ist momentan noch vom Verwaltungsgericht verboten, wird derzeit aber vom OVG geprüft. Die massiv aufgefahrene Polizei, die momentan die Letzlinger Heide besetzt hält, fällt durch penetrante Personalienfeststellungen und Durchsuchungen auf. Hiergegen wird momentan auf juristischem Wege vorgegangen. Ein paar Aktionen der Polizei seien hier im folgenden geschildert: Ein Anwalt, der zu einem Haftprüfungstermin wollte, wurde von der Polizei aufgehalten und durchsucht. Einem Aktivisten, der auf dem Weg zum Camp war, wurden 2x30m Elektro Kabel von der Polizei konfisziert, da diese einen Kaufbeleg forderte, der natürlich nicht vorhanden war. „Besonders überrascht sind wir vom Verhalten der Polizei nicht, setzen sie doch wo sie nur können ihre eigenen Gesetze ausser Kraft“, so Thorsten Grabert Pressesprecher des Camps.

 

Die Verbotsflut und der Krimminalisierungskanon in den sich die Polizei, Militär und die Gerichte nach einander einreihen, zeigt einmal mehr, dass wir mit unserem Camp genau die richtigen Fragen gestellt und den perfekten Ort hierfür gewählt haben. „, stellt Karoline Puls fest und erklärt weiter „hier soll antimilitaristischer Widerstand diffamiert werden. Dass auf dem GÜZ massenhaft Killer „ready for combat“ und für das Töten in aller Welt fit gemacht werden, dass nach wie vor hier Kriegseinsätze zur Sicherung von Rohstoffen und zur Durchsetzung vom der Interessen der westlichen Industrienationen vorbereitet werden ist ein Fakt, der sich nicht verbieten lässt.“

 

Der Aktionstag mit dem Motto „GüZ entern, Übungsbetrieb lahmlegen.“ wird morgen ab 8h wie geplant stattfinden.

Kurz hinter Letzlingen, ca 100 Meter vor dem Eingang der Kommandozentrale des GüZ ist von 8h bis 18h eine Kundgebung angemeldet. Weiterhin besteht nach wie vor die Dauerkundgebung auf dem Letzlinger Marktplatz, wo sich informiert und ausgeruht werden kann.

 

Für uns ist dies ein weiterer grosser Erfolg unserer Proteste gegen das GüZ und Militär, auch wenn dieser auf juristischer Ebene durchgefochten wurde. Wir wären zwar auch ohne erlaubte Kundgebung gekommen, aber eine Kundgebung direkt in Sicht- und Hörweite vor der Zentrale finden wir wichtig. Wir lassen unseren Protest nicht vom und vor dem Militär ins Abseits abdrängen.

 

Wir bleiben unbequem, unversöhnlich und unkontrollierbar!

Wir wollen morgen unseren Protest mit unseren Mitteln und auf unseren Ebenen ins, aufs und ums GüZ tragen, mit oder ohne Allgemeinverfügung, Verboten, haufenweise Polizei, Feldjäger und sonstigen kontrollwütigen Sheriffs!

 

Mut zur Lücke-Übungsbetrieb lahmlegen!

 

Militarismus und Kriegstreiberei-markieren-sabotieren-blockieren!