Update: Die "Flucht"alternative des Nazis Stech bestand objektiv.
So das Ergebnis des vom Gericht beauftragten technischen Sachverständigen ganz eindeutig! Vorgetragen im Saal 4 des Landgerichtes am 5.7.12 14 Uhr vor der ersten grossen Strafkammer. Der Nazi Florian Stech konnte seinen Schleusungsparkplatz in Riegel durch Rechtsabbiegen (in Richtung seiner Nazikumpels) so verlassen, dass ihn die Antifas, die entgegen seiner bewust gelogenen Tatschilderung ("sie standen in der Einfahrt, Ich konnte nur durch sie hindurch") unmittelbar nach seinem Tötungsversuch noch bei einer Alte Elz-Brücke befanden, ihn unter keinen Umständen hätten erreichen können.
Auch der vom Pflichtverteidiger Ulf Köpke als Leumundszeuge eingeführte Feuerwehrausbilder, der am Montag, 9.7.12, bezeugen soll, dass Stech in seiner Jugendfeuerwehr Zeit und Freiwillge Feuerwehr Ausbildung und Leistungsprüfung das beherrschte Rapportieren entlang der 5 W-Fragen erlernt und unter Beweis gestellt hatte, könnte sich so - bezüglich des Inhaltes der Stechschen Version- als Bumerang erweisen. Denn: wer es erlernt hat, cool zu berichten, muss sich erst recht fragen lassen, weshalb er in zwei zentralen Punkten eine Falschversion zum Besten gibt.
Bemerkenswert auch, dass alle als Zeugen auftretene Nazis (Mang,Adler,Dronek) - neben der erkennbar falschen (Notwehr-) Version von Stech (ins Auto gerettet) - auch unisono den Zeitpunkt der Kindsgeburt seiner Lebensgefährtin als letzten Kontakt bezeichnen. Dumm nur, das PASCAL DRONEK (PFORZEIMER HEIDNISCHER STURM ASSOZIERTER) sich aber dahingehend verplapperte, das Stech "bis Verhandlungsende" seine Naziaktivitäten einfriert. Ähnlich auch die (schriftlichen) Ausführungen des erkrankten Staatschutzbeamten Messmer aus der Ortenau, der Stech zwar eine permanente naziseitige Radikalisierung bescheinigte, aber nach dem Umfahren in Riegel eine Einstellung - wenn auch ohne tiefere Einsicht - seiner Naziaktivitäten ausgemacht haben will. Wie der Emmendinger Staatschutzbeamte Schneider aussagte, setzt die Segnung des "Big Rex" Pogrammes neben der Voraussetzung einer ggf. potentiellen Bedrohung (die Stech durch die Anzeige von fehlenden Radmuttern am 8.12. 1 am neuen Lahrer Wohnort, der seinen Nazikumpels angeblich mangels Kontakt, Linken sowieso wegen fehlender Kenntnis trotz Recherche herbeiführte ) wie aber eben gerade den Abschluss des - im Fall Stech der - schwebenden Verfahren voraussetzt. Auch informatorische Leistungen werden vom LKA gerne entgegen genommen.
Der Prozess wird nun zügig zu einem Ende kommen. Nach zwei Zeugen am Montag (9.7.12, 8;30 Uhr) sollen die Plädoyers gehalten werden. Am Donnerstag (12.7.12) soll dann das Urteil der 1. Grossen Strafkammer verkündet werden.
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