Landesgericht Neuruppin: Hausdurchsuchung war rechtswidrig!
Am 20. Juni 2012 ließ das Landesgericht Neuruppin verkünden, dass die Hausdurchsuchung bei Mitglieder*innen der Antifa Gruppe Oranienburg am 01.02.2012 rechtswidrig war. Nachdem der erste Widerspruch vom Amtsgericht Neuruppin abgewendet wurde (wir erinnern: das war das Gericht, welches die Hausdurchsuchung abgesegnet hatte), sprach der Beschluss der Beschwerde in zweiter Instanz eine deutliche Sprache.Das Landgericht schrieb: „auf die Beschwerde des Beschuldigten […] wird festgestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts vom 05.01.2012 […] rechtswidrig ist und […] der Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 02.04.2012 aufgehoben (wird)“.
Wie es zur Hausdurchsuchung kam
Mensch könnte annehmen, wenn eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird, müssten schon schwere Straftaten vorliegen. In diesem Durchsuchungsbeschluss hieß es, die Gründe der Hausdurchsuchung wären eine Kunsturheberrechtsverletzung, Verleumdung und üble Nachrede. Nach einer Veröffentlichung von Namen und Bild von RA Volkar Hellriegel in der Recherchebroschüre „Blickpunkt Nr.2“ folgte eine Anzeige gegen den ehemaligen Geschäftsführer von Blogsport sowie Unbekannten bzw. der „Antifa Gruppe Oranienburg“.Die Intention der Hausdurchsuchung war die Sicherstellung der Broschüre sowie weitere Indizien, die auf die Urheberschaft dieser deuten.
In der Strafanzeige vom 17.03.2011 beklagte Hellriegel, dass ein Screenshot seiner Seite, auf der er persönlich abgebildet ist, verwendet und druckfertig verteilt wurde. Auch versuchte er sich gegen die Betitelung als „Neonazianwalt“ zu wehren. Um dies zu entkräften, schrieb er dazu, es sei „unzutreffend, dass der Unterzeichnete (gemeint ist Hellriegel) überhaupt ein sogenannten Neonazianwalt sei.“ Als Beweis schrieb er, er habe „in seiner 25 jährigen Berufstätigkeit nicht ein einziges Mal gewalttätige Verbrecher vertreten oder verteidigt“. Ferner beschrieb er, dass Kontakte in die Neonaziszene – er schreibt von „Mandantenbeziehungen“ – „weder etwas mit sogenannter Recherche zu tun haben[…] sondern […] eine bewusste Verbreitung einer Falschinformation“ seien.“ Gleichzeitig argumentierte er aber auch, dass die NPD keine „verfassungsrechtliche verbotene Partei“ sei und NPD/Neonazis „keine Menschen zweiter Klasse sind“ und somit „einen Anspruch auf Vertretung“ haben. Weiterhin schreibt er, er sei nicht „der rechtliche Vertreter der NPD Oberhavel“ und habe lediglich eine Mandantin verteidigt, die „rein zufällig mit einem NPD-Mitglied“ verwandt sei. Gemeint sind hier das NPD-Vorstandsmitglied Lore Lierse und ihre Tochter.
Der letzte Absatz brachte einigen Antifas in Brandenburg dann schlussendlich die Tränen vor Lachen in die Augen. So schrieb er nochmals, er sei nicht der „rechtliche Vertreter der NPD Oberhavel“ und habe auch nicht „regelmäßig Post im Auftrag einzelner NPD-Mitglieder verschickt.“ Es gibt allerdings Nachweise, wonach Hellriegel an die Betreiber*innen von Blogsport mehrere Schreiben schickte und verschiedene NPD-ler*innen vertrat, darunter der im Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2010 erwähnte Andreas Rokohl, die vermeintliche Chefin der NPD-Bernau Aileen Götze und den Kreisverband Oberhavel der NPD. Darüber hinaus vertrat er vor Gericht den Stadtverordneten der NPD-Oranienburg Reimar Leibner, welcher ein Jahr vorher wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamten zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und bekannt ist für seine offene Bekundung zum Nationalsozialismus und der Nähe zu gewaltbereiten Freien Kräften.
Ohne diese dreisten Lügen Hellriegels und auch das Kunsturheberrecht scheinbar richtig zu prüfen, machten sich die Beamten des Schutzbereiches Oberhavel, gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Neuruppin auf einen rechtlich bedenklichen und höchst umstrittenen Weg zum Aufsuchen der antifaschistischen „Denunziant*innen“.
Die Methoden der Ermittlungen
Bereits früh zeigte sich in den Ermittlungsakten, dass es sich hier nicht um ein Verfahren wegen übler Nachrede, Verleumdung oder dem Verstoß gegen Kunsturheberrecht, sondern um eine politische Abrechnung handelte. Mensch sah die Chance und versuchte Druck auf die AGO auszuüben, welche den Staatsschutz aus dem lokalen Anti-Rechts-Bündnis warf und sich als Ansprechpartner Nummer 1, was Neonazismus im Kreis angeht, für Medien und Engagierte anbot.
Nach nicht einmal zwei Monaten nach der Strafanzeige wollten die Beamten bereits einen „Verantwortlichen“ der lokalen Antifa Gruppe ausgemacht haben, wobei sie ihre Vermutung auf zwei Demoanmeldungen für die AGO festmachten. Die Verbindung der Broschüre, um die es geht, und der lokalen Antifagruppe rührte daher, dass eben die AGO die Broschüre auf ihrem Blog zur Verfügung stellte. Neben der AGO bot auch die regionale “Märkische Allgemeine Zeitung” die Recherchebroschüre zum Download an – Ermittlungen hätten also auch hier folgen können oder müssen. Im Zuge der Ermittlungen bemächtigten sich die Staatsschutzbeamten in Absprache mit der Staatsanwaltschaft fragwürdiger Methoden. Zur Ermittlung wurden Fake-Email-Adressen angelegt und Fake-Mails versendet um an die IP Adressen der vermeintlichen Urheber*innen zu kommen – leider mit Erfolg.
Da der „Verantwortliche“ auf frühere Vorladungen nicht reagierte (gemeint sind Zeug*innenvorladungen wegen Straftaten von Neonazis, die auf der Chronikseite der AGO beschrieben sind), erwarteten die Beamten scheinbar
keine weitere Kontaktaufnahme. Unter den ermittelnden Gesichtspunkten, da beide dem Polizeiapparat bekannt sind, wurden nun keine Vorladungen angefertigt, sondern der Einmarsch in den Privatraum. Am 05.01.2012 beschloss Richter Burghardt am Amtsgericht Neuruppin die Durchsuchung der Privaträume der beiden Genoss*innen. Ziel war die Beschlagnahme von allen Unterlagen der Antifa Gruppe Oranienburg, der Recherchegruppe Süd-Oberhavel, sowie weitere Beweismittel, die von Bedeutung sein könnten. Es dauerte bis zum 01.02.2012, als sechs Staatsschutzbeamte um 06:45 Uhr die Genoss*innen weckten und die Wohnung durchsuchten. Direkt nach dem Eintritt in die gemeinsame Wohnung konnten die Genoss*innen noch ihren Anwalt kontaktieren, aber nicht verhindern, dass die Durchsuchung ohne ihn begann. Bei der Durchsuchung wurden Laptops, MP3-Player, Handys, diverse CDs und externe Speichermedien sowie einige Exemplare der gesuchten Recherchebroschüren und zwei Pfeffersprays sichergestellt. Daneben wurden die Räumlichkeiten, Kartons mit Aufklebern und andere politische Unterlagen, die nichts mit der Antifa Oranienburg oder der ARSO zu tun hatten fotografiert. Selbst Arbeitszeitnachweise eines Genossen wurden abgelichtet. Sämtliche Schränke wurden verrückt, Wäsche lag verstreut auf dem Boden, Couchteile, Kartons von technischen Geräten – alles war in der Wohnung verteilt worden.
Im Anschluss an die Hausdurchsuchung kam auch heraus, dass fast ein Dutzend Ermittlungen gegen den „Verantwortlichen“ dokumentiert seien – keine der Ermittlungen waren dem Beschuldigten bekannt. Bei den Ermittlungen handelte es sich um Verleumdung, Vortäuschen von Straftaten und Sachbeschädigungen. Statt wie gewöhnlich gegen Unbekannt zu ermitteln, da kein Täter gefunden wurde, wurden diese Taten einfach dem Genossen angedichtet und er wurde auch nicht über dies in Kenntnis gesetzt. Erst als in Folge der Hausdurchsuchung eine Datenabfrage beim LKA Brandenburg gestartet wurde, kam heraus, dass die Beamten in Oranienburg fast ein Dutzend Verfahren gegen den Genossen führten, wobei er sich nachweislich z.T. zum Tatzeitpunkt an anderen Orten aufhielt und dort auch unfreiwilligen Kontakt mit Staatsschutzmitarbeitern hatte (z.B. auf einer Antirademo in Oranienburg). Das bekräftigt weiter die Annahme, dass die Hausdurchsuchung politisch motiviert war.
Nach der Hausdurchsuchung
Nachdem hier erste Stellungnahmen(1,2) zum Stand der Dinge veröffentlicht wurden, wurden diese an Lokalpolitiker*innen und Medien weitergeleitet. Dies blieb nicht unbeachtet, denn selbst die Beamten, die die Hausdurchsuchung durchgeführt haben, reagierten zähneknirschend auf die Berichte(1,2,3), was zu einer Aussprache mit Vertreter*innen des Forum gegen Rassismus und rechte Gewalt Oranienburg und der Stadt Oranienburg führte. Sowohl das Forum wie auch die Vertreter*innen der Stadt kritisierten hierbei die Hausdurchsuchung. Die Staatsschützer antworteten mit einer eigenen Stellungnahme, welche auf einer Forumssitzung zur Kenntnis genommen und von Vertreter*innen der AGO kommentiert wurden. Gleichzeitig versuchten die Betroffenen den Durchsuchungsbeschluss rechtlich zu bekämpfen. In der ersten Instanz bestätigte das Amtsgericht Neuruppin den Beschluss am 02.04.2012, was nicht verwunderlich war – den Beschluss veranlasste derselbe Richter. Das Gericht stellte fest, dass der Eingriff nicht unverhältnismäßig und auch der Einsatz des „nicht öffentlich ermittelnden Polizeibeamten“ gerechtfertigt war. Somit waren auch die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmungen rechtens. Ferner stellte er fest, dass die Schlussfolgerung, einen Anwalt, der regelmäßig Neonazis vertrete, als Neonazianwalt zu bezeichnen, „eine sehr verkürzte Bewertung“ sei und den Betroffenen mit Neonazis gleichsetzen würden.
Da dies abzusehen war, wurde bereits die Beschwerde beim Landgericht vorbereitet. Sowohl das Vorgehen, als auch die Punkte der Anklage, verwies das Gericht als unzureichend und unangemessen. Das Landgericht stellt zwar fest, dass der Verdacht begründet, aber der „Wohnungsdurchsuchungsbeschluss unverhältnismäßig“ gewesen sei, da „die Schwere der in Betracht kommenden Straftat“ zu gering ist und zu „Privatdelikten“ gehöre, womit ein „öffentliches Interesse an der Strafverfolgung zumindest fragwürdig“ sei. Gleichzeit stellt das Landgericht fest, dass es „außerordentlich zweifelhaft ist“, dass Rechtsanwalt Hellriegel seine „Seite überhaupt dem Urheberrecht unterstellen wollte“, da er „selbst seine Homepage nebst seinem Bildnis zu Werbezwecken im Internet veröffentlicht hat“. Doch nicht nur das, auch beim Wort „Neonazianwalt“ äußert sich das Gericht klar und deutlich. Der Begriff enthält zwar eine Wertung, ist aber „eine Tatsachenbehauptung die unwahr oder wahr sein könnte. […] Mit dieser Bezeichnung wird nichts anderes ausgedrückt, als dass der Rechtsanwalt schon mehrfach Neonazis vertreten bzw. verteidigt hat und daher sei anzunehmen, dass er ständige anwaltliche Kontakte zur rechtsradikalen Szene hat.“
Diese Fragen, so das Gericht, hätten „vor Erlass eines Wohnungsdurchsuchungsbeschluss zu klären“ sein, da die Durchsuchung „ein einschneidender Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung darstellt und nur in Betracht kommt, wenn andere Ermittlungsmethoden nicht weiter führen“.
Die NPD und der Rechtskampf
Einen weiteren politischen Beschluss fällte das Landgericht Neuruppin am 20.Juni 2012. Es handelte sich dabei um den Rauswurf von Detlef Appel (NPD-Stadtverordneter Oranienburg und Mitglied des Kreistags Oberhavel) bei einer Veranstaltung der Gruppe „Courage-Elser-Initiative für Zivilcourage heute e.V.“ am 09.04.2010 in Oranienburg, bei der das Gericht entschied, dass der Rauswurf rechtswidrig war. Die NPD feiert dies als Sieg ihrer Arbeit vor Ort, wobei sie sich seit dem Vorsitzendenwechsel 2010 mehr in Gerichtsgebäuden aktiv zeigt, statt auf der Straße. Der Kampf gegen „Anti-Nazi“ Gruppen steht hierbei im Fokus ihrer Arbeit, was in Hinblick darauf, dass sie anderweitig kaum Aktion zeigt, schon recht peinlich ist.
Zwei Tage nach der Hausdurchsuchung bei Mitglieder*innen der Antifa Gruppe Oranienburg AGO Anfang diesen Jahres feierten sie, dass „eine […]Strafanzeige der NPD aus dem Vorjahr […] Wirkung gezeigt“ habe. Wieder ging es um die Recherchebroschüre in der, so die NPD Oberhavel, „Amtsträger und Mitglieder der NPD-Oberhavel quasi zur Jagd freigegeben wurden, z. T. mit Fotos, die illegal entstanden“. Will die NPD einem etwa sagen, dass die eigentlichen Kläger doch mehr mit dieser zu tun habe, als dieser zugeben möchte?
Was der Beschluss des Landesgerichts für die Zukunft bedeutet
Neben dem politischen Eingriff war die Hausdurchsuchung ein Eingriff in den Privatraum, den die Genoss*innen erst mal bewältigen mussten. Für ein mögliches Gerichtsverfahren bedeutet es allerdings, dass die Staatsanwaltschaft die Ergebnisse der Hausdurchsuchung theoretisch nicht nutzen kann und der Schutzbereich Oberhavel unverzüglich die beschlagnahmten Gegenstände wieder zurückgeben muss. Vermutlich wird die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellen müssen, denn die Nachweise, dass Hellriegel die NPD und deren Mitglieder*innen verteidigte, sind vorhanden. Auch den Screenshot der Webseite von Volker Hellriegel bewertet das Landgericht bereits jetzt anders als die Ermittler.
Wir hoffen, dass wir mit unserem Rechtskampf gegen die Hausdurchsuchung auch anderen Antifagruppen und Recherchegruppen bundesweit eine Vorlage geben können.
Als allererstes bedanken wir uns bei unserem “Antifa-Anwalt” Martin Henselmann für seine Unterstützung und seinem Engagement.
Wir bedanken uns bei verschiedenen Würdenträger*innen in Brandenburg und der Stadt Oranienburg. Ein außerordentlicher Dank gilt den Mitstreiter*innen aus dem Forum gegen Rassismus und rechte Gewalt Oranienburg, die uns in unserem Kampf massiv unterstützt haben. Ein weiterer Dank geht an die verschiedenen Initiativen, die sich mit uns solidarisierten, wie der Linkspartei Oberhavel, der Solid Oberhavel, der Linkspartei Oranienburg, den Falken Brandenburg, dem Hennigsdorfer Ratschlag, dem Zeppi 25, dem Infoportal Wilmersdorf-Charlottenburg, der Antifaschistischen Jugendaktion Kreuzberg, dem Nordostberliner Infopool La Rage, dem DGB Brandenburg/Havel, URI Hennigsdorf, dem Blogger Klaus Pollmann und vielen Einzelpersonen, die sich bei uns meldeten.
Kontakt zur Antifa Gruppe Oranienburg [AGO]
Web: www.antifagruppeoranienburg.blogsport.de
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Mail: antifa_oranienburg@riseup.net
PGP: findet ihr auf der Webseite oder gibt es per Anfrage
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