[S21] Polizist zahlt Strafe wegen Sprayeinsatz

Erstveröffentlicht: 
01.04.2011

Schwarzer Donnerstag. Ein Beamter akzeptiert einen Strafbefehl über 6000 Euro. Von Christine Bilger

Zum ersten Mal hat der Einsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten am sogenannten schwarzen Donnerstag juristische Konsequenzen für einen Polizisten. Gegen ihn wurde ein Strafbefehl über 6000 Euro verhängt, weil er gegen eine Demonstrantin im Schlosspark am 30. September unrechtmäßig Pfefferspray eingesetzt hatte. Er soll einer Frau grundlos aus nächster Nähe ins Gesicht gesprüht haben. Da es ein Strafbefehl über mehr als 90 Tagessätze ist, ist der Mann nun vorbestraft.

Der Beamte hatte den Strafbefehl wegen Körperverletzung im Amt Anfang März erhalten. Da der Polizist innerhalb der gesetzlich geregelten Frist dagegen keinen Widerspruch einlegte, wurde die Strafe am 25. März rechtskräftig, bestätigt die Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, Claudia Krauth. Hätte der Beamte Widerspruch eingelegt, wäre es zu einer öffentlichen Verhandlung gekommen.

Wenn ein Polizist sich im Amt der Körperverletzung schuldig macht, so wird dies anders bestraft als bei Zivilisten. Der Unterschied liegt im Strafmaß. Das Gesetzbuch sieht normalerweise bei Körperverletzungen einen Rahmen vor, der von Geldstrafen bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren reicht. Bei der im Amt begangenen Körperverletzung beginnt der Strafrahmen bei einer Gefängnisstrafe von drei Monaten und reicht ebenfalls bis zu fünf Jahren. Allerdings existiert ein zusätzlicher Paragraf, der regelt, dass Haftstrafen von weniger als einem halben Jahr, sofern möglich, in Geldstrafen umgewandelt werden sollen. So sei das auch im vorliegenden Fall, erläuterte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Ob die Strafe auch dienstrechtliche Konsequenzen für den Mann hat, wird geprüft.

Die Vorfälle im Schlossgarten am 30. September, als Demonstranten gegen Baumfällungen und Bauarbeiten für das Grundwassermanagement protestierten, hatten schon mehrere Verfahren zur Folge. Sie werden die Justiz auch weiterhin beschäftigen. Insgesamt liegen der Staatsanwaltschaft 166 Anzeigen vor, davon 37 gegen Polizisten. Die Namen von 24 beschuldigten Beamten seien bekannt, 13 Anzeigen richteten sich gegen unbekannte.

Abgeschlossen sind bereits mehrere Verfahren gegen Demonstranten. Mitte Februar wurde ein 26-jähriger Mann wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Einen 17-jährigen schickte ein Richter für eine Woche in Arrest, weil er Polizisten als Kinderschänder beschimpft hatte.