Still not loving ... Die Polizei als politischer Akteur an Heidelberger Beispielen

Hurra, der erste Spitzel ist da: Simon Bromma wird von Christian Zacherle in Heidelberg willkommen geheißen

Der erst im Herbst 2009 nach Heidelberg versetzte Christian Zacherle, Leiter des Polizeireviers Mitte, tritt regelmäßig als Einsatzleiter bei politischen Aktionen in Erscheinung. Seit dieser Zeit bewegt sich die Repression in Heidelberg am Rande, mutmaßlich auch außerhalb der Legalität wie in den jüngsten Spitzelfällen.

Bei den unvermeidlichen Kontakten mit der Polizei – sei es bei Gesprächen der Demo-AnmelderInnen, bei Kontrollen oder Demonstrationen und Kundgebungen selbst – kommt ein unübersehbarer politischer Wille gerade der Heidelberger Einsatzleitung zum Ausdruck. Deren offene Ablehnung der oppositionellen Ansichten äußert sich auch häufig in unverhohlener persönlicher Abneigung gegen bekannte AktivistInnen.

 

Behinderung von Versammlungen im Vorfeld

 

Die sich verschärfenden Bedingungen für die Umsetzung der Versammlungsfreiheit zeigen sich schon im Vorfeld von Demonstrationen. Tatsächlich beteiligt sich das der Polizei assoziierte Ordnungsamt, das die Rahmenbedingungen für angemeldete politische Versammlungen klären und beispielsweise die nötigen Verkehrsumleitungen koordinieren soll, an der Behinderung der politischen Meinungsäußerung. Anstatt einen ungestörten Verlauf sicherzustellen, werden Demonstrationen mit unsinnigen und unnötigen Auflagen überzogen, wie dies etwa bei der Mumia-Demo im Januar 2010 der Fall war: Die Forderung an den Anmelder, die Personalien aller an den Organisationsstrukturen (OrdnerInnen, RednerInnen usw.) Beteiligten im Vorfeld an die Behörden weiterzugeben, wurde erst nach Androhung rechtlicher Schritte zurückgenommen. Weitere einschneidende Beschränkungen zur Ausgestaltung der Demo – wie z.B. zur Länge der Transparente – wurden allerdings beibehalten.

 

Bei derartig grotesken Vorgaben ignoriert das Ordnungsamt systematisch die gesetzliche Vorgabe, dass Einschränkungen in Form von Auflagen nur im Fall einer anderweitig unvermeidbaren Gefährdung durch die Versammlung verhängt werden sollen und sozusagen als mildere Form eines Verbots zu betrachten sind. Stattdessen betrachtet die Behörde kollektive politische Meinungsäußerungen offenbar als ohnehin semi-kriminell und hat einen ganzen Katalog von Standardbeschränkungen erarbeitet, der regelmäßig gegen linke Gruppen eingesetzt wird.

 

Werden die Auflagen nicht umfassend im Sinne der Polizei umgesetzt, so sehen sich die AnmelderInnen hohen Strafen ausgesetzt wie etwa im Fall des Anmelders einer Bildungsstreik-Demo im Sommer 2010, der wegen einer Abweichung von der Demoroute, zwischenzeitlicher Spurts von TeilnehmerInnen und einer kurzen Sitzblockade seither mit Verfahren überzogen wird.

 

Noch extremere Formen nahm die behördliche Willkür im Fall einer kleinen Demo gegen Nationalismus während der Fußball-WM im Sommer 2010 an, die von Ordnungsamt und Polizei als Ganzes abgelehnt und deren Anmelder als „ungeeignet“ für eine stattdessen anvisierte Kundgebung bezeichnet wurde. Zur Begründung dieser faktischen Aberkennung von Grundrechten wurden ihm ein früheres Verfahren wegen Vermummung sowie eine gegen ihn gestellte Anzeige wegen Beleidigung im Zusammenhang mit APPD-Aktivitäten zur Last gelegt.

 

Dieses skandalöse Vorgehen wurde nur noch getoppt von einer Erklärung der Sinsheimer Behörde, die den örtlichen Anmelder einer antifaschistischen Demonstration mit der Begründung ablehnte, er lebe in der gleichen Wohngemeinschaft wie ein bekannter Aktivist, der bereits mehrere Ermittlungsverfahren wegen kleinerer Delikte hatte.

 

 

Martialische Polizeieinsätze gegen Demos

 

Diese neue Linie einer systematisch angestrebten Konfrontation setzt sich bei jedem Einsatz während linker Demos fort. Ohne jeden Anlass provozieren die BeamtInnen die Teilnehmenden nicht nur durch beleidigende Kommentare, sondern auch durch plötzliche martialische Auftritte, unnötiges Eindringen in die Versammlungen oder willkürliche Festnahmen.

 

So sorgte beim jährlichen antifaschistischen Straßenfest am 30. April 2010 ein schwer gerüsteter Trupp unter Führung von Christian Zacherle für plötzliche Tumulte im Publikum, als die Cops während eines musikalischen Beitrags gegen in ihren Augen zu laute AktivistInnen vorgingen.

 

Ein weiteres Beispiel für die verschärften Einsätze bieten die jährlichen Proteste gegen das städtische „Heldengedenken“ auf dem von den Nazis errichteten „Ehrenfriedhof“. Dass nicht nur die von DemonstrantInnen eingeforderte Unterscheidung von TäterInnen und Opfern, sondern auch das Erinnern an die auf Schildern genannten realen Opfer unerwünscht ist, mussten die TeilnehmerInnen der Kundgebung bereits 2009 erfahren: ein überdimensioniertes Polizeiaufgebot – wieder unter der Leitung von Christian Zacherle - verwehrte ihnen den Zutritt zur als öffentlich deklarierten städtischen Veranstaltung, prügelte auf protestierende AktivistInnen ein und leitete Ermittlungsverfahren ein.

2010 hatte sich die Zahl der BeamtInnen vervielfacht, und die Cops gingen mit Hundestaffeln gegen alle vor, die ihnen als potenzielle AbweichlerInnen von der städtischen Vorgabe erschienen und die versuchten, auf das Gelände zu gelangen.

 

Grund für diese groteske Verschärfung war ein Tipp des im Dezember 2010 enttarnten Polizeispitzels Simon Bromma (aka Simon Brenner), der von einer geplanten Aktion gehört haben wollte und nach eigenen Angaben regelmäßigen Kontakt zur Staatsschutzabteilung der Heidelberger Kriminalpolizei pflegte.

 

 

Spitzeleinsatz in Heidelberg

 

Der vielmonatige Einsatz von drei als V-Leuten eingeschleusten PolizeibeamtInnen, die das baden-württembergische Landeskriminalamt (LKA), auf nachdrückliches Betreiben der Heidelberger Polizei, gegen die linken und insbesondere antifaschistischen Strukturen der Stadt eingesetzt hatte, zeigt ebenfalls die neuen Dimensionen auf: unter Missachtung ihrer eigenen gesetzlichen Vorgaben wurde dieses extreme politische Repressionsinstrument mit dem ausschließlichen Ziel eingesetzt, die Szene und ihren Alltag zu durchleuchten und auszuschnüffeln. Dass sich die lokale Polizei damit vollends zur selbsttätigen politischen Akteurin aufschwingt, ist unübersehbar.

 

Diese groß angelegte, von langer Hand geplante und sehr kostspielige Aktion der Polizei wie aktuell der Heidelberger Spitzeleinsatz wird dann auch einfach mal mit einer Begründung legitimiert welche vollkommen absurd, zeitlich nicht schlüssig und völlig konstruiert ist.

Laut Aussage des LKA-Spitzels Simon Bromma und des baden-württembergischen Innenministers Heribert Rech mussten dafür „Indizien“ herhalten, welche als Beweise absolut nicht haltbar und an den Haaren herbeigezogen sind. Aufhänger der Spitzel-Aktion sei eine Demonstration im Herbst 2009 in Sinsheim im Kraichgau gewesen, zu der von der AIHD mit dem Slogan aufgerufen wurde, den Nazis „mit allen Mitteln“ entgegenzutreten. Es handelte sich bei dieser Demo um eine Bündnisdemonstration, an der Gewerkschaften ebenso teilnahmen wie die Linkspartei, die Grünen, die SPD oder autonome AntifaschistInnen. Die Anti-Nazi-Demo verlief völlig ohne Zwischenfälle. Der Innenminister bezeichnet die Vorbereitungstreffen dieser Bündnisdemonstration als „Kontakte zwischen mehreren Führungspersonen der antifaschistischen und anarchistischen Szene“. Bei einer dieser angeblichen „Führungspersonen“ - so behauptet der Innenminister - seien anlässlich einer Hausdurchsuchung „sieben gebrauchsfertige Brandsätze“ sichergestellt worden.

 

Die erwähnte Hausdurchsuchung fand bei einer alternativ-subkulturell geprägten Wohngemeinschaft in einem kleinen, mehr als 50 Kilometer von Heidelberg entfernten Ort im Kraichgau statt und richtete sich gegen einen vermuteten Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Keller wurden von der Polizei Flaschen mit einer brennbaren Flüssigkeit gefunden, die laut Polizeidirektion zum Einsatz als Molotowcocktails geeignet gewesen wären. Verurteilt wurde wegen dieser angeblichen Brandsätze bisher niemand.

Diese Hausdurchsuchung im Kraichgau als Begründung für eine langfristige Ausforschung durch Undercover-PolizistInnen zu benutzen, ist in vielfacher Hinsicht grotesk: Die Betroffenen waren und sind in keiner Weise in die linke Szene Heidelbergs eingebunden. Ob überhaupt eine Straftat vorgelegen haben könnte, ist völlig ungeklärt. Die Polizei besitzt keinerlei Erkenntnisse über solche Vorfälle im Umfeld von Heidelberg. Erst recht ist eine Nähe der bespitzelten Gruppen (studentische Arbeitskreise, BUND, Anti-Castor-Gruppen etc.) zu solchen angeblichen Straftaten völlig aus der Luft gegriffen. Vor allem aber: der Einsatz der verdeckten ErmittlerInnen in Heidelberg war schon lange vor diesen Vorfällen geplant und vorbereitet worden.

Die Heidelberger Polizeiführung – soviel ist heute sicher – „erfand“ eine schwer militante linke Struktur im Umfeld der Antifaschistischen Initiative Heidelberg, um sich bei der Einschleusung der Spitzel die Kooperation von Innenminsterium und anderen Behörden zu sichern. Doch eine solche Struktur gibt es in dieser herbeihalluzinierten Form überhaupt nicht. Die Gefahr besteht im Rahmen solcher Einsätze erfahrungsgemäß darin, dass dramatisierende, überzogene oder auch schlichtweg falsche Berichte und Einschätzungen an die oberen Dienststellen gelangen, ganz einfach, weil die Heidelberger KollegInnen dem ständig wachsenden Druck ausgesetzt sind, diesen auf ihrem Mist gewachsenen Einsatz zu rechtfertigen und fortlaufen zu lassen. Das heißt: Die Diffamierung und Kriminalisierung Heidelberger Antifa-Strukturen MUSS im diesem Zeitraum zunehmen, immer mehr Menschen sind immer tiefgreifender von der Ausleuchtung ihres privaten Lebens betroffen. Und das alles, weil sich Christian Zacherle wieder einmal (dafür ist er bekannt) profilieren will?

Wie kann es da auch sein, dass dieses zusammengebrochene Konstrukt, “zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes” der Heidelberger Polizei immer noch herhalten muss um den weiteren Einsatz der beiden anderen, noch aktiven Spitzel zu rechtfertigen und so, laut Deutung des Innenministers und Herrn Zacherle eine erhebliche Gefährdung der Person dieser Spitzel und deren Wohlergehen durch eine angeblich vorhandene linksextremistische und militante Szene bedeutet.

Hierbei wird auch deutlich wie die Heidelberger Polizei zum politischen Akteur verkommt und somit das im Grundgesetz festgehaltene Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten aufgehoben und ignoriert wird. Das Ziel der Informationsbeschaffung ist faktisch ein Aufgabenfeld des Geheimdienstes und verstößt bei dem Spitzeleinsatz und somit der Zusammenarbeit mit dem Heidelberger Polizei offen gegen das Trennungsgebot.

 

Medienpolitik der Heidelberger Polizei

 

In ihren Pressemitteilungen und Medieninfos betreibt – wie in vielen Städten – die Polizei in der Rhein-Neckar-Region eine gezielte Desinformationspolitik. So werden z.B. im Vorfeld link(sradikal)er Demos Gewaltszenarien heraufbeschworen, Gruppen oder Einzelpersonen werden politisch eingeordnet, bewertet oder diffamiert. In den Nachbetrachtungen wird die Zahl der TeilnehmerInnen politischer Aktionen grundsätzlich niedriger angegeben, als sie tatsächlich war.

 

Auch gezieltes Verschweigen bestimmter Informationen ist mittlerweile Standard: So gibt beispielsweise die Polizeidirektion Heidelberg weder vor noch nach linken Demonstrationen Presse- und Medieninfos heraus - außer wenn es zu Auseinandersetzungen kam.

 

Demgegenünber findet ein kontinuierliches Verschweigen, Herunterspielen oder Totschweigen rechter Übergriffe, Veranstaltungen und Entwicklungen durch die Heidelberger Polizei statt.

So fand beispielsweise im Jahr 2006 bei Sinsheim eine Grillparty der Blood&Honour-Nachfolgegruppe „Furchtlos und Treu“ statt. Bei dieser Veranstaltung, die auf einem nicht umzäunten Wiesengelände direkt an einem öffentlichen Weg stattfand, also öffentlich einsehbar war, wurde das Symbol der „Waffen-SS-Division Götz von Berlichingen“ auf einer Fahne gehisst.  AntifaschistInnen und PressevertreterInnen beobachteten dieses Szenario, ein Journalist rief beim Heidelberger Staatsschutz an, um diese strafbare neonazistische Aktion zu melden. Ein Eingreifen der Polizei oder nachfolgende Ermittlungen konnten nicht festgestellt werden.

Einige Tage später bekam der Journalist, der an diesem Abend die Polizei verständigt hatte, eine Vorladung zum Staatsschutz in seiner Stadt - übrigens in einem anderen Bundesland. Doch es ging dabei in keiner Weise über seine Beobachtung des Nazi-Treffens und um das öffentliche Zeigen des SS-Symbols. In diesem Gespräch meinte der zuständige Beamte etwas kleinlaut, dass seine Kollegen aus Heidelberg ihn um Amtshilfe gebeten hätten. Er wurde gefragt, was er an besagtem Abend mit einem namentlich genannten Heidelberger Antifaschisten zu tun gehabt habe und ob er sich in Zukunft nicht überlegen wolle, diese Zusammenarbeit einzustellen. Die Verbindung eines Medienvertreters zur einer politisch engagierten Person war offenkundig interessanter als die Verfolgung einer neonazistischen Straftat.

 

Eine rechte Straftat, das Zeigen verbotener Symbole, wird also völlig ignoriert - eine eindeutige Strafvereitelung im Amt. Stattdessen fand die technische Überwachung eines Antifaschisten – vermutlich über Handy – statt; woher sonst hätte der Staatsschutz wissen sollen, dass sich besagter Pressevertreter an diesem Abend mit eben dieser Person dort befunden bzw. mit ihr kommuniziert hatte.

Zusätzlich sollen durch solche Polizei-Aktionen unabhängige Medien- bzw. PressevertreterInnen eingeschüchtert werden, sich nicht mehr mit VertreterInnen link(sradikal)er Gruppierungen einzulassen.

 

Dass die lokale Presse auf der anderen Seite und mit vorgegebener, sehr eingeschränkter Ausrichtung ihre Artikel und Meldungen publiziert, fiel ebenfalls vermehrt auf. In Heidelberg ist dies öfter der Fall gewesen, seit der Leiter der Polizeidirektion Bernd Fuchs im Amt ist (Ende der 1990er Jahre). Er und die polizeiliche Pressestelle veröffentlichen – oft nur nach öffentlichem Druck - rechtsradikale Vorfälle, Veranstaltungen und Geschehnisse. Und wenn dies mal passiert, werden diese meist als Bagatelldelikte behandelt oder als Einzeltaten von fehlgeleiteten Jugendlichen dargestellt.

Auch die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) veröffentlicht nur in Ausnahmen Artikel über diesen Themenbereich. Da können Nazi-Konzerte ungestört und unerwähnt stattfinden, ein Fackelmarsch von Nazis auf der Thingstätte wird totgeschwiegen, rassistische PolizistInnen können willkürliche und völlig überzogene Personenkontrollen durchführen - und niemand kann darüber in den bürgerlichen Medien Berichte lesen.

 

Offenbar gibt es auch eine Absprache der Polizei mit der RNZ und anderen Presseorganen. Es fällt hier nämlich besonders auf, dass die ohnehin schon einseitige Berichterstattung der RNZ über politische Aktionen - wenn diese denn überhaupt stattfindet - lediglich die Meinung der Polizei widerspiegelt.

 

Dazu versucht die Polizei immer wieder, direkten Einfluss auf JournalistInnen zu nehmen. So ist eine Berichterstattung z.B. über rechte Aktivitäten in der Region unerwünscht, und selbst nach umfangreichen Einsätzen bei Aktionen von Nazis erwähnt der tägliche Pressebericht der Direktion die Vorgänge mit keinem Wort.

 

Zum Teil wird die Presse sogar gezielt behindert, indem ihr der Zugang zu Informationen oder Schauplätzen verwehrt wird. Die Polizei verstößt gegen das Gebot der Gleichbehandlung der Presse, indem z. B. ein RNZ-Fotograf zu einer Veranstaltung zugelassen wird, einem freien Fotografen der Zutritt allerdings verwehrt wird, wie das zum Beispiel beim Polizeieinsatz anlässlich der Aktionen gegen das „Heldengedenken“ auf dem so genannten Ehrenfriedhof im vergangene Jahr der Fall war.

 

 

Wir stellen fest:

 

- Es ist Heidelberger Polizei-Linie, gegenüber den Medien Nazi-Aktivitäten auszuklammern, Aktionen der linken Szene zu dramatisieren und die regionale Presse nur mit dem zu füttern, was politisch ins Konzept der Polizeidirektion passt.

 

- Der Beginn des Einsatzes der drei LKA-Spitzel fällt mit dem Amtsantritt des Polizeioberrats Christian Zacherle in Heidelberg zusammen, welcher kurz nach seinem Erscheinen auf der Bildfläche schon mit seinen mehrfachen politischen Positionierungen und Schikanen gegen linke Personen und Zusammenhänge aufgefallen ist.

 

- Dass ein Polizeioberrat - um sich einen persönlichen Erfolg gegen einen missliebigen politischen Gegner zu verschaffen oder Renomme hinzuzugewinnen - eine „besonders schwere Straftat“ herbeilaviert, die dafür herhalten muss, einen Spitzeleinsatz zu legitimieren und diesen trotz massiven politischen Flurschadens und Gefährdung der Spitzel selbst weiterzuführen.

 

 

Wir fordern die Polizeidirektion Heidelberg, das LKA und das Innenministerium Baden-Württemberg mit Nachdruck auf, unverzüglich alle Hintergründe des Einsatzes offenzulegen und politische und personelle Konsequenzen zu ziehen.

Des Weiteren erwarten wir einen Untersuchungsausschuss, welcher sich mit diesem Fall auseinandersetzt und den sofortigen Abzug der beiden noch aktiven Spitzel!