Horst Mahler nach Auslieferung aus Ungarn zurück in Deutschland

Erstveröffentlicht: 
13.06.2017

Der Rechtsextremist Horst Mahler hatte sich in Deutschland der Haft entzogen und in Ungarn vergeblich um Asyl gebeten.  Nun kommt der 81-Jährige in Deutschland wieder in Haft.

 

Ungarn hat den Holocaust-Leugner Horst Mahler an die deutschen Behörden überstellt. Mahler sei am Dienstag von deutschen Beamten am Budapester Flughafen in Empfang genommen worden, meldete die Nachrichtenagentur MTI unter Berufung auf die ungarische Polizei. Mahler war Anfang Mai in Ungarn, wo er angeblich Asyl beantragen wollte, festgenommen worden.

 

Laut "Potsdamer Neueste Nachrichten" landete der 81-Jährige am Dienstagmittag um 12.26 Uhr in Berlin-Tegel mit einer Maschine von Air Berlin. Justizbeamte sollten ihn dann in die Haftanstalt in Brandenburg/Havel bringen. Dort muss er nach seiner missglückten Flucht nach Ungarn eine Reststrafe von dreieinhalb Jahren absitzen. Er wird wegen der Nähe zu seinem Wohnort in Kleinmachnow, seiner aktuellen Meldeadresse, in Brandenburg inhaftiert.


Den Mahler war am 15. Mai in der Grenzstadt Sopron festgenommen von der ungarischen Polizei festgenommen worden. Zwei Tage später hatte ihn das Budapester Stadtgericht in Auslieferungshaft genommen. Mit der Flucht nach Ungarn entzog sich der ehemalige RAF-Terrorist und heutige Rechtsextremist der Verbüßung einer Reststrafe in Deutschland. Den Europäischen Haftbefehl hatte die Staatsanwaltschaft München ausgestellt.

 

Botschaft an Orban blieb wirkungslos

 

Mahler war in Deutschland 2009 wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Sommer 2015 hatte die deutsche Justiz die Verbüßung der restlichen  Haftstrafe in Anbetracht von Mahlers schlechtem Gesundheitszustand ausgesetzt. Die Aussetzung wurde später aufgehoben. Mahler trat aber die Reststrafe nicht an und tauchte unter. 

 

In Ungarn suchte er vergeblich um politisches Asyl an. Auch eine persönliche Botschaft an den rechts-konservativen ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban blieb wirkungslos. Nach dem Auslieferungsbescheid des Budapester Stadtgerichts haben die deutschen Behörden nun zehn Tage Zeit, ihn nach Deutschland zu überstellen.