Als nebenamtliche Lehrkräfte ohne Qualifikation sollen die Kinder des Professors an der Fachhochschule Altenholz gearbeitet haben.
In der Fachhochschule Altenholz brachte er Generationen von Polizisten bei, was Recht ist. Dann soll Professor Hartmut Brenneisen (61) es gebrochen haben: Wegen Tricksereien beim Trennungsgeld ermittelte die Kieler Staatsanwaltschaft.
Jetzt sind neue Vorwürfe aufgetaucht: Brenneisen soll seine drei erwachsenen Kinder in Altenholz als Lehrer und Prüfer beschäftigt haben – ohne offizielle Berufung und Nachweis einer Qualifikation für den Job. Von 2008 bis 2014 sollen der Sohn und die beiden Töchter über 15.000 Euro kassiert haben. Die Abrechnungszettel soll ihr Vater unterschrieben haben, teilweise soll er sie selbst ausgefüllt haben.
Vergangenen Sommer hatte Brenneisen seine Posten als Vizepräsident der Fachhochschule Altenholz und Dekan des Fachbereichs Polizei aufgegeben. Wegen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Die Fachhochschule leitete ein Disziplinarverfahren ein, das sie nun ausgeweitet hat. Nach Informationen des sh:z unterrichteten die Kinder, damals selbst noch Studenten, Polizisten für den gehobenen Dienst in Schleswig-Holstein. Sie gaben Stunden, entwarfen Klausuren und korrigierten schriftliche Prüfungen – ohne entsprechende Qualifikation. Begründet wird das Disziplinarverfahren außerdem damit, dass selbst nebenamtliche Lehrkräfte immer durch einen Fachbereichsrat bestellt werden müssen, was nicht erfolgt sein soll. Brenneisen soll diese Zuständigkeit umgangen haben und sich eines Dienstvergehens schuldig gemacht haben, weil allein das persönliche Verhältnis zu seinen Kindern zu deren Beauftragung geführt habe und er durchweg ihren wirtschaftlichen Vorteil im Auge hatte.
Das Verfahren um die mutmaßlichen Tricksereien beim Trennungsgeld liegt derzeit beim Kieler Landgericht. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Brenneisen einen Strafbefehl wegen Beihilfe zum versuchten Betrug beantragt, dessen Erlass das zuständige Amtsgericht Eckernförde ablehnte. Rebekka Kleine, Sprecherin des Landgerichts: „Das Amtsgericht hat kein strafbares Verhalten, keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen.“ Die Staatsanwaltschaft aber schon. Sie legte sofort Beschwerde ein. Nun muss das Landgericht entscheiden. Kleine: „Da der Fall sehr komplex ist, wird das noch geraume Zeit dauern.“