Jens Maier in Dresden - Ermittlungen gegen den Richter von der AfD eingestellt

Erstveröffentlicht: 
12.02.2017

"Herstellung von Mischvölkern", Schuldkult "endgültig beendet" - eine Rede von Jens Maier, Bundestagskandidat der AfD, erfüllt laut Staatsanwaltschaft nicht den Strafbestand der Volksverhetzung.

 

von Matthias Meisner

 

Jens Maier, Richter am Dresdner Landgericht und Bundestagskandidat der AfD, muss für seine umstrittenen Äußerungen Mitte Januar als Vorredner des thüringischen AfD-Chefs Björn Höcke keine Strafverfolgung fürchten. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen gegen den Politiker wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener eingestellt. Das berichtet die "Sächsische Zeitung" unter Berufung auf Angaben der Staatsanwaltschaft.

 

Maier hatte bei seiner Rede vor der Jungen Alternative (JA) der AfD im Dresdner Ballhaus Watzke unter anderem den Schuldkult für "endgültig beendet" erklärt und über eine "Herstellung von Mischvölkern" gesprochen. Entscheidend sei der objektive Gehalt der Formulierungen, nicht die subjektive Absicht Maiers oder wie seine Äußerungen bei Dritten ankommen, sagte Claus Bogner, der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Maiers Rede sei sicher kritikwürdig, erfülle jedoch keinen Straftatbestand.

 

Am Landgericht Dresden werden Maiers Äußerungen auch disziplinarrechtlich überprüft. Er könnte etwa gegen das richterliche Mäßigungsgebot verstoßen haben. Ende Januar war Maier vom Landgericht die Zuständigkeit für bestimmte Themen entzogen worden. Durch diese Verlagerung der Zuständigkeiten sollte jeder Zweifel an einer Unbefangenheit des Gerichtes vermieden werden, wie das Gericht mitteilte. 

 

Maier ist nur noch für Verkehrs- und allgemeine Zivilsachen zuständig


Zuvor hatte sich Maier in einem Verfahren eines AfD-Landtagsabgeordneten gegen das Kulturbüro Sachsen selbst für befangen erklärt. Maier ist nun für Verfahren aus dem Bereich des Presse- und Medienrechts und des Schutzes der persönlichen Ehre nicht mehr zuständig. Befasst ist der Richter mit AfD-Parteibuch auch künftig mit Berufungen in Verkehrsunfall-Sachen sowie in allgemeinen Zivilsachen.


Maier kandidiert in einem Dresdner Wahlkreis direkt für den Bundestag und steht zudem auf der Landesliste der AfD auf dem zweiten Platz - sein Einzug in den Bundestag gilt damit praktisch als sichere Sache. Derzeit gibt es allerdings Diskussionen über die Frage, ob bei der Aufstellung der ersten Plätze für die Landesliste Formfehler unterlaufen sind und die Nominierungen eventuell wiederholt werden müssen. Parteiintern ist Maier als Anhänger von Höcke und Widersacher der AfD-Bundes- und sächsischen Landeschefin Frauke Petry - umstritten. Petry selbst führt die Landesliste an.

 

Nach einem Bericht der in Chemnitz erscheinenden "Freien Presse" wurde Maier wegen seiner Rede im Dresdner Ballhaus Watzke vor einer Woche vom Landesvorstand vorgeladen, beraten wird demnach über Ordnungsmaßnahmen. Die Aussprache soll mehrere Stunden gedauert haben. In einer am vergangenen Freitag versandten Rundmail bestätigen Petry und Sachsens AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer den sächsischen AfD-Mitgliedern diesen Vorgang. Das mögliche Spektrum von Ordnungsmaßnahmen gegen den gebürtigen Bremer, der seit Anfang der 90er Jahre in Dresden lebt, reiche von einer Rüge über das Verbot der Ausübung bestimmter Funktionen bis hin zur Einleitung eines Parteiausschlussverfahrens.