Im Dezember wurde ein Urteil gegen zwei Atomkraftgegner*innen rechtskräftig, die sich 2012 angekettet hatten um einen Uranzug im Münsterland zu stoppen. Das Urteil ist mit 110 und 90 Tagessätzen unüblich hoch. Trotzdem wollen wir nicht jammern, sondern dafür sorgen, dass nicht noch mehr Menschen im Kampf um eine lebenswertere Welt von Gerichten abgeurteilt werden oder dies zumindest nicht im Verborgenen geschieht Deshalb rufen wir zu Solidaritätsaktionen und einer Fax-, Mail- und Telefonkampagne auf, die sich gegen die Gerichte an denen Verfahren gegen Atom- und Kohlegegner*innen laufen richtet.
Zum Anlass: Im Juli 2012 ketteten sich zwei Aktivist*innen mit einer einfachen Vorrichtung in der Nähe von Steinfurt an die Gleise um einen Atomtransport aus der Urananreicherungsanlage in Gronau aufzuhalten. Die Urananreicherungsanlage in Gronau hat wie die Brennelementefabrik in Lingen eine unbefristete Betriebsgenehmigung, ist also nicht vom sogenannten Atomausstieg umfasst und versorgt Atomkraftwerke weltweit mit Brennstoff. Zur Versorgung und zum Abtransport des Mülls sind immer wieder Atomtransporte notwendig – die auch immer wieder auf unterschiedliche Art und Weise blockiert wurden und werden. Nach einem aufwändigen Verfahren über drei Instanzen wurde das Urteil gegen die zwei rechtskräftig, insgesamt müssen über 3000 Euro Strafe bezahlt werden. Amtsgericht und Landgericht interessierten sich nicht für die Gefahren der Atomkraft und Rechtfertigungsgründe, das Oberlandgericht scherte sich nicht um Rechtsfehler wie die Verletzung der Öffentlichkeit und widersprüchliche Aussagen im Urteil – der Atomstaat, der früher wie heute die Atomindustrie vor unangenehmen Protesten schützt, setzte sich wieder durch.
Weitere Verfahren in Hamburg-Harburg Vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg und dem Landgericht Hamburg sind weitere Verfahren, ebenfalls wegen Aktionen gegen Uranzüge rund um den Hamburger Hafen anhängig (aus dem Jahr 2014). Konkret ging es um Blockaden von Uranerz, das per Schiff nach Hamburg kommt und dort auf Züge in die Konversionsanlage in Frankreich verladen wird und später zu Brennelementen für Atomkraftwerke weiterverarbeitet wird.
Verfahren gegen Kohlekraft-Gegner*innen Wie die Atomindustrie wird auch die (von den gleichen Firmen betriebene) Kohleindustrie staatlich durchgesetzt. Die Proteste gegen den Braunkohleabbau in den beiden größten Tagebaureviueren Deutschlands in der Lausitz und im Rheinland nehmen von Jahr zu Jahr zu, ebenso aber auch die Repression. Das wird sichtbar, wenn immer wieder Aktivist*innen aus dem Hambacher Forst im Knast landen, aber auch daran, dass hunderte Verfahren im Rahmen der Ende Gelände Proteste in der Lausitz und im Rheinland sowie rund um die Waldbesetzungen im Hambacher Forst und in der Lausitz geführt werden. Hier sind die Amtsgerichte Düren, Grevenbroich, Erkelenz, Kerpen (im Rheinland), Cottbus und Görlitz (in der Lausitz) aktiv gegen Kohlegegner*innen. Lassen wir sie damit nicht durchkommen.
Aktionsvorschlag Die Verstromung von Uran und Kohle sind zwei Seiten der gleichen Medaille, deshalb rufen wir dazu auf: Macht Aktionen in den Innenstädten, verkauft Soli-Kuchen, verteilt die anliegenden Flyer und schickt eigene oder das anliegende Soli-Fax. Ruft dazu auf und macht selber mit, indem ihr euch bei den Gerichten über die Verfahren beschwert – ob per Fax, Mail oder Telefon. Zeigt Ihnen: Die Repression wird unseren Widerstand gegen Uranfabriken und Kohleabbau nicht aufhalten!
Hier findet sich die Kopiervorlage für den Flyer: Kopiervorlage Flyer
Hier findet sich die Vorlage für das Solifax: solifax-kohle-atom