Gegen die Versammlungsleiterin der Proteste gegen Pegida läuft derzeit ein Strafverfahren am Amtsgericht Dresden. Wie der Anwalt Jürgen Kasek mitteilt, wird den Organisatoren der Gruppe NOPE vorgeworfen, am 29. Februar die Auflagen der Stadt nicht eingehalten zu haben.
Dresden
Gegen die Versammlungsleiterin der Proteste gegen Pegida läuft derzeit ein Strafverfahren am Amtsgericht Dresden. Laut DNN-Informationen, soll der Strafbefehl über 1050 Euro, ausgesetzt zur Verwarnung, am Sonnabend eingegangen sein. Wie der Anwalt Jürgen Kasek mitteilt, wird den Organisatoren der Gruppe NOPE vorgeworfen, am 29. Februar die Auflagen der Stadt nicht eingehalten zu haben.
Konkret soll die Demonstration auf der falschen Seite des Theaterplatzes Aufstellung bezogen haben und nicht hinter dem Führungsfahrzeug hergelaufen sein. Laut Kasek sei jedoch gar kein Führungsfahrzeug vor Ort gewesen, die Genehmigung sei nachweislich für den gesamten Theaterplatz erteilt worden, so der Anwalt. Auch habe es während eines Gespräches im Nachgang der Veranstaltung keine Hinweise von Polizei und Ordnungsamt auf etwaige Verstöße oder gar Verfahren gegeben. Wie DNN-Online berichtete, gab es bei besagter Demonstration Konflikte mit der Polizei und der Versammlungsbehörde. Die Anmelderin teilte bereits damals mit, dass gegen Sie Anzeige erhoben wurde.
„Hätte der verantwortliche Beamte die Auflagen richtig gelesen, hätte er gesehen, dass seine Aussagen widersinnig sind“, erinnert sich die Anmelderin heute. Beim Auftauchen von Pegida-Sympathisanten, die sich unter die Demonstrationsteilnehmer mischten und Ärger suchten, habe der Einsatzleiter die Demoteilnehmer bewusst vom Theaterplatz drängen lassen und die Demonstranten so in ihren Rechten beschnitten.
„Es entsteht der Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft Dresden den Vorgang nicht komplett aufgeklärt hat. Wir haben daher Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt“, teilte Kasek am Dienstag mit und fügte hinzu, „es entsteht leicht der Eindruck von Doppelstandards bei den Dresdner Behörden. Von konsequenten Vorgehen und Ahnden von Auflagenverstößen seitens der Pegida Demonstranten ist bis dato nichts bekannt. Das ist ein wenig seltsam. Wir werden das Vorgehen zum Anlass nehmen, um die Vorgänge zu prüfen.“