Streit ums Bier im Gefängnis zu Freiburg

Raus aus dem Knast!

Seit nunmehr zwei Jahren streite ich mit der JVA Freiburg um die Genehmigung, mir alkoholfreies Bier kaufen zu dürfen, denn die Haftanstalt untersagt den Kauf strikt.

 

Der Antrag vom 13.8.2014


Im August 2014 beantragte ich bei der JVA den Kauf von Bitburger-alkoholfrei zuzulassen, denn ein Sicherungsverwahrter der niedersächsischen JVA Rosdorf hatte dort den Kauf durchsetzen können. Die JVA Freiburg lehnte ab, da die suchtgefährdeten Mitinsassen in ihrer Therapie erheblich gefährdet werden könnten, würde man mir Kauf und Konsum erlauben.


Das Landgericht Freiburg am 4. Mai 2016


Mit Beschluss vom 4.5.2016 (13 StVK 501/14) stellte das Gericht die Rechtswidrigkeit der Verfügung der Anstalt fest, da zum einen ich selbst gar kein Alkoholproblem hätte und im übrigen Fruchtsäfte über einen höheren Restalkoholgehalt verfügten als das Bitburger-alkoholfrei.


Das Justizministerium vom 06. Juni 2016


Der Referent im Ministerium, Herr E., erhob am 6.6.2016 die sogenannte Rechtsbeschwerde, d.h. er legte Rechtsmittel gegen den landgerichtlichen Beschluss ein. Auf 13 Seiten, zuzüglich einer fachärztlichen Stellungnahme begründete er, weshalb Sicherheit, Ordnung und Resozialisierung auf das höchste Maß gefährdet würden, bekäme ich Recht.


Das Oberlandesgericht Karlsruhe vom 18. Juli 2016


Mit Beschluss vom 18.7.2016 (Az.: 2 Ws 211/16) gab das Oberlandesgericht vorerst dem Ministerium nach. Auf acht Seiten führte es aus, welche Rechtsfehler die 1. Instanz begangen habe. Alkoholfreies Bier könne durchaus geeignet sein die Resozialisierung zu gefährden.

Allerdings sei es erforderlich hierzu ein Sachverständigengutachten einzuholen, dies sei nun Aufgabe des Landgerichts. Und so wurde der Rechtsstreit in die nächste Runde geschickt. Zurück auf Los – wieder beim Landgericht Freiburg.


Ausblick


Angesichts der Vorgaben des OLG muss das Landgericht nun ein Gutachten einholen, dieses hat sich allerdings auch mit den Praxiserfahrungen der JVA Rosdorf zu befassen, da dort seit drei Jahren problemlos alkoholfreies Bier für die Insassen erhältlich ist. Jedenfalls erscheint es geradezu suchttherapeutisch indiziert, das Bier zuzulassen, denn wenn Insassen über Jahre oder Jahrzehnte in einer Umgebung zu leben gezwungen werden, in der künstlich jeder Anblick von Alkohol ferngehalten wird, braucht sich niemand wundern, wenn sie dann völlig überfordert sind, wenn ihnen im Alltag vor den Mauern überall Alkoholika begegnen. Zumal ein (selbst alkoholfreies) Bier ein Stück Autonomie und Lebensqualität bedeutet, erst recht an einem Ort wie der Sicherungsverwahrung, an welchem die Bewohner eher sterben, als wieder frei zu kommen. Ihnen dann beim Warten auf den Tod selbst einen Schluck Bier zu verweigern, weist eher auf bedenkliche Persönlichkeitszüge des verantwortlichen Personals hin, denn auf irgendwelche – abstrakten – Resozialisierungsbestrebungen.


Die Gerichtsunterlagen


Die Unterlagen sind diesem Artikel als PDF-Dateien angefügt.

 

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA
Hermann-Herder-Str. 8
79104 Freiburg
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