Flüchtlingsrat Zutritt untersagt - Kritik an Unterbringung von Flüchtlingen - Landratsamt dementiert

Erstveröffentlicht: 
19.07.2016

Das Landratsamt Mittelsachsen hat die Kritik an den Zuständen in einer Flüchtlingsunterkunft in Rossau zurück gewiesen. Zuvor hatten der Sächsische Flüchtlingsrat die Lebensumstände in der früheren Fabrikhalle „menschenunwürdig“ genannt. Das Landratsamt untersagte dem Flüchtlingsrat unterdessen den Zutritt zu dem Gebäude.

 

Rossau. In Sachsen ist ein Streit um die Unterbringung von Flüchtlingen entbrannt. Der Sächsische Flüchtlingsrat kritisierte am Dienstag die Lebensbedingungen für Asylbewerber in einer früheren Fabrikhalle in Rossau (Mittelsachsen) als „menschenunwürdig“. Dort leben derzeit 70 Geflüchtete. „Die Verantwortlichen scheinen nach dem Prinzip "Hauptsache ein Dach über dem Kopf" zu verfahren“, teilte der Flüchtlingsrat in Dresden mit. Landrat Matthias Damm (CDU) wies alle Anschuldigungen zurück. Dem Flüchtlingsrat wurde der Zutritt zu der Einrichtung untersagt.

 

Nach Angaben des Rates können die Bewohner weder ihre Lebensmittel kühlen, noch ihr Essen selbst zubereiten. Das stehe im Widerspruch zu einer 2009 vom Innenministerium erlassenen Verwaltungsvorschrift. Die große Mehrheit der Menschen in Rossau schlafe auf Decken auf dem Hallenboden, weil nicht ausreichend Betten verfügbar seien. Zudem fehle es an abschließbaren Schränken für Wert- und Privatsachen. Die Sanitäranlagen seien in einem katastrophalen Zustand. Die Bewohner hatten sich bereits am Montag mit einem Brief an die Öffentlichkeit gewandt und auf eine missliche Lage hingewiesen. 

 

Landratsamt untersagt Flüchtlingsrat den Zutritt


„Die Vorwürfe sind haltlos und nicht zutreffend. In Rossau wird eine vorübergehende Unterbringung und eine Zuweisung von geeignetem Wohnraum innerhalb von vier Wochen angestrebt“, sagte Damm am Dienstagabend der Deutschen Presse-Agentur. Das Erstverteilzentrum ermögliche es, Asylbewerber zielgerichtet in Wohnungen, Wohnprojekten oder Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Dabei werde versucht, die speziellen Bedürfnisse weitestgehend zu berücksichtigen. Die Praxis mit dem Verteilzentrum habe sich bewährt, weshalb das Landratsamt daran festhalte.

 

„Mitarbeiter des Landratsamtes sind täglich vor Ort. An diese Mitarbeiter haben die Bewohnerinnen und Bewohner der Rossauer Unterkunft bisher keine solchen Beschwerden herangetragen, wie sie in dem Brief des Flüchtlingsrates stehen“, sagte Damm weiter. Nach Überprüfung vor Ort könne man die Kritik nicht bestätigen: „Aufgrund der unbegründeten Unterstellungen ist der Sächsische Flüchtlingsrat für das Landratsamt diesbezüglich kein ernstzunehmender Gesprächspartner mehr und erhält auch keinen Zugang zum Objekt.“