Bochum/Witten: Rassistischer Angriff vor dem Landgericht

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Etwas schwer tat sich die vorsitzende Richterin der 14. kleinen Strafkammer des Bochumer Landgerichts bei der Ansprache des/r Beklagten. Wie er denn angesprochen werden wolle, fragte die Richterin, schließlich sei er/sie ja nach seinem/ihrem Pass noch männlichen Geschlechts. Die Beklagte meinte daraufhin sie wolle als Frau angesprochen werden. Und so war der/die Beklagte aus Witten auch als Frau gedresst zu dem Revisionsprozess in Bochum erschienen.

 

Verhandelt wurde das erstinstanzliche Urteill des Wittener Amtsgerichts, dass die 42jährige wegen Körperverletzung und Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen zu einer Haftstrafe verurteilte. Sie hatte sich im Oktober 2015 vor einer syrischen Ehepaar, dass mit einem Kinderwagen in Witten-Annen unterwegs war, aufgebaut, diese beschimpft, dass sie in Deutschland nichts zu suchen und das Land zu verlassen hätten, die Frau und ihr 3 jähriges Kind mit der Handtasche geschlagen und schließlich noch den Hitlergruß entboten.

 

Obwohl das vermeintliche Alibi aus dem Oktober letzten Jahres sich in Luft aufgelöst hatte, weitere EntlastungszeugInnen sich nicht fanden, die Angeklagte eindeutig von dem Flüchtlingspaar identifiziert wurde und obendrein wegen ähnlicher Gewalttätigkeiten Verfahren gegen sie ausstehen, sah die Angeklagte nicht von ihrem Widerspruch gegen das erstinstanzliche Urteil ab. Das Gericht ordnete auf Grund gerichtsbekannter psychologischer Auffälligkeiten und der schon einmal erfolgten verordneten Alkoholentzugskur ein psychologisches Gutachten an. Dies soll belegen, ob sie im Sinne der Anklage schuldfähig ist und eventuell eine Zwangseinweisung von ihr erfolgen soll. Vorraussichtliche Fortführung des Prozesses ist Ende dieses Jahres.

 

Waz-Witten

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