[S] Prozess gegen 7 Antifaschisten geht in die 2. Runde

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Am 19. April beginnt der Berufungsprozess gegen 7 Antifaschisten aus Stuttgart vor dem Stuttgarter Landgericht. Ihnen wird ein Angriff auf 5 NPD-Nazis vorgeworfen, der sich im Rahmen eines Nazikonzertes 2007 in Sindelfingen ereignete. In einem skandalösen Prozess in erster Instanz wurden mehrjährige Haft- und Bewährungsstrafen gegen die Angeklagten verhängt. Ebenso wie zum vorangegangenen Prozess, gilt es nun eine starke antifaschistische Solidaritätsarbeit aufzubauen!

Die Vorgeschichte

Am 16. Februar 2007 organisierte die regionale NPD in Sindelfingen bei Stuttgart konspirativ ein "Faschingskonzert" mit einem Auftritt des bundesweit bekannten Naziliedermachers Frank Rennicke. Der eigentliche Veranstaltungsort - die Stadiongaststätte des VfL Sindelfingen - wurde von Stadtverwaltung und Polizei geheimgehalten. Lediglich durch eine kurzfristig noch erfolgreiche Recherchearbeit konnten AntifaschistInnen an selbigen Abend zum Ort des Geschehens gelangen. Dort wurden sie schließlich von einem Großaufgebot der Polizei empfangen, mit schikanösen Kontrollen überzogen und anschließend mit Polizeibegleitung per S- Bahn zurück nach Stuttgart geschickt.

Am späteren Abend ereignete sich noch ein antifaschistischer Angriff auf 5 NPD-Nazis, bei dem diese sich einige blauen Flecken zuzogen. Wenige Zeit später hatte die Polizei 7 Antifaschisten in ihren Autos aufgegriffen, festgenommen und sie der Tat beschuldigt.

Eine direkt darauf von Polizei und Staatsanwaltschaft verhängte Pressesperre verhinderte jegliche Berichterstattung zu den Vorfällen.

 

Der erste Prozess

Das Verfahren gegen die beschuldigten Antifas folgte im September 2008. Wie nicht anders zu erwarten, reihten sich die 2 Prozesstage vor dem Böblinger Amtsgericht nahtlos in das bisherige Vorgehen der Repressionsorgane ein. Im Zusammenspiel zwischen Richter und Staatsanwaltschaft kristallisierte sich schnell der politische Charakter des Repressionsschlages heraus.

Das eigentlich schwerwiegende Problem, dass Nazis ein durch die Polizei und die Sindelfinger Stadtverwaltung verheimlichtes und geschütztes Konzert durchführen konnten, während jeglicher Protest dagegen von selbigen eingedämmt und verhindert werden sollte, wurde im Rahmen der Verhandlung komplett ausgeblendet. Gleichzeitig jedoch durfte der angebliche "politische Fanatismus" der Angeklagten als ausschlaggebender Faktor für möglichst hohe Strafmaße herhalten.

Ohne schlüssige Beweisketten, mit widersprüchlichen Zeugenaussagen und lediglich auf der Grundlage von Indizien konstruierten sich Staatsanwaltschaft und Gericht so die Geschehnisse zurecht. Dass entlastendes Material, sowie zahlreiche Anträge der Anwälte dabei keine Beachtung fanden, war unter den gegebenen Bedingungen nicht verwunderlich.

 

Die Staatsanwaltschaft konnte mit richterlicher Unterstützung erwartungsgemäß harte Urteilssprüche gegen alle Angeklagten durchsetzen. So endete die Provinzposse für 3 der Angeklagten mit Haftstrafen von bis zu 2 Jahren und 4 Monaten, die restlichen 4 erhielten mehrmonatige Haftstrafen, die zu 3 Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurden.

Die Anwälte der Angeklagten nahmen dieses eindeutig politische Urteil nicht hin und gingen geschlossen in Berufung. Im nächsten Verfahren soll der Fall nun auf höherer Instanz, vor dem Stuttgarter Landgericht, von Grund auf neu aufgerollt werden.

 

Jedoch ist nicht lediglich das skandalöse Urteil, sondern der gesamte Prozess inakzeptabel! Um dies zu verdeutlichen und die notwendige Solidarität mit den Angeklagten zum Ausdruck zu bringen, begleiteten zahlreiche AntifaschistInnen die beiden Prozesstage vor dem Böblinger Amtsgericht mit vielschichtigen Protesten vor und im Gerichtssaal. Mit Veröffentlichungen und Kundgebungen stellten sie den politischen Charakter des Prozesses heraus, dessen Funktion offensichtlich in der Kriminalisierung und Einschüchterung aktiver Antifaschisten bestand.

Das Gericht wusste sich nicht weiter zu helfen, als mit Kontrollen, ständigen Drohungen, Ordnungsgeldern und Anzeigen gegen die Solidaritätsbekundungen vorzugehen, um diese zu unterbinden - ein Vorhaben, das sich als sichtlich erfolglos erwies.

 

Es geht weiter...

Mitte April beginnt nun der Berufungsprozess gegen die sieben angeklagten Antifaschisten vor dem Stuttgarter Landgericht. Dieser ist mit insgesamt sechs Prozesstagen auf einen Zeitraum von einem Monat angesetzt.

Zu dessen Vorgeschichte kann jedoch nicht einzig der Prozess vor dem Böblinger Amtsgericht gezählt werden. 2 der 7 Beschuldigten wurden in den letzten Monaten aufgrund von unhaltbaren und herbeikonstruierten Vorwürfen in unterschiedlichen Fällen für mehrere Wochen und Monate in Untersuchungshaft genommen wurden. Einer der Beiden wird trotz entlastender Zeugenaussagen weiterhin im Trakt für Untersuchungshäftlinge des Gefängnisses Stammheim festgehalten.

In beiden Fällen setzte sich die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen die offensichtlich entlastenden Faktenlagen und Forderungen der Verteider durch. Dass dieses Vorgehen in erster Linie die Demoralisierung, das Schwächen und Brandmarken der Angeklagten zur Folge haben soll, ist mehr als ersichtlich. Was jetzt zählt, sind viele Stimmen der Solidarität!

Es ist nicht hinzunehmen, dass Einzelne für unseren gemeinsamen und bitter notwendigen antifaschistischen Kampf inhaftiert werden!

 

Wir werden auch das anstehende Verfahren solidarisch begleiten und entgegen den Forderungen der Staatsanwaltschaft deutlich machen, dass Antifaschismus auf allen Ebenen und mit allen Mitteln legitim bleibt.

 

Mit Kundgebungen und einer kritischen Prozessbeobachtung werden wir einem stillen Vorbeiziehen dieses repressiven Vorstoßes der Stuttgarter Staatsanwaltschaft eine Absage erteilen.

 

Unterstützt die Proteste! Schafft Solidarität!

Für einen starken antifaschistischen Widerstand!

 

Prozesstermine:

19., 20., 26., 27. April, 10., 11. Mai

Der Beginn ist jeweils um 9:00 Uhr am Stuttgarter Landgericht (Urbanstr. 20, 70182 Stuttgart)

 

Auftaktkundgebung: 19. April, 8:30 am Stuttgarter Landgericht

Überregionale Prozessdelegationen: 27. April, 9:00 Uhr am Stuttgarter Landgericht

 

UnterstützerInnen:

Solikreis Stuttgart

Rote Hilfe

Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen Stuttgart

Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart

Revolutionäre Aktion Stuttgart

VVN Böblingen

Thomas Trüten (IGM Vertrauenskörperleiter Esslingen)

Annette Groth MdB Die LINKE

Günther Klein (Personalrat Uni, ver.di)

 

 

Homepage: antifaprozess.blogspot.com

Mail: solikreis-stuttgart@gmx.net