Der Vortrag beleuchtet die Etappen der Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen in der Bundesrepublik und widmet sich dabei vor allem der Bedeutung und der Rolle der Justiz.
http://gegendasvergessen.blogsport.deLippisches Landesmuseum, Ameide 4, Detmold
Die juristische Ahndung von NS-Verbrechen verlief in der Bundesrepublik enttäuschend. Umfangreiche Amnestiegesetze, Desinteresse und oftmals auch regelrechte Komplizenschaft überwiegender Teile der Justiz trugen dazu bei, dass zahllose Funktionseliten, Vordenkerinnen / Vordenker und Mittäter / Mittäterinnen des Nationalsozialismus sich gar nicht erst vor Gericht verantworten mussten, freigesprochen wurden oder allenfalls geringe Sanktionen befürchten mussten.
Gleichzeitig entzündeten sich nicht zuletzt an der von vielen im In- und Ausland als skandalös empfundenen juristischen Vergangenheitsbewältigung heftige gesellschaftliche und politische Debatten, die erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Erinnerungskulturen in der Bundesrepublik hatten. Auch einige NS-Prozesse, wie etwa der Eichmann-Prozess in Jerusalem, der Frankfurter Auschwitz-Prozess oder der Majdanek-Prozess in Düsseldorf trugen zu einer öffentlichen Auseinandersetzung um den Umgang mit und die Verantwortung für die nationalsozialistischen Verbrechen bei.
Der Vortrag beleuchtet die Etappen der Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen in der Bundesrepublik und widmet sich dabei vor allem der Bedeutung und der Rolle der Justiz.
Michael Sturm ist Historiker und pädagogisch-wissenschaftlicher Mitarbeiter im Geschichtsort Villa ten Hompel, Münster.
Ein Vortrag im Rahmen der Veranstaltungsreihe der Initiative „Gegen das Vergessen“ vom 9. Februar bis zum 22. Mai 2016 anlässlich des Auschwitz-Prozesses gegen den Ex-SS-Unterscharführer Reinhold Hanning aus Lage, der am 11. Februar 2016 im Gebäude der Industrie- und Handelskammer im Leonardo-da-Vinci-Weg 2 in Detmold beginnt.