Länder legen NPD-Verbotsantrag vor

Erstveröffentlicht: 
02.12.2013

Die Ministerpräsidenten der Länder wollen am Dienstag den Verbotsantrag gegen die NPD in Karlsruhe einreichen. Juristen ziehen Parallelen zwischen der Rechtspartei und Hitlers NSDAP. Kanzlerin Merkel hofft auf einen Erfolg.

 

Nach jahrelangen Diskussionen und monatelangen Vorbereitungen werden die Bundesländer an diesem Dienstag in Karlsruhe abermals das Verbot der rechtsextremen NPD beantragen. Dies bestätigten mehrere Innenministerien am Montag auf Anfrage. In dem Verbotsantrag wird der NPD und ihren 6 000 Mitgliedern eine geistige Nähe zur Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) von Adolf Hitler attestiert.

 

Die NPD sei verfassungsfeindlich, antisemitisch, antidemokratisch, fremdenfeindlich und menschenverachtend, heißt es in dem knapp 270 Seiten umfassenden Verbotsantrag der Länder. Die Partei folge einem klar rassistischen Weltbild, spreche anderen Völkern die Menschenwürde und die universellen Grundrechte ab. Die Verbindung zwischen der historischen Hitler-Partei und der heutigen NPD scheint nicht aus der Luft gegriffen. Die beiden Berliner Jura-Professoren Christoph Möllers und Christian Waldhoff, die den Verbotsantrag im Auftrag der Bundesländer formuliert haben, untermauern ihre These mit 300 Belegen in mehr als einem Dutzend Anlagen. Was im Einzelnen als krude Meinungsäußerung eines Parteifunktionärs abgetan werden könnte, erscheint in dieser Zusammenstellung als Teil eines stimmigen, perfiden Systems verfassungsfeindlicher Hetze.

 

Die Nähe der NPD zur NSDAP erfüllt dabei einen doppelten Zweck, sie soll nicht allein die Karlsruher Verfassungsrichter von einem Verbot nach Artikel 21 Grundgesetz überzeugen. Aller Voraussicht nach wird sich auch der Straßburger EU-Menschenrechtsgerichtshof mit der Angelegenheit befassen. Und die Europäischen Richter legen noch höhere Maßstäbe an. Ihnen genügt nicht allein eine verfassungswidrige Gesinnung. Die Partei muss darüber hinaus in der Lage sein, in absehbarer Zeit so viel an Einfluss zu gewinnen, dass sie ihre Ziele umsetzen könnte. Ein solcher Nachweis ist angesichts der gegenwärtigen Schwäche der NPD, die in den Wahlen zuletzt fast überall gescheitert und von schweren Finanzsorgen gebeutelt ist, schwer zu führen. Der Menschenrechtsgerichtshof nimmt aber durchaus Rücksicht auf historische Besonderheiten – und die NSDAP stellt eine solche dar.

 

Schleswig-Holsteins Innenministers Andreas Breitner (SPD) bezeichnete den 270 Seiten starken Antrag am Montag als Dokument und Ausweis einer wehrhaften Demokratie. Sein Mainzer Innenressortkollege Roger Lewentz (SPD) hält die Argumentation des Verbotsantrags für stichhaltig. „Die Ideologie und die gesamte Partei NPD ist fremdenfeindlich, menschenverachtend, antisemitisch und antidemokratisch“, sagte er. Und Schwerins Innenminister Lorenz Caffier (CDU) zeigte sich zuversichtlich, dass Karlsruhe ein Verbot der NPD erlassen werde. Im Jahr 2003 war ein erster Anlauf, die NPD zu verbieten, frühzeitig gescheitert.

 

Vergeblich hatten die Länder bei den Koalitionsverhandlungen im Bund gehofft, doch noch Bundestag und Bundesregierung für einen gemeinsamen Verbotsantrag zu gewinnen. Doch aus Furcht, erneut zu scheitern, wurde die Klage den Ländern überlassen. Regierungssprecher Steffen Seibert stellte am Montag auf Nachfrage allerdings klar, dass der Regierung aber an einem Verbot der NPD gelegen sei. Deshalb habe man das Verfahren durch umfangreiche Materialien über die Umtriebe der Partei unterstützt.